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Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (VAE): Dubai -und Abu Dhabi LLC, Gesellschaften in den VAE-Freihandelszonen und Offshore-Gesellschaften in den VAE. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Firmengründung VAE: Offshore Gesellschaften in den Vereinigten arabischem Emiraten
Firmengründung VAE- Offshore Company formation VAE- : Offshore Gesellschaft gründen Offshore Gesellschaften können in den VAE Freihandelszonen gegründet werden. VAE Offshore-Gesellschaften dürfen Geschäfte nur außerhalb der VAE tätigen (exempt Company). Die Positivwirkungen bestehender DBAs sind bei Offshore-Gesellschaften nicht anwendbar. Außerdem sind die interstaatlichen Regelungen/Gesetze (Sitzstaat des Mandanten) zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs zu beachten (rechtswidrige Zwischengesellschaft). So macht eine VAE Offshore-Gesellschaft z.B. nur Sinn, wenn die Dividenden nicht nach Deutschland fliessen. Kommt eine Offshore Gesellschaft jedoch grundsätzlich in Frage, kann eine VAE Offshore-Gesellschaft Vorteile gegenüber Offshore-Gesellschaften in anderen Ländern (zB Panama,Belize,Sychellen) haben. Wir bieten die gesamten Dienstleistungen an: -Gründung der VAE-Offshore Gesellschaft,Registereintrag, Registered Office, Nominee-Direktor, auf Wunsch Nominee-Shareholder, Kontoeröffnung. Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Gründungsprozess Die umfangreichen rechtlichen Regelungen hinsichtlich Gründung und Betrieb einer Offshore-Gesellschaft finden sich z.B. in den „Jebel Ali Free Zone Authority Offshore Companies Regulations“ (inges. 126 Einzelparagraphen, im Folgenden: Reg), die zum 15.01.2003 in Kraft getreten sind. Demnach steht es den Gesellschaftern frei, jede Tätigkeit auszuüben, mit Ausnahme von Aktivitäten im Bereich des Banken- oder Versicherungswesens. Weiterhin ist zu beachten: - Die Offshore-Gesellschaft ist nicht berechtigt Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern (natürlichen Personen oder Gesellschaften) in den VAE selbst zu unterhalten (Art. 15 Abs. 1 Reg). Auch ist der Offshore-Gesellschaft nicht gestattet, Niederlassungen innerhalb der Emirate zu eröffnen. Sollte die Gesellschaft im Laufe ihres Bestehens dennoch mit Partnern innerhalb der Emirate in Geschäftsbeziehung treten wollen, muss zuvor eine entsprechende Lizenz bei der Verwaltung beantragt werden (Art. 15 Abs. 3 Reg). - Die Höhe des Stammkapitals ist im Verlauf der Firmengründung von Seiten der Gesellschafter festzusetzen. Allerdings ist kein Mindest(stamm)kapital vorgeschrieben. Den Gründern steht somit frei, die Höhe des Stammkapitals festzusetzen. - Die Offshore-Gesellschaft ist nicht verpflichtet eigenes Personal in den Emiraten einzustellen oder Büroräume anzumieten. In jedem Fall muss die Gesellschaft allerdings einen lokalen Vertreter (sog. Registred agent) bestimmen, der insbesondere als Ansprechpartner gegenüber den Behörden in den VAE fungiert (Art. 30, 31 Reg). - Der Offshore-Gesellschaft ist es nicht erlaubt Immobilien in den Emiraten zu erwerben. Hier existieren allerdings Ausnahmeregelungen, wonach der Kauf von Immobilien (z.B. auf den sog. Palmeninseln) gestattet ist (Art. 15 Abs. 1 und 2 Reg). Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung der Jebel Ali Free Zone die Liste der ausgewählten Immobilienobjekte in Zukunft sukzessive erweitern wird. - Im Rahmen der Satzung der Offshore-Gesellschaft ist u.a. festzulegen, in welcher Form ein Transfer der Gesellschaftsanteile auf neue Gesellschafter möglich ist, wie oft eine Gesellschafterversammlung stattfinden soll und wer als Wirtschaftsprüfer bestimmt wird. - Die Gesellschaft muss ferner mindestens zwei Direktoren und einen Schriftführer (Company Secretary) benennen (Art. 32, 43 reg). Im Rahmen des Gründungsprozesses sind zahlreiche Unterlagen bei der Verwaltung der Freihandelszone einzureichen. Hierzu zählen im Falle der Beteiligung von einer oder mehreren juristischen Personen als Gesellschafter ein Handelsregisterauszug, die Satzung der beteiligten juristischen Personen und ein Gesellschafterbeschluss zur Gründung der Offshore-Gesellschaft. Sind natürliche Personen an der Offshore-Gesellschaft beteiligt, so muss für jeden Gesellschafter u.a. ein Lebenlauf, einer Passkopie sowie ein „Certificate of good Standing“ (Bankauskunft) eingereicht werden. Zusätzlichmuss die Satzung der Offshore-Gesellschaft von der Jafz-Verwaltung geprüft werden (Registration Number) sowie eine Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) für die Offshore-Gesellschaft ausgegeben wird, darf das Unternehmen offiziell seine Tätigkeit aufnehmen. Zusammenfassung Die Gründung einer Offshore-Gesellschaft stellt aufgrund der geringen behördlichen Anordnungen eine interessante Gestaltungsalternative für ausländische Unternehmen dar, die primär nicht in den Emiraten selbst, sondern vor allem in den anderen Ländern der Region aktiv werden wollen. Speziell ausländische Firmen, die hoffen beim Wiederaufbau des Iraks an Großaufträgen zu partizipieren, sollten anstelle des Direkteinstiegs im Irak zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit prüfen, mit den VAE einen „sicheren Hafen“ in der Region anzulaufen, um von dort über eine Offshore-Gesellschaft geplante Aktivitäten durchzuführen.
Firmengründung Dubai -VAE: Freihandelszonen VAE Um ausländische Unternehmen verstärkt anzulocken, wurde z.B. in Jebel Ali, RAK oder Sharjah eine Freihandelszone geschaffen. Firmen, die sich dort ansiedeln, benötigen eine Free Zone Establishment Licence. Sie wird erteilt, wenn das Unternehmen seine Geschäfte auf die Freihandelszone und das Ausland beschränkt. Geschäfte innerhalb der VAE sind nur über einen Handelsvertreter möglich. Allerdings bestehen Ausnahmen. Die hier angesiedelten Offshore-Firmen können sich zu 100% in ausländischen Besitz befinden und sind für einen Zeitraum von 15 Jahren von jeglicher Körperschaftssteuer befreit. Kapital- und Gewinntransfers sind frei. In den VAE gibt es z.Zt. die Jebel Ali Free Zone, die Dubai Airport Free Zone und die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone, in welcher die Dubai Internet City, die Dubai Media City und die Dubai Idea Oasis integriert sind. Außerdem die Freihandelszonen RAK und Sharjah. Formen der Niederlassungen
sind: Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind
die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu
qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden,
wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter
gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen
Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free
Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine
FZCO Dhs 500.000,00. In der Freihandelszone RAK beträgt das Stammkapital 100.000 Dhs, in der Freihandelszone Sharjah 150.000 Dhs.
Übersicht Gesellschaftsformen in den VAE -Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in den VAE RAK sowie die anderen Freihandelszonen bieten die Möglichkeit der Installation einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in den VAE. Die Niederlassung ist mithin eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Es entfällt das Stammkapital einer FZE. Die Vorschriften einer FZE sind ansonsten parallel anzuwenden (erforderliche Lizenzen,Büro,Visa). Das ausländische Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft sein (also Rechtsform der GmbH, AG, Ltd, INC usw.).
-Limited Liability Company in Dubai (LLC):
Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Die LLC muss
mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf
nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des
Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Angehörigen
gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren
interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über
Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das
gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im
Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber
der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche
Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden,
sofern anwendbar.
Zum 1. Juni 2009 wurde das gesetzliche Mindeststammkapital in Höhe von
150.000 AED (ca. 30.000 Euro) für Limited Liability Companies (kurz: LLCs)
nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate abgeschafft.
Es steht nun im Ermessen der (Gründungs-)Gesellschafter, in welcher
Höhe sie die (neue) Gesellschaft mit Kapital ausstatten, um den
Gesellschaftszweck zu erreichen. Ebenfalls abgeschafft wurde der gesetzliche
Mindestnennwert eines Anteils in Höhe von 1.000 AED (ca. 200 Euro). Auch die
Zerlegung des Gesellschaftskapitals steht jetzt im Ermessen der
Gesellschafter; sie muss nur gleichmäßig sein.
Im Rahmen der Gründung einer LLC wird dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält. Dieses bietet optimalen Investorenschutz.
Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt.
Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in
Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center akzeptiert. Möchte der Mandant offiziell beherrschenden Einfluss auf seine VAE-Gesellschaft haben (mehr als 51% der Anteile), so sollte eine Firmengründung in einer VAE-Freihandelszone erwogen werden, vgl. unten.
-VAE-Offshore-Gesellschaften
(Freihandelszonen, z.B. RAK):
Zielsetzung von
Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen
wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme
Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn,
wenn die Gewinne nicht zurück an den Mandanten fliessen, sofern der Mandant
oder seine Gesellschaft in der EU oder USA belegen ist. Eine VAE
Offshore-Gesellschaft (International Business Company) darf keine Geschäfte
in den VAE tätigen (Prinzip der exempt Company),allerdings Immobilien in den
VAE erwerben. Die Abschirmwirkung eines vorhandenen DBAs entfaltet bei einer
Offshore-Gesellschaft i.d.R. keine Wirkung. Es greifen alle Negativwirkungen
im Kontext einer Firmengründung in einem Steueroasenland (Annahme der
rechtswidrigen Zwischengesellschaft, Schein-/Briefkastenfirma).
-Branche oder Repräsentationsbüro:
Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in
die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den
VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die
Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus
diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die
Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische
Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger
steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung
der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine
Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.
-Gesellschaften in der Freihandelszone:
Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische
Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als
Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur
als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf
ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital
variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone
sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs
1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Sie können -im Gegensatz zur LLC- zu 100% im ausländischen Besitz sein, z.B.
eine Deutsche GmbH ist 100% Eigner.
Gesellschaften in den Freihandelszonen VAE dürfen Geschäfte nur außerhalb
den VAE tätigen, innerhalb nur über einen Handelsvertreter. Davon gibt es
allerdings mittlerweile Ausnahmen. In bestimmten Fällen ist es erlaubt, dass
die VAE Free Trade Zone Companie z.B. ein Büro in Dubai eröffnet und dort
auch tätig wird.
-Erforderliche Dienstleistungen im Rahmen einer Firmengründung VAE
Erforderlich sind bei einer Dubai LLC bzw. Gesellschaft in der
Freihandelszone und/oder Niederlassung eines ausländischen Unternehmens
IMMER: Firmengründung, entsprechende
Lizenz, Visa-Paket und Büro (innerstaatliches Recht der VAE). Die
Freihandelszonen (insbesondere RAK) bieten günstige Office-Lösungen an.
Außer bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften ist die Stellung eines
Treuhand-Direktors nicht möglich.
Das gesamte Rechtssystem ist so ausgelegt, dass der Mandant- oder ein
Beauftragter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE verlegt und selbst
als Direktor der VAE Gesellschaft bzw. Niederlassung auftritt. Alternativ
(sofern keine Tagesentscheidungen zu treffen sind), das der nicht in
den VAE ansässige Direktor nachweist, dass er im Rahmen der notwendigen
Leitungsaufgaben in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben an der
Betriebsstätte wahrzunehmen ( 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als
Ort der steuerlichen Betriebsstätte). Davon abweichend: Eine
Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine
Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer löst immer eine Betriebsstätte in
den VAE aus, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.
-Alternativen zur Firmengründung in den VAE
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen kann oder will und/oder
einen Treuhand-Direktor einsetzen möchte, kann auf Niedrigsteuerländer in
der EU ausweichen: Bulgarien und Zypern mit 10% Ertragssteuern ohne
Auflagen, die EU-Sonderzonen Madeira und ZEC (kanarische Sonderzone) mit 5%
Steuern. Für Mandanten aus Österreich kann außerdem Ungarn mit 10%
Ertragssteuern interessant sein, allerdings können wir in Ungarn keinen
Treuhand-Direktor stellen. Ergänzend kann für Mandanten aus Österreich das
Organschaftsmodell mit einer zyprischen Limited erhebliche Steuervorteile
bringen.
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Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm