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![]() Glücksspiel-Lizenz/Wettlizenz/ Lizenz für Sportwetten auf Malta Lizenzen auf Malta: Online Glücksspiel-Lizenz, Wettlizenz, Sportwetten-Lizenz Wir gründen über unsere
Partnerkanzlei auf Malta (auf Glückspielrecht spezialisierte Kanzlei mit 9
Anwälten,siehe unten) Gesellschaften mit Lizenz für Glücksspielangebote.
Dabei beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der erforderlichen
Lizenz,Gestaltung der Firmengründung,notwendige Voraussetzungen und
steuerliche Konstellation. Beachten Sie bitte, das eine Gründung über eine
auf Malta zugelassene Anwaltskanzlei von zentraler Bedeutung ist, wenn auch
Anwälte naturgemäß höhere Gebühren verlangen! Die Realisierung über
"Billig-Agenturen" führt i.d.R. nicht zum Erfolg, da diesen Agenturen das
notwendige juristische Hintergrundwissen fehlt. Ergänzend ist es von
entscheidender Bedeutung, dass unsere Mandanten "auf beiden Seiten" (also
Z.B. Deutschland/Malta) von spezialisierten Anwälten beraten werden, da
i.d.R. inländisches Recht (Recht des Nutznießers) und das Recht des
Betriebsstättenlandes, in diesem Falle Malta, berührt wird. Beantragen einer Lizenz: Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
-Gründung einer International Trading Company in Malta mit „foreign shareholder status“ . -Beauftragung eines Service Providers für
die Einrichtung der Server und Internet Service (die Server müssen in Malta
gehostet werden). Dauer der Beantragung: Die Dauer zwischen Beantragung und Genehmigung beträgt zwischen 8-12 Wochen. Typen der Lizenzen: Es gibt 4 verschiedene Klassen von Lizenzen. Es können eine oder auch mehrere beantragt werden.
Gesetze,Verordnungen und Lizenzanträge: Gern senden wir Ihnen alle Gesetze, Verordnungen und Lizenzanträge per E-Mail zu (in englisch, 7 Dateien als Word und pdf-Dateien, ca. 150 Seiten). Die Dateien enthalten zusätzlich eine genaue Übersicht über die Steuern und laufenden Lizenzgebühren. Gebühren: Wir realisieren die Gesellschaftsgründung und Lizenz über eine renommierte Anwaltskanzlei auf Malta, die sich entsprechend spezialisiert hat. Auf deutscher Seite werden Sie ergänzend von unseren Anwälten betreut. Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Eine Übersicht: Stage 1: Gaming License: Einreichen der Anträge bei der zuständigen Behörde auf Malta, Vorbereitung/Aufbereitung der Anträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben/Vorschriften Malta (durch RA Kanzlei auf Malta, auf Glückspielrecht spez. und bei den malt. Behörden anerkannt!), erste staatliche Gebühr zur Bearbeitung des Antrages: 10.500,00 Euro Stage 2: Gründung einer Gaming Company auf Malta und Lizensierung als Gaming Companie nach dem Recht Maltas: 9.000,00 Euro Stage 3: Certifikation: Nacharbeiten der Einträge, gemäß Rückmeldung der Lizenzbehörde: Nach anwaltlichen Stundenlohn Malta und Deutscher Anwalt, 190,00 Euro pro Stunde. Nach den Erfahrungen muss zwischen 20- 40 Stunden Aufwand gerechnet werden, nicht pauschal festzulegen. Minimaler Aufwand also : 3.800 Euro Stage 4 Gründung einer Malta Holding: Gründung, Eintrag ins Handelsregister: 9.600,00 Euro
Sonderdienste
Realistische Schätzung der Kosten: 37.950,00 Euro im ersten Jahr, zzgl. Anwaltsgebühren D/Malta, Stage 3 Realistische Schätzung der Kosten insgesamt: 42.700,00 Euro im ersten Jahr ZZGl MWst, sofern anwendbar. ZZGl. Steuerberatung (Buchhaltung, Jahresabschluss,Bilanz, Umsatzsteuervoranmeldungen): Gemäß Steuerberatergebührenverordnung Malta. Beachten Sie bitte das ein BusinessPlan in englischer Sprache vorliegen muss, NICHT in der Gebühr enthalten. Die notwendigen Fakten des BusinessPlans teilen wir Ihnen gerne mit. Sollen wir den BusinessPlan erstellen, so berechnen wir mit anwaltlichen Stundensatz zu 190,00 Euro/Std, ca. 50 Stunden Aufwand, zzgl. Übersetzer. Beachten Sie bitte , dass Ihre Glückspiel-Software (Internetanwendung) voll funktionsfähig vorliegen muss, entweder auf CD-ROM oder auf einem Server mit geschützten Zugriff. Direktor auf Malta: Damit malt. Recht Anwendung findet, muss ein auf Malta Ansässiger im Sinne die geschäftliche Oberleitung innehaben. Entweder verlagern Sie- oder ein Beauftragter- Ihren Lebensmittelpunkt nach Malta (51% des Jahres, Wohnung auf eigenem Namen) und treten selbst als Direktor der Ltd und Holding auf, ODER -es wird ein auf Malta Ansässiger als Geschäftsführung angestellt (ca. 600 Euro pro Monat, Geschäftsführervertrag,Abführung von LohnSt und Sozialabgaben) Treuhand-Shareholder: Soll ein Treuhand-Shareholder gestellt werden (englische Ltd), so betragen die Gebühren: 980,00 Euro pro Jahr , im ersten Jahr zzgl. 600 Euro Verwaltungsgebühr. Hosting/Server: Das Glücksspiel muss auf einem malt. Server gehostet werden. Wir vermitteln an einen Provider. Die Kosten richten sich nach den leistungen, ca. 250,00 Euro pro Monat. Steuern: Über das "Malta Holdingmodell" wird eine Endbesteuerung von ca. 4,75% bei der Betriebsstätte erreicht. Dieses setzt jedoch voraus, dass eine ausländische Kapitalgesellschaft Mehrheitseigner ist. Glückspiel-Steuern: -Casino Type Games: ca. Euro 4.600,- für die ersten 6 Monate nach Erteilung der Lizenz. Ab dem 7 Monat für die Restdauer der Lizenz beträgt diese Euro 6.900,-. Jeweils pro Monat. -Wenn das Casino von einer so genannten „Host Platform“ operiert (Class 4 Licence) gilt: Euro 1.500 p. Monat für den Casino Operator, Euro 0,00 in den ersten 6 Monaten für die Host Platform, für die dann folgenden 6 Monate Euro 2.300,- p. Monat und danach Euro 4.600,- p. Monat für die Restlaufzeit der Lizenz -Bei Wetten, Betting Games: 0,5% des „gross amounts“ der akzeptierten Wetten und 0,5% im Falle des so genannten „pool betting“ auf „the aggregate of stakes paid“.
-Betting Exchanges & Poker Operations: 5% des „net income“. Dieses ist
gleichzusetzen mit: „revenue from rake less bonus, commisions and payment
processing fee; i.e. e-commerce fee. Steuerliche Gestaltung Wir beraten im Rahmen der steuerlichen Gestaltung, je nach den Zielsetzungen des Mandanten. Beispiel: Gründung einer zyprischen Limited, die Eigner der Malta Ltd ist. Infolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie fliessen die malt. Dividenden steuerfrei in die zyprische Limited. Ist die zyprische Limited "Holding im Sinne", erfolgt keine Besteuerung, bei einer aktiven Gesellschaft 10% Ertragssteuern. Da Zypern Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten nicht besteuert, könnte eine Offshore-Gesellschaft (Seychellen,BVI,Belize) Shareholder sein. Die Offshore-Gesellschaft wird mit Inhaberaktien ausgestaltet. Glücksspiel-Software Gern vermitteln wir an einen Anbieter, der professionelle Glückspiel-Software programmiert/anbietet: Softwareanbieter Glückspiel Domizilierung der Gesellschaft auf Malta Über das Malta BusinessCenter möglich: Firmenschild, eigene Telefonnummer, Gesprächsannahme mit dem Namen der Gesellschaft,Fax,Postweiterleitung. Die Anmietung von voll eingerichteten Büroräumen ist ebenfalls möglich. Allgemeines zum Thema Gesellschaftsgründung Folgende Leistungen werden auf Wunsch erbracht:
-Treuhand-Direktor: Ein im Sitzstaat der Gesellschaft (Malta) steuerrechtlich Ansässiger im Sinne muss- zumindest nach außen- als Direktor der Gesellschaft auftreten (vgl. auch: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Sitz der steuerlichen Betriebsstätte gemäß DBA). Alternativen: Sie- oder ein Beauftrager- verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat der Gesellschaft (Malta) und treten als Direktor der Gesellschaft auf oder stellen einen Einheimischen als Direktor an. -Ordnungsgemäßer Geschäftssitz auf Malta (keine Scheinfirma im Sinne): Kein "Briefkasten" oder eine C.O.-Adresse, postalische und telefonische Erreichbarkeit in den normalen Geschäftszeiten. Bei manchen Konstellation ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich (voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter). -Bankkonto für die maltesische Gesellschaft, inkl. Onlinebanking und VisaCard -Shareholder/Gesellschafter: Auf Wunsch stellen wir einen treuhänderischen Gesellschafter/Shareholder (Minderheits- oder Mehrheits-Gesellschafter) sofern gesellschafts-und/oder steuerrechtlich sinnvoll. Die wasserdichte Gestaltung einer Betriebsstätte auf Malta ist nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht von extremer Wichtigkeit, ergänzend wird eine Lizenz nur erteilt, wenn eine "anfassbare" Betriebsstätte im Sinne vorliegt. Mithin ist es für unsere Mandanten von entscheidender Bedeutung , das "anwendbares Recht" das Recht Malta ist und nicht etwa Deutschland. Daher kommt der Ausgestaltung der Betriebsstätte auf Malta zentraler Bedeutung zu, auch und/oder/mithin, um die Annahme von Gestaltungsmissbrauch zu verhindern. Wir haben dieser Thematik eine gesonderte Website gewidmet. Natürlich gibt es auch Mandanten, die eine reale Betriebsstättenverlagerung vornehmen, also im Sitzstaat ein für die Öffentlichkeit zugängiges Spielcasino/Wettbüro mit eigenen Räumlichkeiten installieren. Hierbei werden keine Treuhand-Dienste installiert, vielmehr wird im Sitzstaat ein Einheimischer als Geschäftsführer angestellt und der in kaufmännischer Weise eingerichtete Geschäftsbetrieb ist vorhanden. Wir helfen hier- neben der Gründung der Gesellschaft und Lizenzbeantragung- bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie und Mitarbeiter. Da es sich bei der maltesischen Gesellschaft um eine EU-Gesellschaft handelt, ist die EU-Niederlassungsfreiheit anwendbar. Mithin kann die Gesellschaft z.B. in Deutschland als Repräsentanz (keine Betriebsstätte im Sinne) auftreten, sofern nur Hilfstätigkeiten, Beratung oder Werbung. Partnerkanzlei auf Malta: Rechtsanwälte:
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