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Kreditkarte - Girokonto Schweizer Bankkonto eröffnen: Private Banking und/oder Firmenkonto in der Schweiz A. Allgemeines zum Thema Schweizer Bankkonten Schweizer Bankiers sind dazu verpflichtet, alle Informationen über Sie oder Ihr Konto streng vertraulich zu behandeln. Dieses Bankgeheimnis ist eines der strengsten der Welt und wurzelt in einer Jahrhunderte alten historischen Tradition. Es ist fest in der schweizerischen Gesetzgebung verankert. Ein Bankier, der ohne Ihre Einwilligung Angaben über Sie offenlegt, riskiert eine mehrmonatige Gefängnisstrafe. Die einzigen Ausnahmen zu dieser Regel bilden schwere Straftaten, wie z. B. Waffenschmuggel und Drogenhandel. Für Steuerhinterziehung wird das Bankgeheimnis nicht gelüftet. Der Grund dafür ist, dass die Nichtmeldung von Einkommen oder Vermögenswerten in der Schweiz nicht als Straftat betrachtet wird. Daher können weder die Schweizer Behörden, noch ausländische Behörden Angaben über Ihr Konto einholen. Zuerst müssen sie einen Schweizer Richter davon überzeugen, dass Sie eine nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch strafbare schwere Straftat begangen haben. Für Privatangelegenheiten, wie z. B. eine Erbschaft oder Scheidung wird das Bankgeheimnis nicht gelüftet, wenn Sie Ihre Bankangelegenheiten immer streng vertraulich gehalten haben. Der Kläger muss beweisen, dass das Konto existiert, wenn der Richter den Fall behandeln soll. In dieser Hinsicht bietet ein Nummernkonto die höchstmögliche Diskretion. Private-Banking und Firmenkonto in der Schweiz Eine gute Synergie für unsere Mandanten: Unsere internationale Steuerkanzlei und eine große Schweizer Privatbank (Verwaltetes Vermögen 2007: 29 Milliarden CHF,Reingewinn 2007:82,2 Mio.CHF,360 Mitarbeiter),die im Besitz der größten englischen Bank ist. Die aktuelle Finanzkrise hat unsere Partnerbank nicht berührt. Unsere Partnerbank in der Schweiz eröffnet Privat- und Firmenkonten (bei Firmenkonten ist KEINE Repräsentanz oder Niederlassung in der Schweiz notwendig). Möglich sind "Legalmanagement" oder "Trustlösungen". Allerdings versteht sich die Bank hauptsächlich als Anlagebank. Kontoeröffnungen für "ständige Transaktionen" (z.B. Gehaltszahlungen) sind nicht erwünscht. Die Mindesteinlage sollte schon 10.000 Euro betragen (bei Privatbanking und Geschäftskonten) und bei einer Firmenkontoeröffnung sollte eine gewisse "Entwicklung" erkennbar oder darstellbar sein. Nummernkonten sind ebenfalls möglich. Die Bank verfügt über Zweigniederlassungen in Zürich,Genf,Hongkong und der Türkei. Über den Eigner ist eine weltweite Präsenz sichergestellt, auch in sogenannten Steueroasen-Ländern. Unsere Mandanten "ausländische Firmengründungen/Steuergestaltungen" erhalten auf Wunsch eine Beratung/Vermittlung/Kontoeröffnungsunterlagen kostenlos. So könnte z.B. eine zyprische Limited ein Konto bei der Bank eröffnen und z.B. Dividendenausschüttungen dort im absolut geschützten Umfeld "deponieren" und vermehren", ohne den "Zugriff Dritter". Externe Kunden (Private Banking oder Geschäftsbanking) erhalten die erforderlichen Kontaktdaten,Informationsunterlagen und Kontoeröffnungsunterlagen gegen eine Schutzgebühr von einmalig 99,00 Euro netto. Ab einem bestimmten Anlagevolumen ist eine Beratung in Deutschland möglich, da der Vice-Präsident jeden Monat einige Tage in Deutschland ist, um vorhandene Kunden zu betreuen. Das Informationspaket können Sie bequem in unserem eshop bestellen. Aber- wie gesagt-beachten Sie bitte: Die Bank versteht sich vor allem als Anlagebank für "geschützte Anlagen". Nicht geeignet als "Girokonto" für tägliche Zahlungsvorgänge, die Mindesteinlage sollte 10.000 Euro sein (dieses ist eine extrem geringe Einlage für Schweizer Verhältnisse im exklusiven Private Banking- bzw. Geschäftsbanking. Die meisten Schweizer Banken nennen Mindesteinlagen von 100.000 CHF). Legal Banking für Deutsche Unternehmer Es ist in Deutschland schnell passiert: Deutsche Steuerbehörden pfänden das Geschäftskonto oder schliessen dieses,z.B. aufgrund der "Vermutung" eines Steuerhintergehungstatbestandes,offene Forderungen (USt,KSt) oder einer mutmaßlichen VGA im Rahmen der Betriebsprüfung. Hat das Deutsche Unternehmen "offiziell" (Legalbanking,in Deutschland angegeben), ein Geschäftskonto in der Schweiz, so haben Deutsche Finanzbehörden oder Sozialversicherungen keinen Zugriff auf das Schweizer Konto! Bankbeschreibung:
Vermögensplanung
Die Fragen, die bei der Vermögensverwaltung bedacht werden müssen, sind
häufig sehr komplex. Daher bieten wir in Ergänzung zur
Portfolioverwaltung umfassende Beratungsdienstleistungen an, die
rechtliche Aspekte mit finanziellen und persönlichen Überlegungen
verknüpfen.
Damit wir die individuellen Erwartungen unserer Kunden in vollem Umfange erfüllen können, arbeiten unsere Vermögensverwalter nicht nur mit unseren Rechtsexperten, sondern auch mit einer ganzen Reihe von Spezialisten aus anderen relevanten Fachbereichen zusammen. Gemeinsam entwickeln und implementieren wir integrierte Lösungen, die den Ansprüchen unserer Kunden in allen Lebenslagen gerecht werden.
Anlagephilosophie
Unsere Vermögensverwaltung basiert auf folgenden
Leitmotiven:
Third party manager services
Third party manager services:
Ihr Kunde ist das Wichtigste, worauf Sie als Vermögensverwalter Ihr Augenmerk richten wollen. Unsere Infrastruktur und unser Fachwissen - im Banking wie im Bereich "Trust & Legal" - unterstützen Sie bei Ihrem Ziel, Ihren Kunden den gewünschten Mehrwert zu generieren und optimal auf deren Wünsche einzugehen. Das fundierte Wissen über unseren heimischen Markt, unser ausgewiesenes Know-how in Asien sowie unser weltweites Netzwerk kombiniert mit einem massgeschneiderten Leistungsangebot sind die entscheidenden Faktoren für eine langfristige Partnerschaft. Wir bieten Ihnen:
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTUNG Vermögensberatung Konto- / Depotführung Abwicklung von Handelsgeschäften Direkter Zugang zum Trading Desk Zahlungsverkehr Kreditkarten Reporting: Depotauszug inklusive Portfolioanalyse (Länder, Branchen etc.) Konsolidierung von Portfolios Investmentzertifikate in Form von Baskets (Länder, Themen etc.) Strukturierte Produkte Strukturierung neuer Investmentprodukte nach individuellen Bedürfnissen Angebot an regelmässig erscheinenden Marktanalysen und –berichten Persönlicher Ansprechpartner Trust & Legal Gründung und Verwaltung von Trusts, Stiftungen und Gesellschaften, Verwaltungsrats-Mandate Erbschaftsplanung, Errichtung letztwilliger Verfügungen, Formulierung von Erbverträgen Übernahme von Treuhand-, Hinterlegung- und Vertretungs-Funktionen Family Office Steuerplanung unter Berücksichtigung steueroptimierter Investitionen und internationaler Steuerpflichten Beratung bei Wohnsitzwechsel und bei Pauschalbesteuerungsregelungen Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, Unternehmen und Sammlerobjekten IT Elektronische Schnittstelle als Interface Zugriff auf Konto-/ Depotbestände Ordermanagement Analysen von Kundenportfolios Täglich aktualisierte Finanzmarktdaten Aktuelle und fokussierte Investmentideen
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