Firmengründung
Firmengründung Gibraltar

 
Index
Kontakt zu uns
Über uns
Übersicht Gesellschaftsformen
US INC - Gründung
Download-Seite
UK Limited gründen
UK Limited Infos
Ltd Infos downloaden
Irland Ltd
Offshore Gesellschaften
Spanische S.L./ SA
Gibraltar
Schweiz
Dubai/ VAE
Slowakei
Zypern IBC
Cayman Inseln
liechtenstein
Trust und Stiftung
Vorrats- GmbH / AG
ICH-AG
Treuhand-Dienste
private Dienstl. ausland
Girokonto ohne Schufa
EU-Recht/ Niederlassungsfreiheit
Insolvenzrecht
Verbraucher-Insolvenz

 

Firmengründung Gibraltar -Offshore Firmengründung

Schiffs- und Yachtregistrierung Gibraltar

Wichtiger Hinweis: Auf Gibraltar ist die Gründung einer Exempted Company NICHT mehr möglich. Steht der steuerliche Aspekt im Vordergrund empfehlen wir:

  • EU-Gesellschaft,mithin DBA-Sachverhalt: Zypern,Bulgarien (10% Steuern), UK Limited (19% im Mittelstandssatz bis 300.000 ePfund Ertrag)  
  • Nur DBA-Sachverhalt: Schweiz (15,5% in Zug) oder VAE (0%)
  • Nicht-DBA-Sachverhalt: Belize,BVI, Seychellen usw. (keine Besteuerung bei Exempted Companies)

 

Gibraltar Übersicht

VORTEILE

Ist das kostengünstigstes Rechtssystem Europas. Wird nach britischem und EU-Recht geregelt.

NACHTEILE

Fortwährende politische Schwierigkeiten mit Spanien

GESELLSCHAFTSRECHTLICHE RECHTSQUELLE

UK Common Law 1929 Act in der Neufassung – örtlich eingeführt als "The Companies Ordinance as amended"

GESELLSCHAFTSSTATUS

Ansässige – 35 % des örtlichen Unternehmensgewinns sind zu versteuern.

GEWÖHNLICHES MINDESTKAPITAL

£100,- eingezahltes Grundkapital oder der entsprechende Betrag in einer ausländischen Währung

GESELLSCHAFTSBEZEICHNUNG

Vorherige Zustimmung nicht erforderlich.  Viele Wörter wie z. B. Bank, Trust, Royal, Group, Gibraltar etc. sind als kritisch eingestuft. Muss auf ’Limited’ enden.

ZUR EINTRAGUNG BENÖTIGTE ZEIT

Ca. 10 Tage

SIND VORRATSGESELLSCHAFTEN MÖGLICH

Ja.

GESELLSCHAFTSSTEUER

£10

MINDESTANZAHL DER AKTIONÄRE

Einer

SIND INHABERAKTIEN BZW. NENNWERTLOSE AKTIEN MÖGLICH?

Ja, aber sehr unpraktisch, da sie von einem zugelassenen Verwalter, wie einer Bank, im Namen des wirtschaftlichen Eigentümers gehalten werden müssen / Nein

DIREKTOREN: MINDESTANZAHL / GEMEINSCHAFTLICHE DIREKTOREN ERLAUBT / SITZ

Einer / Ja / keine Einschränkung

SEKRETÄR: OBLIGATORISCH / GEMEINSCHAFTLICHE SEKRETÄRE ERLAUBT / SITZ

Ja / Ja / keine Einschränkung

BESTEHEN ANFORDERUNGEN FÜR EINE EINGETRAGENE GESCHÄFTSSTELLE BZW. FÜR EINEN EINGETRAGENEN VERTRETER

Ja / Nein

BESTEHEN ANFORDERUNGEN SEITENS DER BEHÖRDEN VOR DER EINTRAGUNG BZW. VOR DER BEWILLIGUNG DES STEUERLICHEN STATUS

Keine

INFORMATION ERHÄLTLICH ÜBER ÖFFENTLICHE DATEIEN

Die wirtschaftlichen Eigentümer genießen volle Anonymität

UNTERLAGEN, DIE IN DER EINGETRAGENEN GESCHÄFTSSTELLE VERBLEIBEN MÜSSEN

Verzeichnis der Gesellschafter, Direktoren, Hypotheken und Belastungen, Firmenstempel

GESELLSCHAFTSBÜCHER UND -STEMPEL

Gesellschaftsregister verbleibt in Gibraltar und wird für gewöhnlich in der eingetragenen Geschäftsstelle aufbewahrt.  Auf Stempel kann verzichtet werden

GESCHÄFTSBÜCHER ERFORDERLICH / EINREICHEN

Ja / Für kleinere Unternehmen ist die Abgabe der ungeprüften Bilanzzusammenfassung erforderlich. Bei mittleren und groâen Gesellschaften sind detailliertere Geschäftsbücher erforderlich

JAHRESBERICHT ERFORDERLICH

Ja

WO MÜSSEN VERSAMMLUNGEN ABGEHALTEN WERDEN

Keine Einschränkungen

JÄHRLICH AN DIE REGIERUNG ZAHLBARE GEBÜHREN: STEUERN / JAHRESBERICHTSANMELDEGEBÜHR

£30

BESTEHEN IRGENDWELCHE WECHSELKURSKONTROLLEN

Keine

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN

Keine

AN DIE REGIERUNG ZAHLBARE ABGABEN

Für jedes Kalenderjahr muss ein Jahresbericht eingereicht werden. Dies kostet £ 30,- mit einem Aufschlag für verspätetes Einreichen von £ 20,-. Wird der Jahresabschluss bei Companies House eingereicht, wird eine Anmeldegebühr von £ 10,- erhoben.

WARUM GIBRALTAR?

Gibraltar

Gibraltar ist eine Halbinsel mit einer Fläche von etwa 5,8 Quadtratkilometern an der Südspitze von Spanien.  Es ist eine der legendären Säulen von Herkules und liegt zwischen den beiden Kontinenten Europa und Afrika: Gibraltar gilt als Wachposten der Einfahrt ins Mittelmeer.

Amtssprache ist Englisch, aber die meisten der 30 000 Einwohner sind zweisprachig und sprechen sowohl Englisch als auch Spanisch.  Offizielle Währung ist der Britische Pfund, auch wenn der einheimische Gibraltar Pfund gleichberechtigt zur britischen Währung im Umlauf ist.  Es bestehen keine Wechselkurskontrollen.

Politische Stabilität

Gibraltar ist seit 1713 Kronkolonie des Vereinten Königreichs. Es erfreut sich politischer Stabilität und seine Souveränität ist durch die Verfassung von Gibraltar zugesichert. In dieser verpflichtet sich Großbritannien, keine Abkommen einzugehen, durch die die Einwohner von Gibraltar entgegen ihres freien und demokratisch manifestierten Willens der Souveränität eines anderen Staates unterstellt werden.  Großbritannien ist weiterhin für Verteidigung, außenpolitische Beziehungen und innere Sicherheit zuständig. Außerdem wird der Gouverneur als Vertreter der britischen Krone von England bestimmt.

Rechtssystem des Vereinten Königreichs

Gibraltar ist selbstverwaltet.  Es erlässt Gesetze unabhängig von Großbritannien.  Sein Rechtssystem stützt sich dennoch auf das britische Common Law und Statute Law. Aus diesem Grund verkörpert es die Vorteile und Sicherheiten des britischen Gesellschafts- und Trustrechts.  Rechtsanwälte und Buchhalter durchlaufen ihre Ausbildung im UK und sind dort zugelassen.

Vorteilhafte Beziehungen zur EU

Gibraltar erfreut sich einer besonderen Beziehung zur Europäischen Gemeinschaft.  Es ist Mitglied der Europäischen Gemeinschaft, da es sich um europäisches Staatsgebiet handelt, dessen Außenbeziehungen in den Zuständigkeitsbereich Großbritanniens fallen. Somit kann Gibraltar de Vorteile der EG Richtlinien in Bezug auf Banking, Versicherungen und Finanzierungsservice nutzen.  Art. 28 des Beitrittsvertrags von Großbritannien von 1972 steht Gibraltar allerdings einen Sonderstatus in Hinblick auf die allgemeinen Zolltarife, die allgemeine Agrarpolitik sowie die Harmonisierung der Umsatzsteuern zu. Insbesondere werden keine Mehrwertsteuern erhoben.

Die EU-Kommission hat schriftlich bestätigt, dass die EU-Richtlinien in Bezug auf Mutter- und Tochtergesellschaften,  Zinsen und Lizenzzahlungen sowie Fusionen und Übernahmen auch in Gibraltar gültig sind.

Regierungsübertragung

Die Regierung von Gibraltar hat sich zum Ziel gesetzt, aus Gibraltar innerhalb von Europa ein internationales Finanzzentrum zu machen, das sämtliche Vorteile aus den EG-Richtlinien ausnutzen kann  Gibraltar hat eine Banken-, Versicherungsgesellschafts- und eine Finanzdienstleistungsverordnung, die sich alle nach den einschlägigen EU Richtlinien richten.  Der Kommissar für Finanzdienstleistungen aus Gibraltar und die Mitgliedschaft bei dieser Kommission werden von Großbritannien überwacht, wodurch der Ruf Gibraltars aufgewertet und die Möglichkeit geschaffen wird, die Einhaltung der EG-Richtlinien durchzusetzen und zu regulieren.

Benutzerfreundlichkeit

Gibraltar ist „benutzerfreundlich“ und frei von bürokratischen Verzögerungen.  Die Gesellschaften können innerhalb weniger Tage eingetragen werden. Unternehmen sind „direkt von der Stange” erhältlich, Papiere können in Gibraltar notariell beglaubigt und legalisiert werden und die Kosten sind im Vergleich zu ähnlichen Rechtssytemen äußerst wettbewerbsfähig.

Die Finanzdienstleistungsverordnung und ihre Regulierungen leisten den Erfordernissen an kollektive Investmentschemata der EG-Richtlinien Folge und ermöglicht die Ansiedlung von OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren), die von Gibraltar aus über die Europäische Union reguliert und frei auf den Markt gebracht werden.  Durch die Erfüllung dieser Richtlinien erobert sich Gibraltar einen festen Platz als europäisches Finanzzentrum, in dem OGAW Fonds in einer freundlichen und wettbewerbsfähigen Steuerumgebung aufgebaut werden können.

Auch die Gesetzgebung ist zu dem Zweck eingeführt worden, dass Unternehmen Vorteile aus der als Mutter / Tochter Richtlinie bekannten EG-Richtlinie 90/435 schlagen können. Diese befasst sich mit der Freistellung von Abzugssteuern auf Dividenden, die von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaften gezahlt werden, sofern beide Unternehmen ihren Sitz in der EU haben. Zwischen in Mitgliedsstaaten angemeldeten Gesellschaften können ähnliche Zins- und Lizenszahlungen getätigt werden, ohne quellensteuerpflichtig zu sein.

Hochentwickelte Telekommunikationen

Gibraltar hat ein sehr gut ausgebautes Kommunikationsnetz und verfügt über Satelliten, die auf digitalen Telekommunikationssystemen basieren, einen planmäßigen täglichen Flugverkehr, einen effizienten Postservice und eine Landverbindung zu Spanien.

Vermögenssteuern

Es besteht weder eine Versteuerung auf Vermögensgewinne noch auf Erbschaften.

ALLGEMEINE ANMERKUNGEN IN BEZUG AUF GIBRALTAR GESELLSCHAFTEN

Gesetzgebung

Das Gibraltar Companies Ordinance fundiert auf dem Companies Act 1929 von Großbritannien.  Gelegentlich wurden gemäß der Entwicklung Gibraltars als Finanzzentrum Änderungen vorgenommen.

Eintragung und Gesellschaftsbezeichnung

Für die Gründung einer Gesellschaft werden etwa zehn Tage benötigt. Es wird mittlerweile fast augenblicklich Klarheit über die Bezeichnung verschafft, da die die Gesellschaft gründende Person gewährleisten muss, dass kein anderes Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Namen bereits eingetragen ist. 

Aktionäre

Gemäß der Companies Ordinance von 1992 (Neufassung) braucht eine Gibraltar Company nur einen Aktionär.  Die Höchstzahl der Aktionäre einer privaten Gesellschaft liegt bei 50. Es bestehen keine Einschränkungen bzgl. der Nationalität der Aktionäre.

Geschäftsführung

Eine Gibraltar-Gesellschaft benötigt nur einen einzigen Direktor. Dabei kann es sich um ein Unternehmen oder eine natürliche Person handeln. Soll die steuerliche Betriebsstätte auf Gibraltar sein, so muss eine auf Gibraltar Ansässige Person im Sinne als Direktor auftreten ( 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung). Entweder verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Gibraltar oder wir stellen über unsere Anwaltskanzlei einen Treuhand-Direktor. Mithin muss ein ordentlicher Geschäftssitz installiert werden (keine Scheinfirma), ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich, bei bestimmten Sachverhalten aber sinnvoll.

Das Einreichen von Geschäftsbüchern

Kleine Unternehmen müssen eine Zusammenfassung ihrer Bilanzen beim Gesellschaftsregister einreichen, es besteht jedoch nicht die Pflicht, einen Rechnungsprüfer zu bestimmen. Detaillierter Geschäftsbücher sind bei mittleren und großen Gesellschaften erforderlich und es kann eine Rechnungsprüfung gefordert werden.

Angaben für das Gesellschaftsregister

Jede Gesellschaft ist verpflichtet, einen Jahresbericht beim Gesellschaftsregister einzureichen. Dieser muss detaillierte Angaben über die Aktionäre, die Geschäftsführung, die Gesellschaftssekretäre, das Gesellschaftskapital sowie jegliche Verschuldungen beinhalten.

Die Informationen sind in dem Register erhältlich und die Öffentlichkeit hat nach Zahlung von 10,- Pfund die Möglichkeit, die Angaben über sämtliche Direktoren und Aktionäre, die jemals in der Gesellschaft ein Amt ausgeübt haben, über das Gesellschaftskapital einschließlich der Erhöhungen oder Herabsetzungen desselben, über jegliche Gebühren des eingetragenen Firmensitzes sowie das Memorandum und die Satzung der Gesellschaft einzusehen.

Jahreshauptversammlung

Das Unternehmen muss die erste Jahreshauptversammlung der Aktionäre in Gibraltar abhalten, kann allerdings auf zukünftige Versammlungen verzichten.

Einkommenssteuer, Nachlasssteuer, Kapitalertragssteuer, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, Umsatzsteuer

Nicht in Gibraltar erzielte Einkommen und Kapitalerträge einer Gibraltar-Gesellschaft unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Außerdem müssen Gibraltar-Gesellschaften außer der bei der Gründung zu entrichtenden Stempelsteuer von £10,- keine weitere Stempelsteuer zahlen.  In Gibraltar fallen weder Kapitalertrags-, Schenkungs-, Vermögens- noch Erbschaftssteuern an.

Doppelbesteuerungsabkommen und Wechselkurskontrollen

Gibraltar hat keine Doppelversteuerungsabkommen abgeschlossen und verfügt über keine Wechselkurskontrolle.

Residente Gesellschaften

Eine ansässige Gesellschaft ist bezüglich der nicht in Gibraltar erwirtschafteten Einkünfte in Gibraltar nicht steuerpflichtig. Zudem wird auf an nicht residente auszuzahlende Dividenden, Zinsen und Gewinne keine Quellensteuern angewandt und es kommt zu keinen Managementgebühren.

Holding-Gesellschaften*

Um die Direktive 90/435 der EU ausnutzen zu können- sie besagt, dass Dividenden, die eine EU- Tochtergesellschaft an eine EU-Muttergesellschaft entrichtet, nicht der Quellenbesteuerung unterliegen, solange die empfangende Muttergesellschaft keinen steuerbefreiten Status besitzt-, wurde 1992 die Rechtsform der Holding Company ins Leben gerufen. Sie zahlt eine Körperschaftsteuer in Höhe von 35 Prozent auf sämtliche Gewinne mit Ausnahme der erhaltenen Dividenden. Für auszahlende Dividenden wird eine Quellensteuer von einem Prozent erhoben.

Exemped Companies können sich, insbesondere für Holdinggesellschaften unter anderem in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden oder Österreich, auszahlen, da diese auf Erträge, die ihnen von Offshore- Tochtergesellschaften zufließen, erheblich weniger Steuern zahlen, sofern sie nachweisen, dass die Tochtergesellschaft in ihnen Sitzland einer – wenn auch geringeren – Einkommensteuer unterlag. Gänzlich von den Steuern befreit sind Non Resident Companies und Trusts.