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Unsere Kanzlei realisiert für Mandanten die Glücksspiel Lizenz auf Malta, einschließlich aller Dienstleistungen: Gründung Gaming Companie, Erlaubnisantrag bis Lizenz, Realisierung des Malta-Holding-Modells. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Glücksspiel Lizenz - Wettlizenz auf Malta
Glücksspiel-Lizenz Malta (Gambing License Malta): Allgemeines Wir gründen in Zusammenarbeit mit
unserer Partnerkanzlei auf Malta (zugelassene
Glücksspiel Lizenz Malta und Beantragen einer Lizenz: Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
-Gründung einer International Trading Company in Malta mit „foreign shareholder status“ . -Beauftragung eines Service Providers für
die Einrichtung der Server und Internet Service (die Server müssen in Malta
gehostet werden). Dauer der Beantragung Glücksspiel Lizenz Malta: Die Dauer zwischen Beantragung und Genehmigung beträgt zwischen 3-6 Monaten. Glücksspiel -Lizenz Malta und Typen der Lizenzen: Es gibt 4 verschiedene Klassen von Lizenzen. Es können eine oder auch mehrere beantragt werden.
Gesetze, Verordnungen und Lizenzanträge: Gern senden wir Ihnen alle Gesetze und Verordnungen per E-Mail zu. Gebühren Malta Ltd und Malta Holding, Glücksspiel Lizenz Malta: Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen (Lizenzantrag bis zur Genehmigung, Malta Gaming Ltd und Malta Holding, ggf. Treuhand-Dienste,Registered Office bis Büro usw). Gern senden wir Ihnen eine Gebührenübersicht zu. Direktor auf Malta (Anwendbares Recht, Betriebsstätte): Damit malt. Recht Anwendung findet und/oder ergänzend die Betriebsstätte auf Malta belegen ist (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte), muss ein auf Malta Ansässiger im Sinne die geschäftliche Oberleitung innehaben. Entweder verlagern Sie- oder ein Beauftragter- Ihren Lebensmittelpunkt nach Malta (51% des Jahres, Wohnung auf eigenem Namen) und treten selbst als Direktor der Malta-Ltd und Holding auf, ODER -es wird ein auf Malta Ansässiger als Geschäftsführer angestellt. In diesem Kontext können wir einen Anwalt auf Malta stellen, der als angestellter Geschäftsführer fungiert. Alternativ: Angestellter Direktor auf Malta und der Mandant (kein gewöhnlicher Aufenthalt auf Malta) wird zweiter Direktor, wobei nur beide gemeinsam Zeichnungsvollmacht haben, zweiter Direktor erhält Generalvollmacht im Innenverhältnis. Treuhand-Shareholder: In manchen Konstellationen kann es sinnvoll sein, dass die Shares treuhänderisch gehalten werden. Für diesen Fall stellen wir einen Treuhand-Shareholder. Alternative Lösung: Gründung einer Offshore-Gesellschaft mit Inhaberaktien als Zwischengesellschaft. Malta Glücksspiel Lizenz und Hosting des Glücksspielangebotes/Server: Das Glücksspiel muss auf einem malt. Server gehostet werden. Wir vermitteln an einen Provider. Die Kosten richten sich nach den Leistungen, ca. 250,00 Euro pro Monat. Steuern Malta auf der Ebene der Kapitalgesellschaften: Über das "Malta Holdingmodell" wird eine Endbesteuerung von ca. 4,75% bei der Betriebsstätte erreicht. Dieses setzt jedoch voraus, dass eine ausländische Kapitalgesellschaft Mehrheitseigner ist. Glücksspiel Lizenz Malta und das Malta Holding Modell Um eine Endbesteuerung um die 5% zu erreichen, müssten folgende Voraussetzungen erfüllt werden: -Kapitalgesellschaft in der EU,am Sitzstaat des Mandanten, also z.B. Deutsche Kapitalgesellschaft -Installation einer Malta Handelsgesellschaft (Malta Ltd) mit einziger Betriebsstätte auf Malta, als aktive Gesellschaft (führt die Geschäfte aus) -Installation einer Malta Holding. Die Kapitalgesellschaft in der EU, also z.B. die Deutsche Kapitalgesellschaft ist Eigner der Malta Holding (Unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, vereinnahmt nun die EU Kapitalgesellschaft die Dividenden der Malta Holding steuerfrei, Deutschland kennt einen 5%tigen Körperschaftssteuervorbehalt. Die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie müssen erfüllt sein). Das maltesische Steuerrecht ermöglicht es nun der Holding, die Rückerstattung der von der ITC bezahlten Körperschaftssteuer zu beantragen. Von den abgeführten 35% erstatten die Steuerbehörden dann 30,83% zurück, wobei das Geld interessanterweise an die Holding fließt. Im Endeffekt ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung auf der Ebene der Gesellschaft von nur 4,2%. Bei Weiterausschüttung an die ausländische Kapitalgesellschaft in der EU (Eigner der Malta Holding), vereinnahmt diese Kapitalgesellschaft die Dividenden der Malta Holding unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei, wobei Deutschland einen 5%tigen Steuervorbehalt kennt. Erfolgt eine Weiterausschüttung an die Eigner der ausländischen Kapitalgesellschaft-sofern natürliche Personen-, so erfolgt die Besteuerung nach inländischem Recht, in Deutschland also mit 25%tiger Abgeltungssteuer.
Hier Klicken für die Abbildung in Gross
Glücksspiel Lizenz Malta und steuerliche Gestaltung mittels EU- Zwischenholding Hinsichtlich der steuerlichen Gestaltung bestehen verschiedene Möglichkeiten. Hier dargestellt wird die steuerliche Gestaltung mittels Zwischenholding auf Zypern. Eine zyprische Holding genießt vollen EU-Rechtschutz (Positivwirkung der EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, Nicht-Wirkung nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie). Zypern besteuert reine Beteiligungserlöse nicht, aktive Einnahmen werden mit 10% besteuert. Grundsätzlich keine Quellensteuer bei Dividenden-Weiterausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten. Keine Infizierungsregeln oder Aktivitätsvorbehalte.
Glückspiel-Steuern auf Malta: -Casino Type Games: ca. Euro 4.600,- für die ersten 6 Monate nach Erteilung der Lizenz. Ab dem 7 Monat für die Restdauer der Lizenz beträgt diese Euro 6.900,-. Jeweils pro Monat. -Wenn das Casino von einer so genannten „Host Platform“ operiert (Class 4 Licence) gilt: Euro 1.500 p. Monat für den Casino Operator, Euro 0,00 in den ersten 6 Monaten für die Host Platform, für die dann folgenden 6 Monate Euro 2.300,- p. Monat und danach Euro 4.600,- p. Monat für die Restlaufzeit der Lizenz -Bei Wetten, Betting Games: 0,5% des „gross amounts“ der akzeptierten Wetten und 0,5% im Falle des so genannten „pool betting“ auf „the aggregate of stakes paid“.
-Betting Exchanges & Poker Operations: 5% des „net income“. Dieses ist
gleichzusetzen mit: „revenue from rake less bonus, commisions and payment
processing fee; i.e. e-commerce fee.
• Class 1: €100,000
Class 1 –
operators managing their own risk on repetitive games (casino-type games,
skill games and online lotteries) –
Eigene Plattform, auf eigenes Risiko (Casino, Geschicklichkeit, Online
Lotterie)
• Class 2: €100,000
Class 2 –
operators managing their own risk on events based on a matchbook (fixed odds
betting, pool betting and spread betting)
– Eigene Plattform, auf eigenes Risiko (Wettgemeinschaften)
• Class 3: €40,000
Class 3 - operators promoting and abet gaming from
• Class 4: €40,000
Class 4 –
operators hosting and managing online remote gaming operators, excluding the
licensee himself (software vendors developing platforms from which gaming
operators can operate). - Betreiben
einer Plattform, auf der andere Spiele anbieten
• Class 1 on 4: €100,000
Class 1
on class 4 - operators managing their own risk on repetitive
games (casino-type games, skill games and online lotteries) operating on a
third party platform duly licensed by the Lotteries and Gaming Authority.
– Wie Class 1 (Eigenes Spiel) aber
auf einer lizensierten Plattform eines Dritten
• Class 3 on 4: €40,000
Class 3
on 4 - operators promoting and abet gaming from Malta & taking a commission
from promoting and/or abetting games (P2P, poker networks, betting exchange
and game portals) operating on a third party platform duly licensed by the
Lotteries and Gaming Authority.- Promotion oder
Werbung für P2P, Poker, Wetten oder Spiele gegen Provision (auf fremder,
lizensierter Plattform) Glücksspiel Lizenz auf Malta und Steuerliche Gestaltung Wir beraten unsere Mandanten im Rahmen der steuerlichen Gestaltung, je nach den Zielsetzungen des Mandanten. Beispiel: Gründung einer zyprischen Limited als Holding, die Eigner der Malta Ltd ist. Infolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie fliessen die malt. Dividenden steuerfrei in die zyprische Limited und unterliegen dort keiner Besteuerung. Bei Weiterausschüttung an einen Nicht-Zyprioten, keine Quellensteuer auf Zypern (Dividendenrouting). Als alternative Holdingstandorte kommen noch die Niederlande oder ggf. Spanien in Frage. Darüber hinaus besteht auf Wunsch die Möglichkeit, die eigentlichen Eigner "geheim zu halten", z.B. durch Zwischenschaltung einer Offshore-Gesellschaft mit Inhaberaktien.
-Glücksspiel Lizenz – Glücksspielrecht
-Zum Thema
Hausverlosung - Verlosung von materiellen Werten über das Internet
In vielen Ländern ist
Glücksspiel und/oder Online-Glücksspiel
verboten oder den den
staatlichen Stellen vorbehalten. Im Bereich des Glücksspiels gilt
grundsätzlich das Recht des Sitzstaates der Gambling Company und das Recht
des - oder der -
„Anbieterstaaten“. Beispiel: Die
Glücksspiel- Gesellschaft hat Ihren Sitz auf den Isle of Man und das
Glücksspielangebot richtet sich auch an Kunden in Spanien, Deutschland und
z.B. der Schweiz. Mithin greift das Glücksspielrecht von Isle of Man und das
Glücksspielrecht Spaniens,
Deutschland und der Schweiz.
Es bestehen allerdings Lösungsmöglichkeiten über die
EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit
bzw. „Gambling Urteile“ des EuGH (Europäischer Gerichtshof): Besitzt eine
Gesellschaft in der europäischen Union eine Glücksspiel -Lizenz, kann sich
das Angebot an Teilnehmer in der gesamten EU richten. Mit einer Lizenz aus Malta, dem Vereinigtem Königreich
oder Gibraltar kann Glücksspiel also in der gesamten EU angeboten werden, da
die nationalen Glückspielverbote bzw. -regulierungen gegen die
EU-Dienstleistungsfreiheit verstoßen würden, wenn einem lizenzierten
Anbieter das Angebot in einem anderen EU-Mitgliedsland untersagt würde (vgl.
EuGH-Entscheidung v. 09.09.2010 – C-316/07 u.a.). Hierbei ist zu beachten,
dass Gibraltar nicht zum Umsatzsteuergebiet der EU gehört. Übrigens: Die Isle of Man und Alderney sind autonomer
Kronbesitz und nicht Mitglied der EU.
Handelt es sich um ein reines „Resellerangebot“, kommt ergänzend noch Zypern
in Frage, da auf Zypern ein solches
Angebot ohne Lizenz realisierbar ist.
Möglich ist auch die Umsetzung in einem
Drittstaat-Staat wie z.B. Belize, Isle of Man oder Costa Rica.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine solche „Offshore-Lizenz“
allein dazu berechtigt, dass Angebot im Sitzstaat der Gesellschaft, also
z.B. in Belize, zu realisieren, nicht aber in anderen Ländern und/oder in
der EU. Allerdings stellt sich die Frage wie andere Länder Sanktionen
durchsetzen wollen, da diese Länder i.d.R. kein Rechtshilfeabkommen mit
anderen Staaten unterhalten.
Costa Rica nimmt eine Sonderstellung ein: Sofern sich das Glücksspielangebot
nur an Kunden außerhalb Costa Ricas wendet, ist keine Glücksspiel-Lizenz
sondern nur eine Gewerbeerlaubnis- erforderlich.
Welche
Voraussetzungen sind erforderlich, damit die Betriebsstätte der
Glücksspiel-Gesellschaft im Sitzstaat belegen ist?
Zentral definiert „Der Ort der geschäftlichen Oberleitung“ – auch auf der
Grundlage des Artikels 5 Doppelbesteuerungsabkommen - den Ort der
Betriebsstätte: Entweder der Mandant oder ein Beauftragter verlagert seinen
gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in den Sitzstaat der
Glücksspiel-Gesellschaft (also Zb nach Malta) und tritt selbst als Direktor
der Glücksspiel-Gesellschaft auf oder unsere Partnerkanzlei im Sitzstaat
stellt einen Treuhand- oder angestellten Direktor. Außerdem ist eine reine
„Briefkastengesellschaft“ zu verhindern. So ist ein reines „Registered
Office“ in keinem Falle ausreichend, es müssen aber nicht immer große Büros
sein. Gerade innerhalb der EU ist in den meisten Fällen ein virtuelles
Office (Firmenschild, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit
dem Namen der Gesellschaft, Faxdienst) bei einem Business Center
ausreichend. Ein Sonderfall ist Gibraltar: Auf Grund des innerstaatlichen
Rechts ist seit einigen Jahren ein in kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb erforderlich, also mindestens ein Büro und ein
Angestellter.
Glücksspiel Lizenz und steuerrechtliche Aspekte
Entscheidend ist auch im Rahmen einer Gambling Company die Verhinderung der
Annahme einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft. Aufgrund der EU
Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit ist
diese Problematik innerhalb der EU relativ leicht lösbar. Anders bei
Firmengründungen in sogenannten Offshore –Staaten (Niedrigsteuer- oder
Null-Steuerländer ohne Doppelbesteuerungsabkommen zum Sitzstaat des
Mandanten, außerhalb der EU): Die Annahme einer rechtswidrigen
Zwischengesellschaft kann eigentlich nur dadurch verhindert werden, dass im
Sitzstaat (also z.B. Belize, Isle of Man, Costa Rica) ein in kaufmännischer
Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert wird und die geschäftliche
Oberleitung nachweisbar vom Sitzstaat ausgeht, also ein angestellter
Direktor und kein reiner Nominee-Direktor. Natürlich bestehen auch hier
entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten und/oder Lösungsansätze.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Zunächst fällt in fast allen Ländern eine sogenannte Glücksspiel- oder
Wettsteuer an. Darüber hinaus wird der Gewinn der Glücksspiel-Gesellschaft
besteuert. Auf Malta besteht die Möglichkeit die Endbesteuerung auf der
Ebene der Gesellschaft über das Malta-Holding-Modell auf 4,75% zu
reduzieren.
Besteuerung der Dividenden
Die Gewinne nach Besteuerung (Dividenden) stehen dem Shareholder/Eigner der
Gesellschaft zu. Dabei kennen die meisten Länder eine Quellensteuer bei
abfliessenden Dividenden. Eine solche Quellensteuer kann im Prinzip nur
durch zwei Massnahmen begrenzt oder aufgehoben werden:
Von der Quellensteuer abgesehen,
werden die Dividenden beim Empfänger der Dividenden nach innerstaatlichem
Recht besteuert. In Deutschland beispielhaft mit 25%tiger Abgeltungssteuer,
in vielen anderen Ländern im Halbeinkünfteverfahren. Besteht ein
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Land des Dividendenempfängers und
dem Land der Basisgesellschaft und besteht die Möglichkeit der
Anrechnungsmethode, können geleistete Quellensteuer von der Dividendensteuer
in Abzug gebracht werden.
Handelt es sich bei dem
Dividendenempfänger um eine Kapitalgesellschaft so meist steuerfreie
Vereinnahmung der Dividenden. Ergänzend greift bei EU Gesellschaften die EU
Mutter-Tochter-Richtlinie.
Glücksspiel Lizenz und Dienstleistungen unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei bietet die gesamte Palette der notwendigen Dienstleistungen
an:
Glücksspiel Lizenz Malta
Mitte 2003 hat
die maltesische Regierung ihre Gesetzgebung für Online-Wetten und
Glücksspiele dahingehend geändert, dass es fortan möglich wurde eine Lizenz
zur Eröffnung eines Online-Wettbüros bzw. - Spielcasino zur erhalten. Diese
neue Art der Gesetzgebung macht es für viele Firmen sehr attraktiv sich auf
Malta niederzulassen, da die Lizenz einige hohe Sicherheitsmerkmale aufweist
und es fortan möglich ist, im Raum der EU für Online-Wetten bzw - Casinos zu
werben und als Betreiber oder Vermittler anzubieten
(EU-Niederlassungsfreiheit, vgl auch:
Gambelli-Urteil).
Typen der Lizenzen: Es gibt 4 verschiedene
Klassen von Lizenzen. Es können eine oder auch mehrere beantragt werden.
Steuern Malta:
Über das "Malta Holdingmodell" wird eine Endbesteuerung von ca. 4,75% bei
der Betriebsstätte erreicht. Dieses setzt jedoch voraus, dass eine
ausländische Kapitalgesellschaft Mehrheitseigner ist.
Glückspiel-Steuern Malta:
Erforderliches Stammkapital einer Malta Gaming Ltd:
•
Class 1 : €100,000 (hunderttausend Euro)
Class 1 – operators managing
their own risk on repetitive games (casino-type games, skill games and
online lotteries) – Eigene Plattform, auf eigenes
Risiko (Casino, Geschicklichkeit, Online Lotterie)
•
Class 2 -:€100,000
Class 2 – operators managing
their own risk on events based on a matchbook (fixed odds betting, pool
betting and spread betting) – Eigene Plattform,
auf eigenes Risiko (Wettgemeinschaften)
•
Class 3 : €40,000 (Vierzigtausend Euro)
Class 3 - operators
promoting and abet gaming from Malta & taking a commission from promoting
and/or abetting games (P2P, poker networks, betting exchange and game
portals) – Promotion oder Werbung für P2P, Poker, Wetten oder Spiele gegen
Provision
•
Class 4 : €40,000
Class 4 – operators hosting and
managing online remote gaming operators, excluding the licensee himself
(software vendors developing platforms from which gaming operators can
operate). - Betreiben einer Plattform, auf der
andere Spiele anbieten
•
Class 1 on 4 : €100,000
Class 1 on class 4 -
operators managing their own risk on repetitive games (casino-type games,
skill games and online lotteries) operating on a third party platform duly
licensed by the Lotteries and Gaming Authority. –
Wie Class 1 (Eigenes Spiel), aber auf einer lizenzierten Plattform eines
Dritten
•
Class 3 on 4 : €40,000
Class 3 on 4 - operators
promoting and abet gaming from Malta & taking a commission from promoting
and/or abetting games (P2P, poker networks, betting exchange and game
portals) operating on a third party platform duly licensed by the Lotteries
and Gaming Authority.-
Promotion oder Werbung für P2P, Poker, Wetten oder Spiele gegen Provision
(auf fremder, lizenzierter Plattform)
Glücksspiel Lizenz England Im Rahmen des
Zulassungsverfahrens erfolgt eine gerichtliche Anhörung in London, wobei der
Direktor der Limited zugegen ist. Die Lizenz hat eine Gültigkeit von 3
Jahren und kann entsprechend verlängert werden. Die Bearbeitungsdauer
beträgt 3 -4 Monate.
Es wird in England zwischen "Veranstalter-Lizenz"
(bietet eigene Glücksspiele im Internet an) oder "Vermittler-Lizenz"
unterschieden. Außerdem besteht ein Unterschied, ob die Gesellschaft das
Glücksspiel in Großbritannien oder nur außerhalb Großbritanniens ("Remote
General Betting License")anbieten will.
Die Glücksspiel-Steuern liegen
bei ca. 15%, die Ertragssteuern der englischen Limited progressiv steigend
von 19-30% (bis 300.000 GBP Gewinn 19%).
Staatliche Gebühren / Fees Antragsgebühr : 20,580.00 GBP einmalig pro
Lizenzierungsantrag.
Personal- Management License: 330.00 GBP pro Person. Die jährliche Lizenzgebühr richtet sich nach dem Bruttoumsatz. Nehmen wir als Beispiel als an, dass der Mandant in die Kategorie I fällt, so würden die Einmalgebühren wie beschrieben fällig werden, und eine jährliche Lizenzgebühr von 110'820. 00 GBP. Besteuerung Die "Glücksspiel Steuer" kann sich in zwei "Duties" dargestellt werden: 1) "Betting duty", die "Wettsteuer" wird auf jeden Netto-Einsatzbetrag der eingenommen wird fällig 2) "Remote Gaming Duty", die "Fernspiel Steuer", wird fällig auf die Nettoerlöse von Glücksspielen Diese ist in beiden Fällen 15% und wird auf die netto Einsätze bzw. Erlöse auf einer vierteljährlichen Basis fällig.
Glücksspiel Lizenz Gibraltar
Für viele unserer Mandanten stellt sich Gibraltar ggf. nicht als
optimaler Standort dar, da aufgrund des innerstaatlichen Rechts ein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert werden muss
(voll eingerichtetes Büro) und die Verwaltung muss überwiegend von Gibraltar
aus realisiert werden. Dieses bedeutet i.d.R. das der Mandant- oder ein
Beauftragter/Angestellter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Gibraltar
verlagern muss, um vom Sitzstaat aus die Geschäfte zu tätigen. Die Glücksspiel-Steuern betragen auf Gibraltar beim Online-Casino und Sportwetten 1% bis 42,5 Mio GBP Umsatz, minimal jedoch 85,000 GPB pro Jahr, maximal 425,000,00 GBP pro Jahr. Hinzu kommt die Besteuerung der Gesellschaft. Es ist ein Wirtschaftsprüfer auf Gibraltar zu bestellen, ergänzend muss der Antragssteller nachweisen, dass er eine entsprechend positive Reputation und hinreichende Bonität hat. Die Hürden zur Lizenzierung sind entsprechend hoch, daher werden auch verhältnismäßig wenige Lizenzen neu erteilt. Sämtliche finanziellen Abwicklungen müssen über eine Bank auf Gibraltar erfolgen.
Glücksspiel–Lizenz Isle of Man Isle of Man gehört nicht zur EU. Mithin sind die EU
Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit und
Gambling-Urteile des EuGHs nicht anwendbar. Formalrechtlich darf sich das
Angebot also nur an Teilnehmer auf den Isle of Man wenden oder an Kunden in
Staaten, die keine Glücksspiel-Regulierung kennen oder die Regulierungen der
Isle of Man anerkennen (hier sind uns allerdings keine Staaten bekannt). Die Glücksspielsteuer staffelt sich wie folgt:
Gesamtglücksspielerträge bis GBP 20 Mio:
1,5%
Gesamtglücksspielerträge GBP 20 Mio bis 40 Mio: 0,5%
Gesamtglücksspielerträge ab GBP 40 Mio:
0,1%
Gesamtglücksspielerträge aus Pool Betting:
15%
Glücksspiel Costa Rica Costa Rica nimmt eine Sonderstellung ein. Richtet sich das
Glücksspielangebot an Teilnehmer außerhalb Costa Ricas ist keine Lizenz,
sondern nur eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. Es ist kein Stammkapital
erforderlich – außer das Stammkapital der Costa Rica Lda (Gesellschaft mit
beschränkter Haftung)-, Glücksspiel Steuern werden für Offshore
Glücksspielangebote ebenfalls nicht erhoben. Natürlich gilt auch bei Costa
Rica, dass ein solches Angebot in anderen Staaten i.d.R. rechtswidrig sein
wird. Allerdings unterhält Costa Rica kein Rechtshilfeabkommen mit anderen
Staaten, so das Klagen auf Unterlassung nicht durchgreifen.
Glücksspiel Lizenz Belize Bei Belize handelt es sich um einen
typischen „Offshore Staat“. Exempt Companies (Gesellschaften die nur
außerhalb Belize Geschäfte tätigen) werden nicht besteuert.
Routing-Fee an Belize für Glücksspiel: 0,75% der
jährlichen Bruttoeinnahmen.
Glücksspiel in anderen Ländern
Neben den beschriebenen Ländern realisiert unsere Kanzlei noch Glücksspiel
Lizenzen in/auf:
Antigua and Barbuda,
Kahnawake
und Panama.
Was ist
denn nun die rechtssicherste Gestaltung, wenn ich das Glücksspiel weltweit –
bzw. in vielen Ländern - anbieten möchte?
Zunächst eine Glücksspiel-Lizenz in der EU, da man damit die gesamte EU
„abdeckt“ (siehe Einlassungen oben, EU Niederlassungsfreiheit und Urteile
des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit). Da Malta neben England die höchsten
Anforderungen hat, wäre eine Lizenz auf Malta ratsam. Denn es besteht
natürlich weiterhin ein Problem, wenn sich das Glücksspielangebot auch an
Teilnehmer außerhalb der EU richtet: Es greift das Recht des
Anbieterstaates. Aufgrund der hohen Anforderungen einer Malta-Lizenz werden
andere Länder allerdings i.d.R. „passieren lassen“ bzw. wäre eine erneute
Zulassung in anderen Ländern auf der Grundlage einer Malta –Lizenz nicht
mehr mit extrem hohem Aufwand verbunden.
Machen
dann sogenannte „Drittstaaten- / Offshore-Lizenzen“ oder eine Costa Rica
Gewerbelizenz überhaupt Sinn?
Formalrechtlich eigentlich nicht. Denn- wie bereits mehrfach ausgeführt-
greift im Glücksspielrecht auch das Recht des Anbieterstaates. Außerdem
hängt der Erfolg einer Glücksspiel-Plattform im Internet sehr häufig auch
von Faktoren wie:
- Rechtssicherheit für den Spieler
- Sicherer Hosting-Standort
- Vertrauen in den Anbieter
- Datensicherheit
usw. ab. Es spricht sich in Spielerkreisen schnell herum, dass
Glücksspielanbieter in bestimmten Ländern ggf. wenig Vertrauenswürdig sind,
da u.a. die Rechtssicherheit und ein notwendiges Eigenkapital fehlt.
Allerdings betreuen wir auch Mandanten, die aus anderen Gründen eine Lizenz
in einem Drittstaat bzw. eine Costa Rica Gewerbelizenz bevorzugen. Als
Steuer- und Anwaltskanzlei bewerten wir solche Vorhaben nicht, sondern
weisen nur auf die juristischen Hintergründe hin. Beauftragt uns der Mandant
z.B. mit der Realisierung einer Costa Rica Gewerbelizenz, so werden wir auch
ein solches Mandat gewissenhaft ausführen. Gerade hinsichtlich Costa Rica
oder Belize wenden sich Mandanten an uns, die selbst in einem Drittstaat
Ihren Wohnsitz haben und/oder sich das Glücksspielangebot überwiegend an
Teilnehmer in nicht regulierten Staaten wendet.
Zum
Thema Hausverlosung - Verlosung von materiellen Werten über das Internet
Grundsätzlich kann eine Hausverlosung / Verlosung von materiellen Werten
über das Internet über eine Glücksspiel Lizenz realisiert werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Realisierung über eine zyprische
Limited (EU Gesellschaft). Auf Zypern ist es ohne Lizenz erlaubt,
Geschicklichkeitsspiele an zu bieten (Games of Skill and Knowledge).
Ergänzend greift bei EU-Sachverhalten die Positivwirkung der EU
Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit.
Rechtliche Vorgehensweise Hausverlosung am Beispiel Zypern:
Die Zyprische Limited
(Ltd.) darf im Wege des Geschicklichkeitsspiels ihr Eigentum veräußern. Der
Teilnehmer erhält zwei sehr einfache Fragen zu Auswahl, z.B.: In welchem Meer liegt
Zypern? A: Im Mittelmeer B: Im Steinhuder Meer Zwischen allen
Einsendern mit der richtigen Antwort wird der Gewinner per Los ermittelt. Um eine fremde
Immobilie in die „Lotterie“ einzubeziehen und doppelte Grunderwerbsteuer zu
vermeiden kann folgendes Konstrukt beschrieben werden:
Das
sind sehr viele Informationen, wie geht es jetzt weiter?
Für einen Gestaltungsvorschlag benötigen wir immer nachfolgende
Informationen:
- Welche Art des Spiels wollen Sie anbieten?
- An welche Teilnehmer- in welchen Ländern- soll sich das Glücksspielangebot
richten?
- Handelt es sich um eine „Reseller-Tätigkeit“ (Wenn Ja: In welchem Land ist
der Anbieter lizenziert?) oder um ein „eigenes Angebot“?
- Bei eigenem Angebot: Wer programmiert die Glücksspiel-Plattform?
- Wo unterliegen Sie – als natürliche Person- der unbeschränkten
Steuerpflicht?
- Wo unterliegen die späteren Eigner / Shareholder der Gambling Company der
beschränkten – bzw. unbeschränkten Steuerpflicht?
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Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm