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Schiffsregistrierung - Yachtregistrierung auf Gibraltar
Steuersparende Yachtregistrierung im AuslandNach einem Bericht des Handelsblatts vom 16. Februar 2004 müssen Bootseigner, die ihr Boot in einem der EU-Beitrittsländer liegen haben, laut ADAC ab dem 1. Mai 2004 mit einer Nachversteuerung rechnen. Betroffen sind alle Boote, die vor diesem Stichtag in einem der alten EU-Länder mehrwertsteuerfrei gekauft wurden und in einem der jetzt beitretenden Länder zu den bislang möglichen Bedingungen einer "vorübergehenden zollfreien Einfuhr" stationiert wurden. Die Mehrwertsteuer beträgt je nach Beitrittsland zwischen 15 und 25% und ist dort zu zahlen, wo sich das Boot aktuell befindet. Grundlage der Berechnung ist dabei der Wert des Boots zum Zeitpunkt der Nachversteuerung. Boote, die vor dem 1. Mai 1996 in Betrieb genommen wurden, sind von der Nachversteuerung befreit. Nicht zahlen müssen auch alle, bei denen der nachzuentrichtende Betrag geringfügig ist. Die meisten Billigflaggenstaaten hingegen bieten Yachteignern erhebliche Vorteile der Kostenreduzierung. Aber: die Analyse der Rahmenbedingungen ist nicht zu unterschätzen. Es reicht nicht mehr aus zu entscheiden, unter welcher Flagge das Schiff segeln oder fahren wird. Die Situation des Eigentümers bzw. des Nutzers, sowie die Verwendung des Schiffs (kommerziell/nicht kommerziell) sind in Betracht zu ziehen. Es ergeben sich zudem weitere Aspekte, wenn eine Crew beschäftigt wird. Gibraltar ist als Standort sehr geeignet, da neben den geringen Steuern die wahren Besitzverhältnisse der Direktoren und/oder Gesellschafter verborgen bleiben, auf der anderen Seite z.B die EU-Mutter-Tochter-Richtline Anwendung findet.
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