Glückspiellizenz, Wettlizenz, offshore gambling license, sportwetten LIZENZ
Glücksspiel Lizenz- Wettlizenz - Online Spielcasino

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ZfWG - Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht:
Die Zeitschrift für Wett- und Glücksspiel, kurz ZfWG, ist eine Zusammenarbeit des DSV - Deutscher Sportverlag GmbH und den Herausgebern Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Dr. Manfred Hecker sowie Prof. Dr. Wolfgang Schild. Ein unverzichtbares Nach- schlagewerk für alle, die sich im Bereich des Wett- und Glücksspielrechts stets auf dem aktuellen Stand halten wollen. Die "Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht" ist insbesondere für Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ein Kompendium, in dem neueste Entscheidungen und deren Auswirkungen von kompetenten Autoren kommentiert und erläutert werden.

www.zfwg.de

 

Glücksspiel-Lizenz/Wettlizenz/ Lizenz für Sportwetten auf Malta

Lizenzen auf Malta: Online Glücksspiel-Lizenz, Wettlizenz, Sportwetten-Lizenz

Wir gründen über unsere Partnerkanzlei auf Malta (auf Glückspielrecht spezialisierte Kanzlei mit 9 Anwälten,siehe unten) Gesellschaften mit Lizenz für Glücksspielangebote. Dabei beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der erforderlichen Lizenz,Gestaltung der Firmengründung,notwendige Voraussetzungen und steuerliche Konstellation. Beachten Sie bitte, das eine Gründung über eine auf Malta zugelassene Anwaltskanzlei von zentraler Bedeutung ist, wenn auch Anwälte naturgemäß höhere Gebühren verlangen! Die Realisierung über "Billig-Agenturen" führt i.d.R. nicht zum Erfolg, da diesen Agenturen das notwendige juristische Hintergrundwissen fehlt. Ergänzend ist es von entscheidender Bedeutung, dass unsere Mandanten "auf beiden Seiten" (also Z.B. Deutschland/Malta) von spezialisierten Anwälten beraten werden, da i.d.R. inländisches Recht (Recht des Nutznießers) und das Recht des Betriebsstättenlandes, in diesem Falle Malta, berührt wird.

Mitte 2003 hat die maltesische Regierung ihre Gesetzgebung für Online-Wetten und Glücksspiele dahingehend geändert, dass es fortan möglich wurde eine Lizenz zur Eröffnung eines Online-Wettbüros bzw.- Spielcasino zur erhalten. Diese neue Art der Gesetzgebung macht es für viele Firmen sehr attraktiv sich auf Malta niederzulassen, da die Lizenz einige hohe Sicherheitsmerkmale aufweist und es fortan möglich ist, im Raum der EU für Online-Wetten bzw- Casinos zu werben und als Betreiber oder Vermittler anzubieten (EU-Niederlassungsfreiheit, vgl auch: Gambelli-Urteil,
Europarechtliche Konsequenzen...).
Die Lizenz wird ausgestellt von der Lotteries und Gaming Authority. Diese Behörde ist verantwortlich für die Kontrolle und Regelungen des  I-Gaming Spielbetriebes. Die Lizenz wird ausgestellt für 5 Jahre und kann danach verlängert werden.

Beantragen einer Lizenz:

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Ein Businessplan inklusive Plan G&V für die ersten 2 Jahre, Lebenslauf und Kopie vom Passport aller Direktoren.
    Eine Bankreferenz, Evt. Kopie von vorhandenen Lizenzen.
    Die komplett ausgefüllten Anträge.

-Gründung einer International Trading Company in Malta mit „foreign shareholder status“ .

-Beauftragung eines Service Providers für die Einrichtung der Server und Internet Service (die Server müssen in Malta gehostet werden).
-Vorlage und Prüfung aller Spiele mit entsprechenden Regeln sowie der dazugehörigen Software. Genaue Protokollierung und Beschreibung der gesamten Software, Spiele und Funktionsweise.

Dauer der Beantragung:

Die Dauer zwischen Beantragung und Genehmigung beträgt zwischen  8-12 Wochen.

Typen der Lizenzen:

Es gibt 4 verschiedene Klassen von Lizenzen. Es können eine oder auch mehrere beantragt werden.

  • Klasse 1: Herkömmliche Online Spiele, wie z.Bsp. Casinos, Bingos und Lotterien
  • Klasse 2: Online Spiele und Wetten
  • Klasse 3: Für Betreiber, die Spiele und Wetten als Service auf Provisionsbasis anbieten inklusive festgelegter Wettquoten und Spieleinsätze ( Poker Räume, Portale und Affiliates and P2P )
  • Klasse 4: Für Betreiber von I-Gaming Plattformen

Gesetze,Verordnungen und Lizenzanträge:

Gern senden wir Ihnen alle Gesetze, Verordnungen und Lizenzanträge per E-Mail zu (in englisch, 7 Dateien als Word und pdf-Dateien, ca. 150 Seiten). Die Dateien enthalten zusätzlich eine genaue Übersicht über die Steuern und laufenden Lizenzgebühren.

Gebühren:

Wir realisieren die Gesellschaftsgründung und Lizenz über eine renommierte Anwaltskanzlei auf Malta, die sich entsprechend spezialisiert hat. Auf deutscher Seite werden Sie ergänzend von unseren Anwälten betreut. Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Eine Übersicht:

Stage 1: Gaming License:

Einreichen der Anträge bei der zuständigen Behörde auf Malta, Vorbereitung/Aufbereitung der Anträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben/Vorschriften Malta (durch RA Kanzlei auf Malta, auf Glückspielrecht spez. und bei den malt. Behörden anerkannt!), erste staatliche Gebühr zur Bearbeitung des Antrages:  10.500,00 Euro

Stage 2:

Gründung einer Gaming Company auf Malta und Lizensierung als Gaming Companie nach dem Recht Maltas: 9.000,00 Euro

Stage 3:

Certifikation: Nacharbeiten der Einträge, gemäß Rückmeldung der Lizenzbehörde: Nach anwaltlichen Stundenlohn Malta und Deutscher Anwalt, 190,00 Euro pro Stunde. Nach den Erfahrungen muss zwischen 20- 40 Stunden Aufwand gerechnet werden, nicht pauschal festzulegen. Minimaler Aufwand also : 3.800 Euro

Stage 4

Gründung einer Malta Holding:

Gründung, Eintrag ins Handelsregister: 9.600,00 Euro

  • VAT-Registierung: 500,00 Euro

  • Bankkonto, inkl. VisaCard und Onlinebanking:  900,00 Euro

  • Registered Office , Company Sec., Annual Returns:  3.000 Euro pro Jahr , im ersten Jahr zzgl. 600 Euro Verwaltungsgebühr

  • Local Registered Office:  2.000 Euro pro Jahr, im ersten Jahr zzgl. 600 Euro Verwaltungsgebühr

Sonderdienste

  • Notarielle Übersetzung, Beglaubigung der Dokumente: 150,00 Euro pro Dokument

  • Certifikate of Tax Res: 250,00 Euro pro Dokument

  • Certifikate of Good Standing:  250,00 Euro pro Certifikate

  • Power of Attorney: 600,00 Euro

Realistische Schätzung der Kosten:  37.950,00 Euro im ersten Jahr, zzgl. Anwaltsgebühren D/Malta, Stage 3

Realistische Schätzung der Kosten insgesamt:  42.700,00 Euro im ersten Jahr

ZZGl MWst, sofern anwendbar.

ZZGl. Steuerberatung (Buchhaltung, Jahresabschluss,Bilanz, Umsatzsteuervoranmeldungen): Gemäß Steuerberatergebührenverordnung Malta. Beachten Sie bitte das ein BusinessPlan in englischer Sprache vorliegen muss, NICHT in der Gebühr enthalten. Die notwendigen Fakten des BusinessPlans teilen wir Ihnen gerne mit. Sollen wir den BusinessPlan erstellen, so berechnen wir mit anwaltlichen Stundensatz zu 190,00 Euro/Std, ca. 50 Stunden Aufwand, zzgl. Übersetzer. Beachten Sie bitte , dass Ihre Glückspiel-Software  (Internetanwendung) voll funktionsfähig vorliegen muss, entweder auf CD-ROM oder auf einem Server mit geschützten Zugriff.

Direktor auf Malta:

Damit malt. Recht Anwendung findet, muss ein auf Malta Ansässiger im Sinne die geschäftliche Oberleitung innehaben. Entweder verlagern Sie- oder ein Beauftragter- Ihren Lebensmittelpunkt nach Malta (51% des Jahres, Wohnung auf eigenem Namen) und treten selbst als Direktor der Ltd und Holding auf, ODER

-es wird ein auf Malta Ansässiger als Geschäftsführung angestellt (ca. 600 Euro pro Monat, Geschäftsführervertrag,Abführung von LohnSt und Sozialabgaben)

Treuhand-Shareholder:

Soll ein Treuhand-Shareholder gestellt werden (englische Ltd), so betragen die Gebühren: 980,00 Euro pro Jahr , im ersten Jahr zzgl. 600 Euro Verwaltungsgebühr.

Hosting/Server:

Das Glücksspiel muss auf einem malt. Server gehostet werden. Wir vermitteln an einen Provider. Die Kosten richten sich nach den leistungen, ca. 250,00 Euro pro Monat.

Steuern:

Über das "Malta Holdingmodell" wird eine Endbesteuerung von ca. 4,75% bei der Betriebsstätte erreicht. Dieses setzt jedoch voraus, dass eine ausländische Kapitalgesellschaft Mehrheitseigner ist.

Glückspiel-Steuern:

-Casino Type Games: ca. Euro 4.600,- für die ersten 6 Monate nach Erteilung der Lizenz. Ab dem 7 Monat für die Restdauer der Lizenz beträgt diese Euro 6.900,-. Jeweils pro Monat.

-Wenn das Casino von einer so genannten „Host Platform“ operiert (Class 4 Licence) gilt: Euro 1.500 p. Monat für den Casino Operator, Euro 0,00 in den ersten 6 Monaten für die Host Platform, für die dann folgenden 6 Monate Euro 2.300,- p. Monat und danach Euro 4.600,- p. Monat für die Restlaufzeit der Lizenz

-Bei Wetten, Betting Games: 0,5% des „gross amounts“ der akzeptierten Wetten und 0,5% im Falle des so genannten „pool betting“ auf „the aggregate of stakes paid“.

-Betting Exchanges & Poker Operations: 5% des „net income“. Dieses ist gleichzusetzen mit: „revenue from rake less bonus, commisions and payment processing fee; i.e. e-commerce fee.

Steuerliche Gestaltung

Wir beraten im Rahmen der steuerlichen Gestaltung, je nach den Zielsetzungen des Mandanten. Beispiel: Gründung einer zyprischen Limited, die Eigner der Malta Ltd ist. Infolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie fliessen die malt. Dividenden steuerfrei in die zyprische Limited. Ist die zyprische Limited "Holding im Sinne", erfolgt keine Besteuerung, bei einer aktiven Gesellschaft 10% Ertragssteuern. Da Zypern Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten nicht besteuert, könnte eine Offshore-Gesellschaft (Seychellen,BVI,Belize) Shareholder sein. Die Offshore-Gesellschaft wird mit Inhaberaktien ausgestaltet.

 Glücksspiel-Software

Gern vermitteln wir an einen Anbieter, der professionelle Glückspiel-Software programmiert/anbietet: Softwareanbieter Glückspiel

Domizilierung der Gesellschaft auf Malta

Über das Malta BusinessCenter möglich: Firmenschild, eigene Telefonnummer, Gesprächsannahme mit dem Namen der Gesellschaft,Fax,Postweiterleitung. Die Anmietung von voll eingerichteten Büroräumen ist ebenfalls möglich.

Allgemeines zum Thema Gesellschaftsgründung

Folgende Leistungen werden auf Wunsch erbracht:

  • Gründung der Gesellschaft auf Malta, Eintrag ins örtliche Handelsregister, Apostille, beglaubigte Übersetzungen
  • Erfüllung der Betriebsstättenmerkmale (Steuerrechtliche Betriebsstätte Malta):

-Treuhand-Direktor: Ein im Sitzstaat der Gesellschaft (Malta) steuerrechtlich Ansässiger im Sinne muss- zumindest nach außen- als Direktor der Gesellschaft auftreten (vgl. auch: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Sitz der steuerlichen Betriebsstätte gemäß DBA). Alternativen: Sie- oder ein Beauftrager- verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat der Gesellschaft (Malta) und treten als Direktor der Gesellschaft auf oder stellen einen Einheimischen als Direktor an.

-Ordnungsgemäßer Geschäftssitz auf Malta (keine Scheinfirma im Sinne): Kein "Briefkasten" oder eine C.O.-Adresse, postalische und telefonische Erreichbarkeit in den normalen Geschäftszeiten. Bei manchen Konstellation ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich (voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter).

-Bankkonto für die maltesische Gesellschaft, inkl. Onlinebanking und VisaCard

-Shareholder/Gesellschafter: Auf Wunsch stellen wir einen treuhänderischen Gesellschafter/Shareholder (Minderheits- oder Mehrheits-Gesellschafter) sofern gesellschafts-und/oder steuerrechtlich sinnvoll.

Die wasserdichte Gestaltung einer Betriebsstätte auf Malta ist nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht von extremer Wichtigkeit, ergänzend wird eine Lizenz nur erteilt, wenn eine "anfassbare" Betriebsstätte im Sinne vorliegt. Mithin ist es für unsere Mandanten von entscheidender Bedeutung , das "anwendbares Recht" das Recht Malta ist und nicht etwa Deutschland. Daher kommt der Ausgestaltung der Betriebsstätte auf Malta zentraler Bedeutung zu, auch und/oder/mithin, um die Annahme von Gestaltungsmissbrauch zu verhindern. Wir haben dieser Thematik eine gesonderte Website gewidmet.

Natürlich gibt es auch Mandanten, die eine reale Betriebsstättenverlagerung vornehmen, also im Sitzstaat ein für die Öffentlichkeit zugängiges Spielcasino/Wettbüro mit eigenen Räumlichkeiten installieren. Hierbei werden keine Treuhand-Dienste installiert, vielmehr wird im Sitzstaat ein Einheimischer als Geschäftsführer angestellt und der in kaufmännischer Weise eingerichtete Geschäftsbetrieb ist vorhanden. Wir helfen hier- neben der Gründung der Gesellschaft und Lizenzbeantragung- bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie und Mitarbeiter. 

Da es sich bei der maltesischen Gesellschaft um eine EU-Gesellschaft handelt, ist die  EU-Niederlassungsfreiheit anwendbar. Mithin kann die Gesellschaft z.B. in Deutschland als Repräsentanz (keine Betriebsstätte im Sinne) auftreten, sofern nur Hilfstätigkeiten, Beratung oder Werbung.

Partnerkanzlei auf Malta:

Rechtsanwälte:

Dr. Jean-Philippe Chetcuti Dip.Tax, B.A., LL.M.(Warwick), LL.D., MIT

Dr. Maria Chetcuti-Cauchi B.A., LL.M.(Warwick), LL.D

Dr. Priscilla Galea B.A., LL.D.

Dr. Sarah Vassallo B.A., M.A.(EDRC.), LL.D.

Dr. Gianfranco Gauci B.A., LL.M.(IMLI), LL.D.

Dr. Angele Vella-Gauci B.A., M.Jur.(EU), LL.D.

Not. Dr. Maria-Christina Saydon B.A., LL.D.

Mr. Kenneth Camilleri B.Accty(Hons.), AIA, CPA

Ms. Ritianne Cassar B.Accty(Hons.)

Mr. Omar Schembri B.Accty(Hons.), CPA

Ms. Leanne Rolé C.F.S

Ms. Claudia Buhagiar

Mrs. Virginia Grima B.Sc.

 

 

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