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Unser Kanzlei-Service: Bundesweite Schuldnerberatung, online Schuldenbereinigung für Privatpersonen und Unternehmen. Insolvenzverfahren in England, Frankreich, Spanien und Österreich (EU Insolvenz, EU Insolvenz in England oder Frankreich). Maßnahmen bei GmbH Insolvenz. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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EU Insolvenz: Übersicht Es besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner den Ort seiner überwiegenden Interessen ins EU- Ausland verlagert und sich dort dem Insolvenzverfahren unterwirft. Möglich macht dieses die EU Niederlassungsfreiheit und die europäische Insolvenzordnung. Dabei haben andere EU Länder wesentlich kürzere Zeiten bis zur Restschuldbefreiung (vgl. Tabelle unten). Im Kontext der EU Insolvenz (Insolvenzverfahren in England, Frankreich oder Spanien) bietet unsere Kanzlei ebenfalls die gesamte Palette der notwendigen Dienstleistungen an:
EU-Insolvenzordnung- Auszug Festlegung der zuständigen Gerichte und des anwendbaren Rechts Der Begriff „Gericht“ bezeichnet jedes Justizorgan oder jede sonstige zuständige Stelle eines Mitgliedstaats, die nach einzelstaatlichem Recht befugt ist, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem der Schuldner/die Schuldnerin den Mittelpunkt seiner/ihrer hauptsächlichen Interessen hat. Dieser sollte der Ort sein, an dem der Schuldner/die Schuldnerin gewöhnlich der Verwaltung seiner/ihrer Interessen nachgeht und damit für Dritte feststellbar ist. Im Falle juristischer Gesellschaften oder Personen handelt es sich bis zum Beweis des Gegenteils um den Ort des satzungsgemäßen Sitzes. Im Falle natürlicher Personen ist dies grundsätzlich der Ort ihres beruflichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Später können Sekundärinsolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat eröffnet werden, wenn der Schuldner im Gebiet dieses Mitgliedstaats eine Niederlassung hat. Unter „Niederlassung“ ist jeder Tätigkeitsort zu verstehen, an dem der Schuldner einer wirtschaftlichen Aktivität von nicht vorübergehender Art nachgeht, die den Einsatz von Personal und Vermögenswerten voraussetzt. Die Wirkungen des Liquidationsverfahrens sind auf das im Hoheitsgebiet belegene Vermögen des Schuldners zu beschränken. Die Eröffnung des Verfahrens kann vom Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens beantragt werden oder von sonstigen Personen oder Behörden, die hierzu nach dem Recht des Staates befugt ist, in dem die Eröffnung des Verfahrens beantragt wird. In bestimmten Fällen kann ein solches Partikularverfahren vor dem Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden, wenn einheimische Gläubiger und Gläubiger der einheimischen Niederlassung dies beantragen oder wenn die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Schuldner/die Schuldnerin den Mittelpunkt seiner/ihrer hauptsächlichen Interessen hat, die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nicht zulassen. Allerdings wird dieses Verfahren nach der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens in ein Sekundärverfahren umgewandelt. Sonstige Dienstleistungen Schuldnerberatung unserer Kanzlei Schuldnerberatung und Überschuldung des Unternehmens- Juristische Person Ist die natürliche Person Unternehmer, kommt das Regelinsolvenzverfahren in Deutschland in Betracht. Auch hier erfolgt die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren. Ist der Schuldner eine juristische Person (z.B. Deutsche GmbH oder englische Limited mit Zweigniederlassung Deutschland), so greifen andere gesetzliche Grundlagen als bei der natürlichen Person. Im Kontext der überschuldeten Deutschen GmbH bietet unsere Kanzlei eine interessante Dienstleistung durch Sitzverlegung, Einsatz eines neuen Gesellschafters und erneute Sitzverlegung ins EU Ausland an. Überschuldung der englischen Limited mit Zweigniederlassung Deutschland Dieser Tatbestand stellt einen insolvenzrechtlichen Sonderfall dar. Möglich ist die Abmeldung der Zweigniederlassung in Deutschland und die Verfahrenseröffnung in England. Dieses gilt übrigens für alle EU Gesellschaften mit Sitz im EU Ausland und Zweigniederlassung in Deutschland. Geschäftlicher Neubeginn nach Insolvenz Hier bieten wir Lösungsmöglichkeiten durch Gründung einer Auslandsgesellschaft mit Treuhand-Diensten an (Treuhand-Direktor- und/oder Shareholder). Eine Möglichkeit ist die "Neustart-Limited", also die Gründung einer englischen Limited mit Zweigniederlassung Deutschland und Treuhand-Shareholder. Insolvenzverfahren in Deutschland: Ratz Fatz schuldenfrei in drei Schritten
Was passiert nach Einreichung des insolvenzantrages? Das zuständige Insolvenzgericht wird einen Insolvenzverwalter bestellen. Da unsere Anwältin das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bestätigt + unser anwaltliches Begleitschreiben, wird keine Nachprüfung mehr erfolgen. Sie müssen den pfändbaren Anteil ihres Einkommens nun monatlich an den Insolvenzverwalter abführen, sofern ein pfändbarer Anteil vorhanden ist (sonst Null-Plan). ergänzend senden sie jährlich die Einkommensteuererklärung an ihren Insolvenzverwalter. nach 6 Jahren erfolgt dann die Restschuldbefreiung und sie sind ihre Schulden endgültig los. Kosten für das insolvenzverfahren
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Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm