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Deutsche Kapitalgesellschaft gründen:
Deutsche GmbH oder AG gründen, Vorrats-Gesellschaften Deutsche
GmbH und AG
Kurzübersicht Deutsche GmbH:
Die Deutsche GmbH ist eine juristische
Person/Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie
besteht im Wesentlichen aus dem GmbH-Geschäftsführer (natürliche
Person) und den GmbH-Gesellschafter/n (natürliche oder
juristische Person im In-oder Ausland). Die GmbH haftet mit
Stammkapital und Anlage-und Betriebsvermögen gegenüber den
Gläubigern. Besteuerung der GmbH bei Betriebsstätte Deutschland:
15% Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer nach Hebesatz des
Bundeslandes, also ca. 30% insgesamt. Dividendenausschüttungen
an den Gesellschafter als natürliche Person werden mit 25%
Abgeltungssteuer besteuert. Der Geschäftsführer erhält ein
Gehalt, progressive Besteuerung gemäß Einkommensteuertabelle.
Dividendenausschüttungen an eine juristische Person innerhalb
Deutschlands bleiben steuerfrei. Dividendenausschüttungen an
eine juristische Person außerhalb Deutschlands, aber
DBA-Sachverhalt, werden i.d.R. mit 5% Quellensteuer belegt.
Dividendenausschüttungen an eine juristische Person innerhalb
der EU bleiben unter Wirkung der EU Mutter-Tochter-Richtlinie
steuerfrei.

Übersicht Deutsche Rechtsformen (GmbH,AG,GmbH& COKG
u.a.):
Quelle: http://www.hk24.de
Nicht-Kaufmann
Sollte Ihr
Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb erfordern und sollten Sie sich nicht freiwillig
in das Handelsregister haben eintragen lassen, so sind Sie
Nicht-Kaufmann. In diesem Fall gilt für Sie nicht das
Handelsgesetzbuch (HGB), sondern das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB); im Streitfall müssen Sie dies allerdings gegebenenfalls
Ihrem Geschäftspartner nachweisen. Als sogenannter
Nicht-Kaufmann haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung in das
Handelsregister zu beantragen und somit Kaufmann zu werden. Für
Sie gilt dann das HGB mit allen Rechten und Pflichten (Näheres
zur Handelsregistereintragung entnehmen Sie bitte unserem
Merkblatt Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister).
BGB-Gesellschaft
Als
Gewerbetreibender haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer oder
mehreren natürlichen oder juristischen Personen
zusammenzuschließen. Ist hier ein in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht gegeben, ist die
Gesellschaft nicht zur Eintragung in das Handelsregister
verpflichtet und unterliegt somit als sogenannte
BGB-Gesellschaft dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sollte aber ein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
erforderlich sein, müsste die Gesellschaft beispielsweise in
Form einer Offenen Handelsgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden.
Kaufmann
Jeder,
der ein Gewerbe angemeldet hat und dessen Unternehmen einen
in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
erfordert (d.h. Erfordernis der Buchführung und
Bilanzierung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der
Vertretung und Haftung) ist Kaufmann und unterliegt somit
den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese
Gewerbetreibenden sind zur Eintragung in das Handelsregister
verpflichtet. Kaufmann sind Sie bereits dann, wenn das
Erfordernis eines in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetriebes gegeben ist, auch wenn die Anmeldung zur
Eintragung in das Handelsregister noch nicht erfolgt ist.
Einzelkaufmann / eingetragener Kaufmann
Der
Einzelkaufmann muss nach erfolgter Eintragung die
Bezeichnung eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene
Kauffrau oder eine allgemein verständliche Abkürzung (e.K.,
e.Kfm., e.Kfr.) im Namen führen. Der Einzelkaufmann haftet
unbeschränkt mit dem Betriebs- und dem Privatvermögen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Eine OHG
können Sie mit einem oder mehreren Partnern gründen. Sie und
Ihre Partner haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit dem
Betriebs- und dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der
Gesellschaft. Wenn keine besonderen, vertraglich festgelegten
Regelungen getroffen worden sind, ist jeder Gesellschafter zur
Geschäftsführung berechtigt. Die Verträge einer Offenen
Handelsgesellschaft bedürfen, im Gegensatz zur
Handelsregisteranmeldung, nicht der notariellen Beglaubigung.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die
Kommanditgesellschaft dient einer gewissen Haftungsbeschränkung
im Vergleich zur offenen Handelsgesellschaft. Sie hat mindestens
einen voll haftenden Gesellschafter (Komplementär) und
mindestens einen Kommanditisten, der nur mit seiner
eingebrachten Einlage haftet. Lediglich die Komplementäre sind
zur Geschäftsführung berechtigt, Kommanditisten sind von der
Geschäftsführung ausgeschlossen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH) (GmbH-Reform noch nicht beachtet!)
Wenn Sie
die eigene Haftung beschränken und damit das persönliche Risiko
verringern wollen, empfiehlt sich die Gründung einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihr Vorteil liegt im
Ausschluss der persönlichen Haftung, d.h. die Haftung der
Gesellschafter beschränkt sich auf die Höhe ihres eingebrachten
Geschäftsanteils. Ein Rückgriff von Gesellschaftsgläubigern auf
das Privatvermögen der Gesellschafter ist in der Regel
ausgeschlossen. Eine GmbH können Sie allein oder mit mehreren
Gesellschaftern gründen. Das Mindeststammkapital der GmbH
beträgt 25.000 Euro. Es entsteht im Zuge der Gründung durch die
sogenannten Stammeinlagen der Gesellschafter, die aus einem
festgelegten Geldbetrag oder aus Sachwerten (z.B. Pkw,
Büroausstattung) bestehen können. Der Mindestbetrag einer
Stammeinlage beträgt 100 Euro. Zudem muss der Betrag einer
Stammeinlage durch 50 Euro teilbar sein.
Zur Geschäftsführung ist/sind unmittelbar nur
der oder die Geschäftsführer berechtigt. Mittelbar durch die
Gesellschafterversammlung haben auch die Gesellschafter
Einfluss, wobei sich das Stimmrecht einzelner Gesellschafter
nach der Höhe ihrer eingebrachten Stammeinlage oder insgesamt
nach Köpfen regelt.
Die Gründung einer GmbH muss ebenso wie die
Gründung einer OHG, KG oder AG in notariell beglaubigter Form
beim Registergericht - Amtsgericht Hamburg, Abteilung 66, 20348
Hamburg - angemeldet werden.
GmbH & Co. KG
Bei der
GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft,
deren persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist. Diese
Konstruktion führt dazu, dass nur beschränkt Haftende vorhanden
sind, obwohl es sich im Grunde um eine Personengesellschaft
handelt. Die GmbH ist üblicherweise nur mit dem Mindestkapital
von 25.000 Euro ausgestattet und hat in der Regel lediglich eine
Verwaltungsfunktion.
Aktiengesellschaft (AG)
Die
Aktiengesellschaft kann von einer oder von mehreren Personen
gegründet werden, die die Aktien gegen Einlagen übernehmen. Das
in Aktien zerlegte Grundkapital muss mindestens 50.000 Euro
betragen. Der Mindestnennbetrag einer Aktie beträgt 1 Euro; die
Ausgabe nennwertloser Stückaktien ist zulässig.
Die Aktiengesellschaft haftet lediglich mit
ihrem Gesellschaftsvermögen. Laufende Geschäfte führt
ausschließlich der durch den Aufsichtsrat bestellte und
überwachte Vorstand.
Partnerschaftsgesellschaft
Die
Partnerschaft ist eine relativ neue Gesellschaftsform, in der
sich Angehörige Freier Berufe zusammenschließen können. Diese
Gesellschaftsform ist mit der OHG vergleichbar. Alle Partner
haften als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der
Partnerschaft und sind in der Regel auch alle zur
Geschäftsführung berechtigt. Für die Partnerschaft ist ein
besonderes Partnerschaftsregister eingeführt worden, das bei den
Amtsgerichten weitgehend nach den für das Handelsregister
geltenden Vorschriften geführt wird.
Die Partnerschaft muss den Namen wenigstens
eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft"
sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft
vertretenen Berufe enthalten. Die Beifügung von Vornamen ist
nicht erforderlich. Die Namen anderer Personen als der Partner
dürfen nicht aufgenommen werden.
Achtung:
Das Gesetz erlaubt der Partnerschaft ausdrücklich, in
Einzelverträgen ihre Haftung für Ansprüche aus Schäden wegen
fehlerhafter Berufsausübung auf den Partner zu beschränken, der
innerhalb der Partnerschaft diese berufliche Leistung zu
erbringen hat.
Über uns
Wir
gründen für Mandanten Deutsche Kapitalgesellschaften, also
Deutsche GmbH und AG oder GmbH&Co KG (Personengesellschaft,wobei
die GmbH Komplementär/Vollhafter ist). Dieses isoliert oder im
Rahmen von "verbundenen Unternehmen",also z.B. Deutsche
Kapitalgesellschaft und ausländische
Mutter-/Tochter-Gesellschaft, Deutsche GmbH und ausländische
Holding (steuerfreie Vereinnahmung der inländischen Dividenden
durch Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie). Ergänzend:
Zweigniederlassungen von EU-Gesellschaften in Deutschland, also
Z.B. englische Ltd mit Zweigniederlassung Deutschland.
Dienstleistungen in der Übersicht:
-Gründung von Deutschen Kapitalgesellschaften
(GmbH, AG)
-Gründung GmbH& CO KG
-Verbundene Unternehmen: Deutsche
Kapitalgesellschaft und ausländische Gesellschaft
-Deutsche Kapitalgesellschaft und ausländische
Holding
-Stellung eines treuhänderischen-oder
angestellten- Geschäftsführers für die Deutsche
Kapitalgesellschaft
-Stellung Treuhand-Gesellschafter
-Domizilierung der Deutschen
Kapitalgesellschaft
-Übernahme/Kauf GmbH-/AG Mantel,
Vorratsgesellschaften
-Steuerliche Gestaltung: Ist die Gründung
einer Deutschen Kapitalgesellschaft für den Mandanten überhaupt
die geeignete Rechtsform? Oder ist eine EU-Gesellschaft (England,Zypern
usw..) bzw. eine Gesellschaft mit DBA-Sachverhalt (z.B. Schweiz)
nicht besser geeignet?
-Gründung Europa AG, Einbringung in die
Europäische Union, §23 UmwStG
-Buchhaltung,USt-Voranmeldung,Jahresabschluss
und Bilanz
-Konto der Deutschen Kapitalgesellschaft in
der Schweiz
Service für "ausländische Mandanten"
Wir begleiten ausländische Mandanten bei der
Installation einer Deutschen Kapitalgesellschaft, z.B. im Zuge
der Produkteinführung in Deutschland. Mithin steuerliche
Gestaltung der "verbundenen Unternehmen", "Europa AG",
Domizillierung der Gesellschaft (bis Büroräume),Stellung eines
angestellten Geschäftsführers der Deutschen Kapitalgesellschaft
und Kontoeröffnung bei einer großen Deutschen Bank.
Internationale Rechnungslegung ist selbstverständlich.
Kontakt zu uns
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