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Unser Kanzlei-Service: Bundesweite Schuldnerberatung, online Schuldenbereinigung für Privatpersonen und Unternehmen. Insolvenzverfahren in England, Frankreich, Spanien und Österreich (EU Insolvenz, EU Insolvenz in England oder Frankreich). Maßnahmen bei GmbH Insolvenz. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In Zusammenarbeit mit einem Deutschen Notar, einem Anwalt für Immobilienrecht und unserem Netzwerkpartner in einem Drittstaat, bieten wir die Rettung der deutschen Immobilie bei drohender Zwangsversteigung. Dabei bleibt die Immobilie Ihr Eigentum, bei vermieteten Immobilien können sogar weiterhin Mieteinnahmen generiert werden. Den genauen Ablauf erörtern wir Ihnen gern bei einem persönlichen Gespräch. Schuldnerberatung: Überschuldung der natürlichen und juristischen Person- Unsere Dienstleistungen Unsere Kanzlei betreut natürliche -und juristische Personen im Kontext der Schuldenbereinigung durch entsprechend geeignete Maßnahmen. Schuldnerberatung und Überschuldung der natürlichen Person Die in Deutschland ansässige natürliche Person kann das Insolvenzverfahren in Deutschland einleiten. Die Wohlverhaltensperiode beträgt 6 Jahre, danach erfolgt die Restschuldbefreiung, sofern beantragt. Unsere Kanzlei bietet hier bundesweit den Dienst "Online-Schuldenbereinigung" an, vgl. Sie bitte unten (Ratz Fatz schuldenfrei in drei Schritten). Ergänzend besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner den Ort seiner überwiegenden Interessen ins EU- Ausland verlagert und sich dort dem Insolvenzverfahren unterwirft. Möglich macht dieses die EU Niederlassungsfreiheit und die europäische Insolvenzordnung. Dabei haben andere EU Länder wesentlich kürzere Zeiten bis zur Restschuldbefreiung: England ca. 12 Monate, Frankreich ca. 8-16 Monate und Spanien ca. 16 Monate. Österreich bietet ein etwas komplexes Verfahren, aber auch in Österreich ist eine verkürzte Zeit bis zur Restschuldbefreiung möglich. Im Kontext der EU Insolvenz (Insolvenzverfahren in England, Frankreich oder Spanien) bietet unsere Kanzlei ebenfalls die gesamte Palette der notwendigen Dienstleistungen an:
Schuldnerberatung und Überschuldung des Unternehmens- Juristische Person Ist die natürliche Person Unternehmer, kommt das Regelinsolvenzverfahren in Deutschland in Betracht. Auch hier erfolgt die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren. Ist der Schuldner eine juristische Person (z.B. Deutsche GmbH oder englische Limited mit Zweigniederlassung Deutschland), so greifen andere gesetzliche Grundlagen als bei der natürlichen Person. Im Kontext der überschuldeten Deutschen GmbH bietet unsere Kanzlei eine interessante Dienstleistung durch Sitzverlegung, Einsatz eines neuen Gesellschafters und erneute Sitzverlegung ins EU Ausland an. Überschuldung der englischen Limited mit Zweigniederlassung Deutschland Dieser Tatbestand stellt einen insolvenzrechtlichen Sonderfall dar. Möglich ist die Abmeldung der Zweigniederlassung in Deutschland und die Verfahrenseröffnung in England. Dieses gilt übrigens für alle EU Gesellschaften mit Sitz im EU Ausland und Zweigniederlassung in Deutschland. Geschäftlicher Neubeginn nach Insolvenz Hier bieten wir Lösungsmöglichkeiten durch Gründung einer Auslandsgesellschaft mit Treuhand-Diensten an (Treuhand-Direktor- und/oder Shareholder). Eine Möglichkeit ist die "Neustart-Limited", also die Gründung einer englischen Limited mit Zweigniederlassung Deutschland und Treuhand-Shareholder. Insolvenzverfahren in Deutschland: Ratz Fatz schuldenfrei in drei Schritten
Was passiert nach Einreichung des insolvenzantrages? Das zuständige Insolvenzgericht wird einen Insolvenzverwalter bestellen. Da unsere Anwältin das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bestätigt + unser anwaltliches Begleitschreiben, wird keine Nachprüfung mehr erfolgen. Sie müssen den pfändbaren Anteil ihres Einkommens nun monatlich an den Insolvenzverwalter abführen, sofern ein pfändbarer Anteil vorhanden ist (sonst Null-Plan). ergänzend senden sie jährlich die Einkommensteuererklärung an ihren Insolvenzverwalter. nach 6 Jahren erfolgt dann die Restschuldbefreiung und sie sind ihre Schulden endgültig los. Kosten für das insolvenzverfahren
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Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm