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 Franchise- Franchisegeber werden: Der Weg zum Franchise Unternehmen

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 Franchise- Unternehmer/ Franchisegeber werden: Das Franchise Handbuch 

 Franchise Geber werden- Franchise Unternehmen gründen: Das Franchisehandbuch 

  1. Was ist ein Franchisehandbuch?

Das Franchisehandbuch, manchmal auch Betriebshandbuch genannt, ist eine detaillierte Zusammenfassung aller Inhalte des Franchise-Systems und des Know-hows des Franchisegebers. Es soll die Gesamtheit der nicht patentierten praktischen Kenntnisse, die auf Erfahrungen des Franchisegebers sowie auf Erprobungen durch diesen beruhen und die geheim und wesentlich sind, in schriftlicher Form dokumentieren und enthält eine umfangreiche Dokumentation der Standards, der internen Abläufe und Prozesse sowie der Alleinstellungsmerkmale und Wettbewerbsvorteile des Betriebssystems des Franchisegebers.

Das Franchisehandbuch soll dem Franchisenehmer die Möglichkeit geben, seinen Betrieb genau so erfolgreich zu führen, wie der Franchisegeber seinen Pilotbetrieb geführt hat. Das Franchisehandbuch sollte auf jede noch so unwichtige Frage eine Antwort haben, und zwar von der Gründung des Betriebes an bis hin zu den gängigen Alltagsproblemen. Das Handbuch soll in Wort und Bild dem Franchisegeber eine schlüsselfertige Existenz liefern, indem es die Marktsituation, den Geschäftstyp, die Wettbewerbsvorteile sowie die Spielregeln der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer auf der einen Seite und der Tätigkeit der Franchisenehmer nach Außen auf der anderen Seite genau beschreibt.  

Rechtsanwältin Viktoria Muftieff, geboren 1977 in Wernigerode berät angehende Franchise- Geber in den rechtlichen Grundlagen bis zur Vertragsgestaltung.
  1. Notwendigkeit eines Franchisehandbuches aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen

Eine der vertraglichen Hauptpflichten des Franchisegebers, die in dem Franchisevertrag dokumentiert ist, ist die Übertragung von Know – how an den Franchisenehmer. Dieses Know-how sollte in identifizierbarer Form dokumentiert sein. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, ein Franchisehandbuch zu erstellen. Es besteht höchstens eine indirekte rechtliche Notwendigkeit hierfür. Das vorliegen eines Franchisehandbuchs ist bei einem späteren Streitfall der Beweis dafür, dass der Franchisegeber das von ihm im Rahmen des Franchisevertrages versprochene Know-how besitzt und an den Franchisenehmer übertragen hat. Daher empfiehlt es sich schon zum eigenen Nutzen, ein Franchisehandbuch zu erstellen. Zudem wird das Franchisehandbuch in der Rechtsprechung als die einzig mögliche Übermittlung von Know-how angesehen und somit auch ohne Erwähnung im Vertrag als wesentlicher Bestandteil der geschuldeten Leistung des Franchisegebers angesehen.

Eine wirtschaftliche Notwendigkeit zur Erstellung eines Franchisehandbuches besteht ebenfalls. Das Vorhandensein und die Qualität eines Franchisehandbuches vermittelt eventuellen Franchisenehmern einen ersten Eindruck über das Franchisesystem.  Sollte kein Franchisehandbuch vorhanden sein, könnte schnell der Eindruck erweckt werden, dass das Franchisesystem nicht erfolgreich ist oder es sich um ein noch nicht genügend erprobtes Franchisesystem handelt. Der Franchisenehmer wird die Inhalte des Franchisehandbuches umsetzen wollen und es ständig als Ratgeber und als Anleitung seines täglichen Geschäftes benutzen.

  1. Handbucherstellung

Jeder Franchisegeber sollte ausreichend Zeit und Geld investieren, um ein Franchisehandbuch zu erstellen. Der Prozess der Erstellung des Franchisehandbuchs kann sich über Monate hinziehen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Franchisehandbuch zu erstellen.

Das Handbuch kann innerhalb des Betriebes durch den Geschäftsführer selber oder einen Mitarbeiter erstellt werden, der eigens für die Erstellung und Weiterbearbeitung des Franchise-Handbuches dem Unternehmen zur Verfügung steht und in dem Unternehmen verbleiben wird, um das Franchisehandbuch stets zu optimieren.

Für die Erstellung des Franchisehandbuches kann auch ein externer Berater oder ein Handbuchspezialist herangezogen werden. Bei der Heranziehung von externen Beratern kann  sich der Franchisegeber zwischen der vollständigen Erstellung des Handbuches durch diesen oder eine arbeitsteilige Erstellung des Franchisehandbuches unterscheiden.

Eine vollständige Erstellung des Franchisehandbuches durch einen Berater ist sehr kostenspielig, wenn der Berater das Unternehmen des Franchisegebers nicht bereits über längere Zeit begleitet hat und das Know-how kennt. Der Berater wird sich vor Erstellung des Franchisehandbuches erst über das gesamte Know-how in dem Unternehmen des Franchisegebers informieren müssen. Denn das Know-how befindet sich nicht vollständig in einem Kopf, sondern ist in dem Unternehmen des Franchisegebers verteilt, und zwar bei jedem Mitarbeiter jeder Abteilung, der mit der täglichen Arbeit gefasst ist. Der Berater wird also umfangreiche Gespräche mit dem Franchisegeber und seinen Mitarbeitern führen müssen, sich das Pilotprojekt ansehen wollen und ggf. Schriftstücke und Geschäftspapiere durchsehen, bevor er das in dem Unternehmen des Franchisegebers verstreute Know-how soweit dokumentiert hat, dass er zu der Erstellung des Handbuches an seinem Schreibtisch schreiten kann, um das unstrukturierte Know-how im Worte zu fassen.  

Eine Erstellung des Handbuches in arbeitsteiliger Zusammenarbeit mit einem externen Berater ist die gängigste Art der Erstellung von Franchisehandbüchern, die nicht so kostenintensiv ist. Hier wird jedoch erwartet, dass der Franchisegeber im Voraus seine Hausarbeit gemacht hat und das Know-how bereits schriftlich niedergelegt hat, so dass der Berater ihn darüber informieren kann, welche Inhalte eines Franchisehandbuchs didaktisch sind, welche wirtschaftlich und welche rechtlich notwendig sind, wie der Aufbau zu gestalten ist, weitere Fragen beantworten kann und das Franchisehandbuch dann aufgrund der Angaben des Geschäftsführers erstellen kann.

Wir bieten Ihnen auch an, Sie im Vorfeld der Erstellung Ihres Handbuches zu beraten und Ihnen eine Gliederung vorzulegen, die Sie dann mit Ihrem Wissen von Ihrem Know-how füllen können, das wir dann analysieren, strukturieren, sprachlich verständlich fassen und zu einem vollständigen Franchisehandbuch überarbeiten.

  1. Überarbeitung und Weiterentwicklung des Franchisehandbuches

Das Franchisesystem entwickelt sich ständig und auch das Know-how wächst permanent. Es empfiehlt sich, das Franchisehandbuch regelmäßig zu erweitern und erneuern. Daher empfiehlt sich die Form eines Ringbuches, um bequem Seiten auszutauschen.

  1. Rechtliche Überprüfung des Franchisehandbuchs

Das Handbuch ist ein abänderbarer Bestandteil des Franchisevertrages und unterliegt daher den gesetzlichen Regelungen für die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere, wenn in Franchisehandbuch Regelungen enthalten sind, die den Warenbezug betreffen, ist das Franchisehandbuch mit größter Sorgfalt zu formulieren und es empfiehlt sich unbedingt eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt.

  1. Inhalt des Franchisehandbuches

Das Franchisehandbuch soll zunächst allgemeine Beschreibungen des Franchisesystems und der Marktsituation enthalten. Der wichtigste Inhalt allerdings ist die nähere Ausgestaltung des Franchisekonzepts, insbesondere der Richtlinien zum einheitlichen Erscheinungsbild des Franchiselokals (Corporate Identity), zur Betriebsorganisation, zum Marketing und dem Auftritt gegenüber Kunden. Darüber hinaus kann der Inhalt eines Franchisehandbuches nur schwer ohne Kenntnisse zur jeweiligen Geschäftsidee pauschal beschrieben werden. Der Inhalt des Franchisehandbuches variiert nach der Art der Produkte, der Art des Vertriebs sowie der verschiedenen Aufbausysteme der Franchiseunternehmen sowie deren Umfang. Es können Waren oder Dienstleistungen im Einzel- oder im Goßhandelsfranchise vertrieben werden. Das Franchisehandbuch sollte eine Lösung zu jedem Problem haben, mit dem der Franchisenehmer im Rahmen seiner Tätigkeit konfrontiert werden könnte.

  1. Beispiel für den Inhalt eines Franchisehandbuches

Ein Handbuch kann beispielsweise folgenden,  groben Inhalt haben:

Teil 1                                                                                                                                   

A. Einleitung                                                                                                                        

B. Zielorientierung                                                                                                               

C. Beschreibung des Franchise-Systems                                                                          

Teil 2                                                 

A. Start                                                                                 

I. Einrichtungsgebühren                                                                                          

II. Anschaffungskosten                                            

III. Versicherungen                                                                                                              

B. Start“ Beratung und Unterstützung beim Start vor Beginn der Selbständigkeit            

I. Überlegungen zu der Rechtsform                                                                                   

II. Überlegungen zu der Firma                                                                                

III. Förderanträge, Beratung und Unterstützung bei der Finanzierung                               

IV. Gründungshilfen, Fremdfinanzierung                            

C. Beratung und Unterstützung bei Beginn und während der Selbständigkeit                  

I. Gründung der Firma je nach gewählter Rechtsform                                           

II. Standort, Standortprofil, Standortanalyse

III. Umsetzung der konzepttypischen Einrichtung und Dekoration, Designs, technische Ausstattung, sonstige Ausstattung                                       

IV. Beratung und Unterstützung bei der Auswahl des erforderlichen Personals               

V. Schulungen und Seminare, Austausch von Know-How                                                

VI. Austausch der Franchisenehmer untereinander; Jahrestreffen                                   

D. Ankauf  und Verkauf der Produkte

I. Ankauf

II. Verkauf, Angebot, Zielgruppe, Verkaufsgespräch

E. Betriebsorganisatorische Fragen, Umsatzerfassung, Steuern, andere 

F. Mitarbeiter

I. Personal, Anforderungsprofil

II. Personalsuche, Einstellungsgespräch

III. Anstellungsvertrag, Vergütung

G. Werbung

H. Recht

I. Sonstiges 

  1. Mangelhaftes oder fehlendes Franchisehandbuch

Wenn ein Franchisehandbuch fehlt, aber vertraglich vereinbart wurde, dass der Franchisegeber dem Franchisenehmer ein Franchisehandbuch zur Verfügung stellen wird, so kann der Franchisenehmer im Falle eines Streits die Einrede des nicht erfüllten gegenseitigen Vertrages gemäß § 320 BGB erheben und die laufenden Franchisegebühren verweigern, bis ihm ein Franchisehandbuch ausgehändigt wird. Ebenfalls kann der Franchisenehmer gemäß § 323 BGB von dem Vertrag zurück treten, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 323 BGB erfüllt sind (insb. erfolgte Nachfristsetzung).

In der Rechtsprechung ist streitig, inwiefern das Fehlen eines Franchisehandbuches auch dann zur Einrede des nicht erfüllten gegenseitigen Vertrages bzw. zum Rücktritt führen kann, wenn vertraglich nicht vereinbart wurde, dass der Franchisegeber dem Franchisenehmer ein Franchisehandbuch zur Verfügung stellen wird. Nach der herrschenden Meinung ist dies der Fall, da das Franchisehandbuch und damit die Übermittlung des Know-how ein wesentlicher Bestandteil der geschuldeten Leistung des Franchisegebers ist.

Wenn ein Franchisehandbuch mangelhaft ist, zum Beispiel weil der Franchisenehmer daraus keinen Nutzen zu ziehen vermag, kann er die Abnahme verweigern, so dass dann Nichterfüllung vorliegt und er die Rechte aus § 320, 323 BGB ähnlich wie bei dem fehlenden Franchisehandbuch geltend machen kann.

Franchisegeber werden: Basiswissen zum Thema Franchise

Der Begriff Franchising oder Konzessionsverkauf stammt aus der Distributionspolitik und bezeichnet eine hybride Verkaufsform, also eine Mischung aus indirektem Verkauf und direktem Verkauf. Beim Franchising stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die (regionale) Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Oftmals sind die Nutzungsrechte an Warenzeichen, Warenmustern oder Geschmacksmustern neben der Vermittlung von Know-how ein wichtiger Bestandteil der Franchisegeberleistungen.

Das Franchising ist als neuere Vertragsform weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch ausdrücklich gesetzlich geregelt. Der Franchisenehmer ist stärker in das Vertriebssystem des Franchisegebers eingebunden als der bloße Vertragshändler. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistungen rechtlich selbstständig, zahlt dafür Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, für einen einheitlichen Namen und Auftreten nach außen, ein Symbol oder zur Nutzung einer Marke und für ein einheitliches Vertriebssystem sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung. Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes und darf Anweisungen erteilen.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. definiert Franchising wie folgt:

Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der so genannte Franchisegeber übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebstyps. Er erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Geschäftspartnern, den Franchisenehmern, selbstständig an ihrem Standort umgesetzt wird.“ “

Der Franchisenehmer ist rechtmäßig Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Je nach Branche ist allerdings auch ein dem Handelsvertreter ähnliches Geschäftsmodell denkbar.

Wesen und Merkmale des Franchising

Es gibt global verschiedene Auffassungen des Kooperationsmodells. Während sich in Europa zunächst eigenständige Systeme wie Genossenschaften, Handelsketten oder Agenturen gebildet haben, wurde in den USA schon früh sämtlicher vertikaler kooperierender Vertrieb unter dem Begriff Franchising zusammengefasst. Entscheidend für die Definition des Begriffs ist sicherlich die enge Zusammenarbeit von Franchisegebern und Franchisenehmern, die jedoch beide als rechtlich selbständige Unternehmung bestehen bleiben. Die Kooperation findet nur in einem vertraglich klar vorgegebenen Rahmen statt, um die Erfüllung der Systemzielsetzung zu erreichen. Allgemein ist ein Franchisesystem durch vier Merkmale gekennzeichnet:

• Selbständige Unternehmer vereinbaren vertraglich eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit.

• Der Franchisenehmer erhält gegen Zahlung eines einmaligen Betrages und/oder laufender Beträge die Erlaubnis, über genau festgelegte Rechte des Franchisegebers zu verfügen.

• Diese Rechte sind u. a.: Benutzung von Markennamen und/oder Firma, Anwendung einer Rezeptur, Erzeugung und/oder Vertrieb einer Warengruppe.

• Unterstützung vom Franchisegeber beim Aufbau sowie der laufenden Führung des Betriebs.

Zunächst zählte man auch Handelsketten, Tankstellenverträge oder Getränkelieferungsverträge zum Franchising. Später allerdings differenzierte man stärker, und so wurden sie in Deutschland aufgrund fehlender Merkmale (keine dauerhafte Betreuung, geringe Bindungsintensität) nicht mehr als Franchising-Systeme bezeichnet. Abfüller von Getränken wie Coca-Cola oder Pepsi, gehören allerdings zur Gruppe der Waren- und Produktfranchising-Systeme („Product and Tradename Franchising“). In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts entstand eine weitere Form des Franchising, das sog. „Business Product Franchising“, wozu z. B. Systeme in Hotellerie, Gastronomie und Handel zählen. Diese neue Form der Kooperation geht über die traditionelle Form (Know-how, Abtretung von Markenrechten) hinaus. Der Vertrag beinhaltet ein umfangreiches und erfolgreich erprobtes Gesamtpaket. Zu den Pionieren des neuen Systems kann der Fast-Food Gigant McDonald’s gezählt werden, der weltweit in Bezug auf Organisation, Produktpalette und Design nahezu identisch auftritt. Ein Franchise-Unternehmen unterscheidet sich in wesentlichen Merkmalen von einem Filialunternehmen. Während der „Franchisee“ Kapital und Sachmittel investiert, hat der Filialleiter keinerlei Risiko zu tragen, da er nur seine persönliche Arbeitskraft in die Unternehmung einbringt. Er ist demnach nur Angestellter.

Wer kann Franchise-Geber werden?

Im Prinzip kann jeder Unternehmer Franchisegeber werden. Voraussetzung ist, dass er in einem (möglichst zwei) Pilotbetrieb(en) die eigene Geschäftsidee auf "Herz und Nieren" getestet hat und sie nun multiplizieren möchte.

Für diejenigen, die sich entscheiden, ihr Geschäft durch Franchising aufzubauen, stellen die zusätzlichen Kosten sowie die Höhe der Finanzierung die größten Hindernisse dar, die in der Anfangsphase erforderlich sind. Jeder der darüber nachdenkt, sein Geschäft durch Franchising wachsen zu lassen, sollte folgende Punkte sorgfältig bedenken:

a) Pilotunternehmen: Der Lizenzgeber muss, bevor er sein Geschäft lizenziert, ein erfolgreiches Testunternehmen geführt haben. Dafür sind finanzielle Mittel notwendig.

b) Betriebshandbuch: Bevor man mit dem Franchising beginnt, muss ein gründlich vorbereitetes Betriebshandbuch verfasst werden.

c) Lizenzvertrag: Während der Lizenzgeber die Bedingungen für den Lizenzvertrag festlegt, muss ein Anwalt für die Feinabstimmung und Konstituierung des Vertrages als ordentlicher und rechtskräftiger Vertrag beauftragt werden.

d) Werbematerial: Das Verfassen, Designen und Drucken einer Reihe von hochwertigem Werbematerial muss für das Franchisepaket des zukünftigen Lizenznehmers finanziert werden.

Mehr als die oben genannten Punkte wiegt wohl die Quantität der Zeit, die das Management des Franchisekonzepts beansprucht. Abgesehen von der eigenen Zeit des Franchisegebers benötigt man zusätzliche Management-Ressourcen und ein starkes Team, um Unterstützung und Hilfe für das Lizenznehmer-Netzwerk sicher zu stellen.

Unsere Dienstleistungen Franchise Unternehmer werden

Die zuständige Rechtsanwältin im LowTax-Network berät Mandanten in der komplexen Materie des Aufbaus eines Franchise -Unternehmens:

-Grundsätzliche rechtliche Beratung im Kontext "Aufbau eines Franchise-Unternehmens"

-Betriebshandbuch,Verträge Franchisegeber- und Franchisenehmer (Lizenzvertrag)

-GGF: Patentschutz, Markenrecht- und Schutz

-Werbung und Marketing, Strategien zur erfolgreichen Implementierung am Markt
 

Ergänzend im Kontext der gesellschafts-und steuerrechtlichen Fragestellungen beraten Sie die Spezialisten im LowTax Network zu den Themen:

-Rechtsform des Franchiseunternehmens (Deutsche GmbH, GmbH &CO KG, AG, Limited) auf der Ebene des Franchisenehmers und- Gebers, Gründung des Unternehmens.

-Steuerliche Gestaltung, z.B. im Kontext der verbundenen Unternehmen, Holdinggesellschaft im Ausland (Dividendenrouting), Auslagerung von Aufgaben/Risiken/ Betriebsstättenanteile/ Vermögenswerte.

-Finanzierung des Franchiseunternehmens: Öffentliche Fördermittel (Bund,Gemeinde und/oder EU), Investorensuche, Bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung.

 

 


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