Holding gründen, Holding im Ausland, Holding Schweiz, EU-Zwischenholding

Holding gründen- Steuergestaltung durch Holding

 Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte 
Kanzlei für Internationales Steuerrecht, Steuerberater Internationales Steuerrecht: Steuergestaltung mittels Holding im Ausland. Wir gründen für Mandanten Holdinggesellschaften in der EU, Schweiz und Drittstaaten, einschließlich steuerlicher Beratung zum geeigneten Holdingstandort und Ausgestaltung der Holding im Ausland.
 
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Steuerliche Gestaltung durch Zwischenholding - Gründung einer Holdinggesellschaft im Ausland

Holding im Ausland gründen: Gibt es die DIE eine geeignete Holding?

Nein, mit Sicherheit nicht. Es kommt auf die Ausgangslage und den Zielsetzungen an. Innerhalb der EU bieten Holdinggesellschaften in Spanien, Niederlande und Zypern i.d.R. die größten Vorteile (Wirkung der EU Mutter-Tochter-Richtlinie, i.d.R. DBA-Sachverhalt, Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit). Mithin eignet sich in manchen Konstellationen die Holdinggesellschaft in Österreich oder Dänemark. Eine Schweizer Holding kommt in Frage, sofern die Tochtergesellschaften in einem Land angesiedelt sind, die mit der Schweiz ein DBA unterhalten (sonst 35% Quellensteuer bei abfliessenden Dividenden, allerdings bestehen im EU-Kontext Steuererleichterungen nach zwei Jahre Haltefrist, sofern Töchter in der EU, aber kein DBA-Sachverhalt mit der Schweiz). Nachteilig gestaltet sich z.B. Großbritannien. Aufgrund eines fehlenden DBAs ist die Installation einer Holding in einem "Offshore-Land" (kein DBA-Sachverhalt) i.d.R. keine gute Lösung (Quellenbesteuerungsrecht bei der Tochter, Annahme des Gestaltungsmissbrauchs usw..).

Bei der Standortwahl einer Holding spielen viele Faktoren eine Rolle:

  • Standort der Tochterunternehmen (DBA-Sachverhalt, EU, Nicht-DBA-Sachverhalt?)
  • Vor-und Nachteile der einzelnen Holdingstandorte, hinsichtlich den vorrangigen Zielsetzungen
  • Wie werden Nicht-Holding-Aktivitäten im Sitzstaat der Holding besteuert?
  • Gibt es überhaupt ein Holdingprivileg (z.B. Zypern,Schweiz,Spanien,Niederlande,Dänemark), also keine Besteuerung von Beteiligungserlösen
  • Wie werden Weiter-Ausschüttungen aus der Holding ins In-und Ausland besteuert (Quellensteuer)?
  • Bestehen CFC-Regelungen und wenn ja, wie gestalten sich die Auswirkungen?
  • Wie ist die Besteuerung von Zins-und Lizenzzahlungen der Holding?
  • Wie gestaltet sich der Abzug von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen?
  • Wie gestaltet sich der Abzug von Beteiligungsaufwendungen/Gesellschafterfremdfinanzierung?

Um mit Ihnen gemeinsam den geeigneten Holdingstandort zu finden, müssten diese Fragestellungen in Bezug auf Ihre Konstellation und Zielsetzungen eingehend geprüft werden.

Holding gründen

Holding im Ausland: Gestaltung mittels EU-Zwischenholding

Bei verbundenen Unternehmen in der EU greift die Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU Fusionsrichtlinie. I.d.R. macht daher die Installation einer Holding innerhalb der EU am meisten Sinn. Holdingstandorte in der EU wären Zypern, Niederlande, Spanien, Dänemark, Irland, Deutschland und Österreich. Steuerlich bietet Zypern die meisten Vorteile: Keine Besteuerung von reinen Beteiligungserlösen, Dividenden-Weiter-Ausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen keiner Quellensteuer auf Zypern und keine Infizierungsregeln "Beteiligungserlöse/aktive Einnahmen". Nachfolgend eine Abbildung zur Konstellation einer Holding auf Zypern:

Holding gründen

Abbildung: Steuergestaltung mittels EU-Zwischenholding auf Zypern. Die zyprische Holding vereinnahmt die Dividenden der Tochtergesellschaft/en unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei und besteuert reine Beteiligungserlöse nicht. Dividenden-Weiter-Ausschüttungen unterliegen auf Zypern keiner Quellenbesteuerung. Die zyprische Holding kann den Tochtergesellschaften für Aufwendungen in Rechnung stellen.

Holding im Ausland: Gestaltung außerhalb der EU, aber DBA-Sachverhalt

Im Nur-DBA-Sachverhalt begrenzt allein das vorhandene DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) die Quellensteuer bei abfließenden Dividenden:

Holding gründen

Holding im Ausland: Nicht- DBA-Sachverhalt

Im Nicht-DBA-Sachverhalt besteht keine Möglichkeit der Begrenzung der Quellensteuer bei abfliessenden Dividenden:

Holding gründen

Holding gründen: Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Ein grundsätzliches Problem bei der Gründung einer ausländischen Holding ist die Tatsache, dass die Holding die Assets der Töchter erwerben müsste, sofern die Töchter werthaltig sind. Eine Lösung für dieses Problem wäre die Gesellschafter-Fremdfinanzierung:

Als Literatur empfehlen wir: Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften, Prof.Dr. Bader, nwb-Verlag: www.nwb.de

 

 

 

 

 

 

 


Firmengründung Ausland
 

Grundlegende Aspekte der Holdinggründung im Ausland

Zyprische Ltd als Holding

Schweizer Holding

Holding Spanien

Holding in den Niederlanden

EU-Mutter-Tochter-Richtlinie

 
Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.
Die steuerliche Expertise durch  Steuerberater für Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax- gibt unseren Mandanten Rechtssicherheit im Kontext der steuerlichen Gestaltung.
 

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