- Firmengründung
Holland- Niederlande: Gewerberecht
Die Niederlande garantiert als Mitgliedstaat der EU
grundsätzlich jeder natürlichen oder juristischen Person eines anderen
Partnerlandes die freie Niederlassung und Ausübung von beruflichen
Tätigkeiten. Deutsche Gewerbetreibende, die in den Niederlanden die
Gründung eines Gewerbebetriebes planen, sind inländischen Unternehmen
gleichgestellt.
Die niederländische Niederlassungsverordnung
beinhaltet eine Liste von genehmigungspflichtigen und sogenannten freien
Gewerbetätigkeiten.
Für genehmigungspflichtige
Gewerbetätigkeiten ist eine Genehmigung der zuständigen Handelskammer
("Kammer van Koophandel en Fabrieken") erforderlich. Dazu wird eine
EG-Bescheinigung und eine Ausnahmebewilligung benötigt.
Die EG-Bescheinigung wird von den deutschen Handwerks- und
Handelskammern ausgestellt. Um eine EG-Bescheinigung zu erhalten ist der
Nachweis zu erbringen, dass der Antragsteller die betreffende Tätigkeit
gemäß der nachstehend angeführten Voraussetzungen ausgeübt hat:
- bei ununterbrochener sechsjähriger Tätigkeit als
Selbständiger oder Betriebsleiter
- bei ununterbrochener dreijähriger Tätigkeit als
Selbständiger oder als Betriebsleiter, wenn der Begünstigte in dem
betreffenden Beruf eine mindestens dreijährige Ausbildung nachweisen
kann, die durch ein staatlich anerkanntes Zeugnis bestätigt oder von
einer zuständigen Berufsinstitution als vollwertig anerkannt ist
- bei ununterbrochener dreijähriger Tätigkeit in
leitender Stellung wenn der Begünstigte für den betreffenden Beruf eine
mindestens fünfjährige Tätigkeit als Unselbständiger nachweisen kann
- bei ununterbrochener
fünfjähriger Tätigkeit in leitender Stellung, einschließlich einer
mindestens dreijährigen Tätigkeit mit technischen Aufgaben und mit der
Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens, wenn der
Begünstigte für den betreffenden Beruf eine mindestens dreijährige
Berufsausbildung nachweisen kann, die durch
ein staatlich anerkanntes Zeugnis bestätigt oder von einer zuständigen
Berufsinstitution als vollwertig anerkannt ist.
Mit der EG-Bescheinigung kann bei der
regionalen, d.h. der für den künftigen Geschäftssitz zuständigen
niederländische Handelskammer die Eintragung in das Unternehmensregister
durch Ausnahmebewilligung ("ontheffing") beantragt werden. Die
niederländische Handelskammer reicht nach Begutachtung den Antrag an den
sozialwirtschaftlichen Rat (SER) weiter, welches die Ausnahmebewilligung
ausstellt. Der Antrag ist binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 4
Monaten zu behandeln; erfahrungsgemäß ist mit durchschnittlich 5 bis 6
Wochen zu rechnen. Erst nach Eintragung in das Handelsregister der
Handelskammer darf die Tätigkeit in den Niederlanden aufgenommen werden.
Eine Liberalisierung der Gewerbeordnung ist geplant.
Demnach sollen zuerst alle jene Zugangsvoraussetzungen abgeschafft werden,
die nicht Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt zum Gegenstand haben. Bis 2006
sollen dann letztere 3 Aspekte in die anderweitige Gesetzgebung integriert
werden und damit "Gewerbefreiheit" bestehen.
Für Industriebetriebe, die die Größe eines Klein- und
Mittelbetriebes überschreiten, ist keine Genehmigung erforderlich.
Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sich in das
Handelsregister bei der Handelskammer des Bezirks, in dem sie sich
angesiedelt haben bzw. sich der rechtliche Geschäftssitz befindet, eintragen
zu lassen. Die Mitgliedschaft in der örtlichen Handelskammer ist gesetzlich
vorgeschrieben. Zu zahlen ist ein Jahresbeitrag, dessen Höhe von der
Rechtsform des Unternehmens abhängt. Das Unternehmen erhält eine
Handelsregisternummer, welche im Geschäftsverkehr (Korrespondenz, Rechnungen
etc.), sowie bei offiziellen Anfragen (durch Banken etc.) anzugeben ist.
Besteht ein Produkt- oder Marktverband (Produkt- of
Bedrijfsschap) in der Branche des Gewerbes, so die Mitgliedschaft
obligatorisch. Eine Abgabe ist zu entrichten. Der Verband legt Produktnormen
fest, die einzuhalten sind.
Zusätzlich unterliegen Gewerbetreibende der Meldepflicht
gegenüber der kommunalen Behörde, die prüft, ob das Unternehmen dem
Umweltschutzgesetz entspricht, und der örtlich zuständigen Steuerbehörde
(siehe Abschnitt 3), sowie den Sozialversicherungsträgern (siehe Abschnitt
4).
- Firmengründung
Holland- Niederlande:Gesellschaftsrecht
Deutsche Gesellschaften, bzw. Einzelpersonen können in den
Niederlanden im Allgemeinen ohne Einschränkungen Firmen gründen; diese sind
in allen Belangen Unternehmen, die sich in niederländischem Eigentum
befinden, gleichgestellt. Es besteht keine Erfordernis einer inländischen
Kapitalbeteiligung oder Unternehmensführung. Standortwahl und Immobilienwahl
sind frei.
Aufgrund des niederländischen Handelsregistergesetzes ist
jedes Unternehmen verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu
lassen, das bei der regionalen Handelskammer, in deren Zuständigkeit der
Geschäftssitz (oder die einzutragende Adresse) fällt, geführt wird.
Die Art der registrierungspflichtigen Angaben richtet sich
nach der gewählten Unternehmensform. Dem Antrag auf Eintragung in das
Handelsregister ist eine Kopie des Gesellschaftervertrages beizufügen. Zu
Beachten ist, dass durch das Gesetz über ausländische Gesellschaften (Wet op
de formeel buitenlandse vennootschappen), ausländischen Gesellschaften
zusätzlich eine Reihe Bestimmungen aus dem niederländischen
Gesellschaftsrecht auferlegt werden.
Bei der Niederlassung ist die Wahl der Rechtsform von
entscheidender Bedeutung, da sich je nach Rechtsform entsprechende
Verpflichtungen ergeben (Haftung, Kapitaleinsatz, Steuer etc.). Auch in den
Niederlanden wird ein Unterschied zwischen Personengesellschaften und
Juristischen Personen gemacht. Juristische Personen sind dem Gesetz nach
eine Körperschaft mit eigenen Rechten und Verpflichtungen.
Zu den Juristischen Personen
gehören:
- Besloten Vennootschap (BV) [Ges. mit beschränkter Haftung (GmbH)]
- Naamloze Vennootschap (NV) [Aktiengesellschaft (AG)]
Zu den Personengesellschaften gehören:
- Eenmanszaak [Einzelbetrieb]
- Vennootschap onder Firma [Offene Handelsgesellschaft (OHG)]
- Commanditaire Vennootschap [Kommanditgesellschaft (KG)]
Im Folgenden werden kurz die Charakteristika der einzelnen
Gesellschaftsformen und die jeweiligen Gründungsformalitäten erläutert:
Besloten Vennootschap (BV)
Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine und
mittelständische Unternehmen, die von einem geschlossenen Kreis von Personen
oder Familien geführt werden und keine Mittel auf dem Kapitalmarkt
aufzunehmen brauchen. Die Gesellschaft ist eine selbständige oder
juristische Person, die Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann.
Die Gesellschaftsanteile sind unter der Berücksichtigung der im
Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen, übertragbar, können
allerdings nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben, bzw. zum Verkauf
angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des von
ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteil beschränkt. Die Besloten Vennootschap
ist die Gängigste und von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte
Rechtsform.
Die Besloten Vennootschap wird von einer oder mehreren
Personen durch die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde (akte van
oprichting) gegründet. Sie muss durch das Justizministerium genehmigt
werden. Dazu ist dort ein Antrag auf Erteilung einer
Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das Justizministerium prüft die
Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
die Bonität der Gründer und zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist
eine Bankbescheinigung der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung des
Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen.
Danach muss die neu gegründet Gesellschaft in das
Handelsregister der örtlichen Handelskammer eingetragen und beim Finanzamt
angemeldet werden.
Naamloze Vennootschap (NV)
Diese Rechtsform wird in der Regel von Großunternehmen,
aber auch von mittelständischen Unternehmen gewählt, die öffentlich Kapital
aufnehmen möchten. Die Naamloze Vennootschap ist eine juristische Person,
deren Stammkapital in Aktien aufgeteilt und deren Mitglieder eine oder
mehrere dieser frei übertragbaren Aktien besitzen. Die Aktieninhaber sind
nur für ihren Anteil des gesamten Gesellschaftskapitals haftbar. Die
Gesellschaft wird von einem Vorstand geleitet, der wiederum von einem
Aufsichtsrat überwacht wird.
Ähnlich wie bei der Besloten Vennootschap bedarf es zur
Gründung einer Unbedenklichkeitserklärung seitens des Justizministeriums,
einer notariellen Beurkundung der Gesellschaftsstatuen und der Eintragung
ins Handelsregister der örtlichen Handelskammer. Das Stammkapital einer
Naamloze Vennootschap beträgt jedoch mindestens 45.000 Euro. Die Gründer
müssen mindestens 20 % des Stammkapitals zeichnen. Werden die gesetzten
Rahmenbedingungen erfüllt, kann die Gesellschaft an der Börse notieren.
Eenmanszaak
Das Eenmanszaak, das Einzelunternehmen, ist die am
häufigsten vorkommende Gesellschaftsform. Die Person, die diese Rechtsform
wählt, ist allein verfügungsberechtigt. Der Nachteil dieser Rechtsform ist
die vollständige Rechtshaftung. Der Unternehmer haftet mit dem gesamten
Vermögen, ob geschäftlich oder privat, für die Risiken die das Unternehmen
eingeht. Die Einzelfirma ist in das Handelsregister der örtlichen
Handelskammer einzutragen. Weitere Formalitäten bestehen nicht.
Vennootschap onder Firma
Die Gründung einer Vennotschap onder Firma, erfolgt durch
zwei oder mehrere (natürliche oder juristische) Personen, die sich
verpflichten, Geld- oder sonstige Einlagen in die Gemeinschaft einzubringen
mit dem Ziel, ein Unternehmen unter einem gemeinsamen Namen und Vermögen zu
führen. Es gelten keine formellen Gründungsvorschriften. Die Gründung kann
durch privaten, anwaltlichen oder notariellen Vertrag erfolgen.
Jeder unbeschränkt haftende Gesellschafter kann im Rahmen
seiner ausdrücklichen oder stillschweigenden Befugnisse rechtsverbindlich
für die Gesellschaft handeln. Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch,
d.h. Gläubiger können jeden Gesellschafter für den vollen Betrag in Anspruch
nehmen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten
(persönlichen und geschäftlichen) Vermögen. Bei dieser Gesellschaftsform
sind die Gesellschaftsanteile übertragbar, jedoch ist dazu die Zustimmung
aller Gesellschafter nötig. Die Vennootschap onder Firma ist in das
Handelsregister der örtlichen Handelskammer einzutragen.
Commanditaire Vennootschap
Die Commanditaire Vennotschap hat viel Ähnlichkeit mit der
Vennootschap onder Firma. Bei dieser Rechtsform gibt es zum einen eine oder
mehrere (natürliche oder juristische) Personen, die unbeschränkt haften (complementaire
of beheerend vennoot) und für die Geschäftsführung verantwortlich sind. Zum
anderen gibt es stille Teilhaber (commanditaire, niet werkend vennoot), die
nur mit ihrer Kapitaleinlage haften und von der Geschäftsführung
ausgeschlossen sind. Es gelten keine formellen Gründungsvorschriften. Die
Commanditaire Vennootschap wird mittels so genannter authentischer Akte, in
der die Verhältnisse der Gesellschafter festgelegt werden, gegründet. Die
Commanditaire Vennootschap ist in das Handelsregister der örtlichen
Handelskammer einzutragen. Die Namen der stillen Teilhaber (sie sind
lediglich am Gewinn beteiligt) dürfen nicht erscheinen.
-
Firmengründung Holland- Niederlande:
Steuerrecht
Einkommensteuer
Der niederländischen Einkommensteuer unterliegen, zum
einen, in den Niederlanden ansässige Personen mit ihrem Welteinkommen, und
zum anderen, in den Niederlanden nicht-ansässige Personen mit bestimmten
Teilen ihres niederländischen, bzw. mit ihrem aus einem niederländischen
Arbeitsverhältnis stammenden Einkommen.
Seit 01.01.2001 gilt in den Niederlanden ein neues
Steuergesetz. Das zu versteuernde Einkommen ist in drei Boxen mit jeweils
eigenem Tarif untergliedert:
Box 1: Einkommen aus Arbeit einschließlich Gewinn aus
Unternehmen und Wohnung
Neben Einkommen aus Arbeit und Wohnung, wird auch das
Einkommen aus früherer Arbeit, wie Pensionen und Leistungen aufgrund von
Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit in dieser Box zusammengefasst. Der
Tarif in dieser Box ist progressiv, d.h. die Steuerbelastung steigt
überproportional zum Einkommen.
Lohnsteuerpflicht: Werden Löhne oder Gehälter von einem in
den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber ausbezahlt, so unterliegen diese
ohne Hinblick auf die Aufenthaltsdauer sofort der niederländischen
Besteuerung.
Box 2: zu versteuerndes Einkommen aus wesentlicher
Beteiligung
Diese Box beinhaltet das Einkommen aus wesentlicher
Beteiligung, abzüglich der Verluste aus wesentlicher Beteiligung. Um
Einkommen aus wesentlicher Beteiligung handelt es sich, wenn jemand
mindestens 5% der Anteile einer Besloten Vennotschap oder Naamloze
Vennotschap besitzt. Der Tarif beträgt 25%.
Box 3: zu versteuerndes Einkommen aus Ersparnissen
und Anlagen
Das zu versteuernde Einkommen beträgt 4% des
wirtschaftlichen Wertes des Vermögens, abzüglich der Schulden. Dabei wird
vom Jahresmittelwert ausgegangen. Der Tarif der neuen Vermögensrenditesteuer
beträgt 30% auf den pauschalen Ertrag von 4% des Vermögens, und gilt u.a.
für Immobilien, Anteile, Sparguthaben und nicht freigestellten
Kapitalversicherungen. Das eigene Haus, wenn es der Hauptwohnsitz ist, fällt
nicht unter diese Regelung. Bestimmte Teile des Vermögens sind von der
Vermögensrenditesteuer befreit.
Für jeden Steuerpflichtigen gilt ein allgemeiner
Grundfreibetrag von 17.000 Euro. Volkswirtschaftliche nützliche Anlagen,
freigestellte Kapitalversicherungen und Risikokapitalanlagen in startenden
Unternehmen sind je Steuerpflichtigem freigestellt in Höhe von 45.380 Euro.
JJedes Einkommen wird nur in einer Box versteuert, so dass
es nicht zu Doppelbesteuerung kommen kann. Fallen Einkünfte in einer Box
negativ aus, können diese nicht mit positiven Einkünften in einer anderen
Box verrechnet werden. Eine Verrechnung mit positiven Gewinnen aus den
Vorjahren innerhalb derselben Box ist allerdings möglich. Die Höhe der
Abzugsbeträge, die auf die Steuerschuld angerechnet werden kann, hängt von
der individuellen Situation , insbesondere dem Alter und dem Familienstatus,
ab.
Firmengründung Holland- Niederlande:
Körperschaftssteuer
Körperschaftssteuerpflichtig sind alle ansässigen und
nicht-ansässigen Kapitalgesellschaften, die in den Niederlanden betriebliche
Tätigkeiten ausüben. Zwischen den Niederlanden und Deutschland besteht ein
Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. /p>
Der Gewinn einer Besloten Vennootschap und einer Naamloze
Vennootschap unterliegt der Körperschaftssteuerpflicht. Der
Körperschaftssteuertarif beträgt bis 22.689 Euro 29 %, darüber 34,5 %. Die
Körperschaftssteuertarife sind niedriger als die Lohnsteuertarife. Aus
diesem Grund wird die Besloten Vennootschap häufig dem Eenmanszaak
vorgezogen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Gehalt des
Geschäftsführers der Einkommenspflicht unterliegt, hierüber aber keine
Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können. Das Einkommen wird über
die Einkommensteuer versteuert. Bei einem geringeren Gewinn und einem
relativ hohen Gehalt des Geschäftsführers ist der tarifliche Vorteil der
Körperschaftssteuer gegenüber der Einkommensteuer daher möglicherweise
unbeachtlich.
Die an die Anteilseigner der Besloten Vennootschap oder
der Naamloze Vennootschap ausgeschütteten Dividenden unterliegen einer
Kapitalertragssteuer in Höhe von 25%, die von der BV oder NV einbehalten und
an das Finanzamt abgeführt wird. Die einbehaltene und abgeführte
Kapitalertragssteuer wird auf die durch die Anteilseigner geschuldete
Einkommensteuer angerechnet.
DDas niederländische Recht kennt keine Gewerbesteuer. Die
ehemalige Vermögenssteuer ist nun in Box 3 der Einkommensteuer integriert.
Eine Vermögenssteuer für Kapitalgesellschaften gibt es nicht.
Firmengründung Holland- Niederlande:
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Steuer auf den
inländischen Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen. Für den
innergemeinschaftlichen Handel in den Niederlanden gilt die so genannte
Verlegungsregelung, vergleichbar mit der deutschen Nullregelung, d.h. die Zahllast liegt bei den Unternehmen, die Traglast jedoch bei den Konsumenten.
Die Unternehmen kassieren den Preis plus Mehrwertsteuer, und führen dann die
Mehrwertsteuer ab. Wird eine Dienstleistung oder Lieferungen erbracht, ist
dem Abnehmer der Leistungen grundsätzlich der niederländische
Mehrwertsteuersatz von 19% in Rechnung zu stellen. Eine Dienstleistung ist
jede Leistung, die nicht als Lieferung oder Erwerb zu betrachten ist. Der
Mehrwertsteuersatz auf Nahrungs- und Genussmittel, Bücher, Zeitschriften und
Personenbeförderung beträgt nur 6%. Auf bestimmte Lieferungen und sonstige
Leistungen im Handels- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland wird keine
Mehrwertsteuer erhoben.
- Arbeitsrecht und
Sozialversicherung
Arbeitsrecht
Arbeitnehmer mit einer EU- und EWR-
Staatsangehörigkeit brauchen keine Arbeitserlaubnis, sonstige
ausländische Bürger benötigen eine Arbeitserlaubnis. Bei Aufnahme einer
selbständigen oder unabhängigen Beschäftigung muss aber spätestens 3
Monate nach Einreise ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt
werden, wobei EU-Bürger einen Anspruch auf diese Erlaubnis haben.
In den Niederlanden können
Arbeitsverträge in mündlicher und schriftlicher Form abgeschlossen
werden. Es wird jedoch die Schriftform empfohlen. Diese Verträge dürfen
keine gesetzes- oder kollektivvertragswidrigen Bestimmungen enthalten.
In vielen Bereichen gelten Tarifverträge, die, sofern sie auf das
Arbeitsverhältnis anwendbar sind, den einzeln vertraglich geschlossenen
Vereinbarungen vorgehen. Möglich sind sowohl befristete als auch
unbefristete Arbeitsverträge. Sowohl für unbefristete, wie auch für
befristete Arbeitsverträge kann eine Probezeit vereinbart werden,
innerhalb welcher beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis jederzeit
und ohne Verpflichtungen lösen können. Die Probezeit beträgt ein oder
zwei Monat(e) - abhängig von der Vertragsform - und kann nicht
verlängert werden.
Das Gesetz über Mindestlöhne und
Mindesturlaub sieht einen gesetzlichen Mindestlohn für Beschäftigte vor,
die mehr als ein Drittel der Normalarbeitszeit arbeiten.
Der Arbeitsvertrag kann durch Kündigung
sowohl von Seiten des Arbeitgebers als auch von Seiten des Arbeitnehmers
aufgehoben werden. Für die Kündigung sollte immer die schriftliche Form
gewählt werden. Die Kündigung eines normalen Arbeitsvertrages ist an
eine Genehmigung des regionalen Arbeitsamtes gebunden, die unter
Bekanntgabe des Kündigungsgrundes zu beantragen ist. Daneben gibt es die
Möglichkeit einer gerichtlichen Aufhebung.
Sozialversicherung
Die Sozialversicherungspflicht (Kranken-,
Renten- und Arbeitslosenversicherung) besteht grundsätzlich im Arbeitsland.
Das niederländische
Sozialversicherungssystem deckt Arzt- und Krankenhauskosten und
gewährleistet ein Mindesteinkommen bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit,
Arbeitslosigkeit und Pension.
Sowohl Arbeitnehmer, wie auch
Arbeitgeber entrichten Beiträge zur Sozialversicherung; der Arbeitgeber
hat die Pflicht die Beiträge einzubehalten und an das Finanzamt
(Beiträge zu Volksversicherungen), bzw. den zuständigen
Sozialversicherungsträger (Beiträge zur Arbeitnehmerversicherungen)
abzuführen. Die Beiträge werden jeweils für den Zeitraum von 6 Monaten
festgesetzt, die Beitragshöhe richtet sich nach der Entwicklung der
Sozialversicherungsleistungen und Löhne. Das Sozialversicherungssystem
der Niederlande unterteilt sich in zwei Hauptgruppen:
Die so genannten Volksversicherungen
gelten für alle in den Niederlanden wohnhaften Personen, sowie für die
in den Niederlanden arbeitenden und lohnsteuerpflichtigen Personen, die
im Ausland wohnen. Zuständig für die Durchführung der
Volksversicherungen ist die Sozialversicherungsbank. Die
Rentenversicherung regelt die Rente wegen Alters und die Rente an
Hinterbliebene. Gemäß des Allgemeinen Altersrentengesetzes hat jeder mit
Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf eine Altersrente. Werden
während der Tätigkeit in den Niederlanden Rentenbeiträge an
niederländische Rentenversicherungsträger entrichtet, werden bei
Eintritt des Rentenfalls die einzelnen in Deutschland und den
Niederlanden entstandenen gesetzlichen Rentenansprüche errechnet und
durch die Rentenversicherungsträger des EU-Staates, in dem der einzelne
Arbeitnehmer dann lebt, ausgezahlt. Ab 2002 sind auch ergänzende
Rentenansprüche, z.B. Betriebsrenten, gegebenenfalls an den dann im
EU-Ausland lebenden Rentner auszuzahlen. Das Allgemeine
Hinterbliebenegesetz regelt die Rentenansprüche von Witwen und Witwern,
Waisen und Halbwaisen. Die Versicherung nach dem Allgemeinen Gesetz
Besonderer Krankheitskosten deckt Kosten für medizinische Leistungen,
die nicht von der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung
übernommen werden.
Die Arbeitnehmerversicherungen gelten
für alle unselbständigen Beschäftigten. Geregelt sind sie im
Krankengeldgesetz, im Gesetz über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
im Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und im Krankenkassengesetz.
Es gibt keine separate Versicherung für Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten. Ungeachtet der Ursache der Arbeitsunfähigkeit wird
die Leistung durch den Arbeitgeber und das Gesetz über die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung gezahlt.
Die Krankenkostenversicherung
zahlt nur Sachleistungen für diejenigen, die pflichtversichert oder
privat versichert sind. Pflichtversichert sind alle Personen, die in
einem Lohnverhältnis stehen und/oder ein festes Einkommen unter der
Beitragsbemessungsgrenze, die alljährlich festgelegt wird, haben.