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Gründung einer Deutschen GmbH (oder Unternehmergesellschaft) mit Treuhand-Geschäftsführer und/oder Treuhand-Gesellschafter: Anonyme GmbH gründung
Es kann verschiedene Gründe geben, eine Deutsche GmbH zu gründen wobei ein Treuhand-Geschäftsführer-und/oder Gesellschafter eingesetzt werden soll. Sofern unsere Kanzlei einen Treuhand-Geschäftsführer für eine Deutsche GmbH (oder Unternehmergesellschaft oder UK Ltd mit Zweigniederlassung Deutschland) stellen soll, geschieht dieses aufgrund des Haftungsrisikos eines GmbH-Geschäftsführers unter bestimmten Auflagen: Domizilierung der GmbH an einem Business Center oder bei unserer Kanzlei, wobei relevante Post des Finanzamtes oder der Sozialversicherungsträger direkt an den Treuhand-Geschäftsführer weitergeleitet wird, Einblick in die aktuellen Geschäftsvorfälle,USt-Voranmeldungen,Lohnkonten usw.. Es wird ein notarieller Treuhand-Vertrag zwischen Treugeber-und Treunehmer geschlossen. Die Gebühren für den Treuhand-Geschäftsführer einer Deutschen GmbH richten sich nach den Risiken und Umsatz,minimal 900,00 Euro netto pro Monat. Die Gebühr (Gehalt des Geschäftsführers) ist jeweils drei Monate Voraus zu leisten. In der monatlichen Treuhand-Gebühr (Gehalt des Geschäftsführers) sind bestimmte Stundenleistungen abgedeckt. Soll -oder muss- der Treuhand-Geschäftsführer darüber hinaus tätig werden, wird mit Stundensatz zu 70,00 Euro/Std in Rechnung gestellt. Hinzukommen die Notargebühren (Eintrag und notarieller Treuhandvertrag) und Gebühren des Amtsgerichtes, ggf. Reisekosten des Geschäftsführers zum Notartermin und eine einmalige Verwaltungspauschale von 1.900 Euro. Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben des Treunehmers im Kontext seiner Vergütung trägt der Treugeber. Wir übernehmen alle erforderlichen Dienstleistungen: Gründung der Deutschen GmbH,Notar,Eintrag in das jeweilige Handelsregister,notarieller Treuhandvertrag, Kontoeröffnung und auf Wunsch Domizilierung der GmbH an einem Business Center. Natürlich kann für Kunden der GmbH eine weitere Zweigniederlassung am eigentlichen Geschäftssitz der GmbH realisiert werden. Über den notariellen Treuhandvertrag werden alle Rechte und Pflichten an den eigentlichen Nutznießer/Mandant übertragen. Nach Deutschem Recht ist dieses aber nicht ausreichend, um eine Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer (hier Treuhand-Geschäftsführer) zu verhindern. Aus diesem Grunde müssen ergänzende Kontrollmaßnahmen greifen, wie oben ausgeführt. Außerdem sollte Buchhaltung,Umsatzsteuervoranmeldungen,Lohnkonten und Bilanz über unsere Steuerkanzlei realisiert werden, alternativ über eine Kooperationskanzlei der ETC. Der eigentliche Nutznießer/Mandant erhält eine Generalvollmacht zur Zeichnung von Geschäftsvorfällen und natürlich Kontovollmacht. Auf Wunsch stellt unsere Kanzlei auch einen Treuhand-Gesellschafter für die Deutsche GmbH oder es erfolgt die Gründung einer Auslandsgesellschaft mit Treuhand-Diensten als Gesellschafter der Deutschen GmbH. Das Stammkapital einer Deutschen GmbH (minimal 25.000 Euro) ist einzuzahlen, alternativ kann die Gründung einer Unternehmergesellschaft erfolgen. Anonyme UK Limited mit Zweigniederlassung Deutschland Gleiche Dienstleistungen wie oben bieten wir auch im Rahmen der Gründung einer UK Ltd mit Zweigniederlassung Deutschland an. Die Gebühren sind gleich, allerdings ist das Stammkapital entsprechend geringer.
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