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Lösungen für Adult Webmaster:
Englische Limited mit Zweigniederlassung Holland
Holland ist das liberalste EU-Land im Bereich Erotik. Auf der anderen Seite ist die Installation einer holländischen GmbH relativ aufwendig und das Stammkapital beträgt 18.000,00 Euro. Ergänzend müsste der Mandant seinen Lebensmittelpunkt nach Holland verlagern (5 DBA: "Ort der geschäftlichen Oberleitung"), da kein holländischer Anwalt aufgrund der Durchgriffshaftung als Treuhand-Geschäftsführer einer GmbH auftreten wird. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten die Umwegkonstellation über die englische Limited mit Zweigniederlassung in den Niederlanden. Die EU-Niederlassungsfreiheit macht eine solche Konstellation möglich. In Rechtsfolge ist holländisches Recht anzuwenden, mithin Weltbesteuerung in Holland. 1. Gründung der englischen Limited 1.1. Gründung UK Limited (Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille), inkl. registriertes Büro England (registered office) für ein Jahr bezahlt (nachfolgend 99,00 Euro/Jahr), inkl. der Broschüre "Führen einer Limited ": 518,00 Euro netto 1.2. Englische Beglaubigung (Apostille) der Gründungsdokumente und Übersetzung der kompletten Gründungsunterlagen (inkl. Handelsregisterauszug und Satzung) mit Bestätigungsvermerk von einem staatlich geprüften Übersetzer (wird benötigt zur Anmeldung beim Gewerbeamt, Handelsregister und i.d.R. bei Banken): 290,00 Euro netto 1.3. Stellung des Sekretärs (Company Secretary): 190,00 Euro netto, ab dem zweiten Jahr 119,00 Euro pro Jahr Gesamt UK Limited: 998,00 Euro netto 2. Installation einer Zweigniederlassung der englischen Limited in Holland Nachfolgend wird eine Zweigniederlassung in Holland installiert, mithin einzige steuerrechtliche Betriebsstätte in Holland. Rechtsfolgen: Das Recht der Niederlande ist anwendbar, die Weltbesteuerung der Gesellschaft findet in Holland statt. Die Adult-Seiten werden mithin auf einem holländischen Server gehostet. Gebühren und Dienstleistungen: 2.1. Verwaltungs-und Organisationspauschale, vorbereitende Arbeiten, Unterstützung Providerauswahl und Hosting, Vermittlung an Holländischen Steuerberater (deutschsprachig), Vorbereitung der Domizilierung, Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag: 890,00 Euro 2.2. Niederlassungsleiter/in Holland,Treuhänderisch: 1.600,00 Euro im ersten Jahr, nachfolgend 990,00 Euro pro Jahr. Erklärung: Ein in den Niederlanden steuerrechtlich Ansässiger im Sinne tritt treuhänderisch, also im Außenverhältnis, als Direktor der Gesellschaft auf und wird im englischen und holländischen Handelsregister (Ort der Zweigniederlassung) eingetragen. Rechtsfolgen: Das Recht der Niederlande ist hinsichtlich dem Adult-Hosting anwendbar (sofern Hosting auf einem holländischen Server), Weltbesteuerung in Holland, da einzige steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne (vgl. 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung). Im Innenverhältnis übergibt der Treuhänder alle Rechte und Pflichten mittels eines Treuhandvertrages an den eigentlichen Nutznießer, hier Mandant/Treugeber im Sinne. Wir installieren keinen "Gründungs-Direktor" der nach Eintrag wieder zurücktritt und an den eigentlichen Nutznießer übergibt. Bei einem solchen Blödsinn ist der "eigentliche Direktor/Nutznießer" unmittelbar zu identifizieren. Vielmehr bleibt "Ihr Treuhand-Direktor" während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor. Alternative: Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in die Niederlande und treten selbst als Direktor der Ltd auf.
Hinweis zur Kontoeröffnung: Der Mandant/Treugeber/Nutznießer erhält eine Generalvollmacht, mithin Vollmacht zur Eröffnung eines Geschäftskontos für die Limited. Mit dieser Vollmacht kann der Mandant bei einer beliebigen Bank in Europa ein Konto auf die Ltd eröffnen. Alternativ können wir die Kontoeröffnung bei der Barclays Bank in England organisieren. Konten einer Gesellschaft haben keinen Bezug zur "steuerrechtlichen Ansässigkeit". Diese verbleibt in Holland, aufgrund 5 DBA (Ort der geschäftlichen Oberleitung). Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, Jahresabschluss und Bilanz Wir vermitteln an einen holländischen Steuerberater, der deutsch spricht. Gebühren nach Aufwand/Umsatz. 3. Hosting der Webseiten auf einem holländischen Server Wir unterstützen Sie kostenlos bei der Auswahl des Providers und der Anmeldung, sofern Sie das Komplettpaket bei uns buchen. 4. Gesellschafter/Shareholder-Verhältnisse Holland ist kein Niedrigsteuerland nach 8 AStG. In Rechtsfolge kann z.B. ein Deutscher im Sinne beherrschenden Einfluss haben (mehr als 50% Anteilseigner) ohne Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung. Hält ein Deutscher als natürliche Person die Anteile, so wird bei Gewinnausschüttung an den deutschen Anteilseigner im Halbeinkünfteverfahren besteuert. Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft Anteilseigner, so wird unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei in der deutschen Kapitalgesellschaft vereinnahmt. Eine Besteuerung erfolgt erst, wenn an den Anteilseigner der deutschen Kapitalgesellschaft ausgeschüttet wird, mithin im Halbeinkünfteverfahren sofern natürliche Person. Aufgrund des Steuergeschenks der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie lohnt sich also bei Nicht-Vorhandensein einer deutschen GmbH oder AG die zusätzliche Installation einer UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland (B-Limited) für 998,00 Euro als Anteilseigner der "holländischen Limited". Mithin ergeben sich im Rahmen der Gesellschafter-/Shareholderverhältnisse folgende Möglichkeiten:
5. Senkung der Steuerlast in Holland Durch Installation einer Offshore-Gesellschaft oder besser einer EU-Gesellschaft als Rechnungssteller an die Limited, kann die Steuerlast in Holland entsprechend gesenkt werden. Gern beraten wir Sie. Alternative Lösung Gründung einer Besloten Vennootschap (BV, GmbH Niederlande) Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die von einem geschlossenen Kreis von Personen oder Familien geführt werden und keine Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen brauchen. Die Gesellschaft ist eine selbständige oder juristische Person, die Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann. Die Gesellschaftsanteile sind unter der Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen, übertragbar, können allerdings nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben, bzw. zum Verkauf angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des von ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteil beschränkt. Die Besloten Vennootschap ist die Gängigste und von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform. Die Besloten Vennootschap wird von einer oder mehreren Personen durch die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde (akte van oprichting) gegründet. Sie muss durch das Justizministerium genehmigt werden. Dazu ist dort ein Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das Justizministerium prüft die Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und die Bonität der Gründer und zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist eine Bankbescheinigung der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung des Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen. Danach muss die neu gegründet Gesellschaft in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer eingetragen und beim Finanzamt angemeldet werden. Die Gründungskosten sind nicht unerheblich, da neben der eigentlichen Gründung ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Sind Sie selbst-oder ein Beauftragter- nicht in Holland Ansässig, müsste ein treuhänderischer Geschäftsführer gestellt werden oder Sie stellen einen Holländer als Geschäftsführer ein. Da es auch in Holland die Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer gibt, ist eine Treuhandstellung mit Auflagen verbunden und die NL-Anwälte verlangen eine angemessene Vergütung im Rahmen des Risikos. Wenn Sie die Lösung der niederländischen GmbH favorisieren, erstellen wir Ihnen gern kostenlos und unverbindlich einen Kostenvoranschlag.
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