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Firmengründung

--Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte--

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wie wir gründen

DBA- Steuern

Die INC:

Vorteil Nr. 1 Haftpflichtschutz
Vorteil Nr. 2 Steuerminderung
Vorteil Nr. 3 Anonymität
Vorteil Nr. 4 Vermögensschutz
Vorteil Nr. 5 Entfall von Erbschaftssteuer
Vorteil Nr. 6 U.S. Immigration
Vorteil Nr. 7 Geschäftlicher Neustart
Vorteil Nr. 8 Kapitalisierungen

Zwangsverkäufe 

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Raus aus der Rentenversicherung...

Einen Überblick zur Thematik finden Sie hier... Um mit der Gründung einer US INC von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Gründung einer US INC, i.d.R. 100.000 USD INC, Stammkapital nicht einzuzahlen

  • Domizil, Telefon zentral USA

  • Sie selbst werden als Direktor/in / Vorstand ins US Register eingetragen

Die gegründete US INC wird dann ins Handelsregister Deutschland als Niederlassung eingetragen: Gemäß Überseering-Urteil ist eine US INC in Deutschland voll Rechtsfähig und muss im Sinne anerkannt werden. Da eine US INC eine Aktiengesellschaft ist, gilt für den Vorstand- also für Sie- die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Die Gebühren für eine US INC-Gründung sehen Sie hier...

An zusätzlichen Gebühren kommen bei dieser Konstellation dazu:

  • Notarkosten für die Anmeldung in Deutschland, ca. 800,00 Euro

  • GGF: Antrag für Ihren Arbeitgeber, Rechtliche Hinweise und Grundlagen: 200,00 Euro