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Immobilien VAE-Dubai Sofern Sie an der Zeichnung eines Immobilienfonds Dubai/VAE interessiert sind, senden wir Ihnen gern Informationen verschiedener Immobilienfonds unverbindlich und kostenlos zu. Wachstum ist in Dubai vor allem mit beeindruckenden Steigerungsquoten der Bauwirtschaft verbunden. Das Emirat wächst bereits seit Jahren in überzeugender Weise, ohne dass hierbei bislang ein Ende des Booms absehbar ist. Dieser Bauboom wird fast ausnahmslos durch Projekte privater Investoren im Rahmen geschlossener Immobilienfonds getragen. Dubai-Fondsbeteiligungen profitieren von dem überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum, das in den vergangenen Jahren teilweise bis zu 20 Prozent, bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, betrug, ist der Zustrom qualifizierter Arbeitskräfte dauerhaft auf einem ausgesprochen hohen Niveau. Firmengründung in den VAE (Vereinigte Arabische Emirate)/Dubai und Freihandelszonen
News: Neues DBA zwischen Deutschland und Vereinigten Arabischen Emiraten In den Verhandlungen vom 22.- 23.12.2008 einigten sich die Delegationen aus Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Beiden Seiten haben vereinbart, das Abkommen zügig zu unterzeichnen. Der Text des Abkommens wird sofort nach Unterzeichnung bekannt gegeben werden. Das Abkommen muss über ein Zustimmungsgesetz noch durch Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Es ist beabsichtigt, den Anwendbarkeitszeitpunkt des Abkommens auf den 01.01.2009 festzulegen. News zur LLC-Gründung:
Zum 1. Juni 2009 wurde das gesetzliche Mindeststammkapital in Höhe
von 150.000 AED (ca. 30.000 Euro) für Limited Liability Companies
(kurz: LLCs) nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate
abgeschafft.
Es steht nun im Ermessen der (Gründungs-)Gesellschafter, in welcher Höhe sie die (neue) Gesellschaft mit Kapital ausstatten, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Ebenfalls abgeschafft wurde der gesetzliche Mindestnennwert eines Anteils in Höhe von 1.000 AED (ca. 200 Euro). Auch die Zerlegung des Gesellschaftskapitals steht jetzt im Ermessen der Gesellschafter; sie muss nur gleichmäßig sein.
*DBAs VAE: Algeria, China, Egypt, Finland, France, Germany, India, Indonesia, Italy, Jordan, Kuwait, Luxembourg, Malta, Malaysia, the Netherlands Pakistan, Poland, Romania, Singapore, South Korea, Sudan, Syria, Turkey and Yemen.
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Da in den VAE nur Ölkonzerne und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in Dubai/ den VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in den VAE eine Betriebsstätte gemäß DBA installiert werden. Auf der einen Seite ist eine VAE-Gesellschaft zwar keine Offshore-Gesellschaft im Sinne, da die VAE Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern- auch mit Deutschland- unterhalten, auf der anderen Seite ist die EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar. Mithin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Der "Ort der geschäftlichen Oberleitung" kann in einigen Fällen auch dadurch dokumentiert werden, dass der z.B. Deutsche Geschäftsführer im Rahmen der geschäftlichen Oberleitung in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich wahrzunehmen. Dieses funktioniert allerdings nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen. Beachten Sie bitte außerdem, dass für die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in den VAE und Freihandelszonen eine Lizenz erforderlich ist. Lesen Sie zum Sonderstatus der Freihandelszonen Betriebsstättenbegriff nach DBA: Im Sinne dieses
Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine
Mithin: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer (in manchen DBAs auf 9 Monate reduziert), löst immer eine Betriebsstätte in den VAE aus. Ansonsten orientiert sich der steuerliche Betriebsstättenbegriff am "Ort der geschäftlichen Oberleitung": -Entweder Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE und treten selbst als Geschäftsführer der Gesellschaft auf ODER -Sie stellen einen in den VAE Ansässigen im Sinne als Geschäftsführer an ODER -der z.B. in Deutschland ansässige Mandant weist nach, das er im Rahmen der erforderlichen geschäftlichen Leitungsaufgaben in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich wahrzunehmen (Funktioniert nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen) ODER -unsere Kanzlei in den VAE stellt einen Treuhand-Geschäftsführer Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Deutschen Außensteuergesetz (§ 8 AStG ), bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Im Kern regelt das deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Besteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheits-Eigner, über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. Vermeidungsstrategien sind :
Firmengründung VAE/Dubai und Steuergestaltung durch Zwischenholding Eine Zwischenholding sorgt bei richtiger Gestaltung für die legale steuerfreie Durchschleusung von Dividenden. In diesem Kontext werden Holdinggesellschaften auf Zypern oder Spanien nicht besteuert (Holdingprivileg), ergänzend keine Quellensteuer bei abfliessenden Dividenden, auch im Nicht-DBA-Sachverhalt und Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Im Rahmen der steuerlichen Gestaltung mit den VAE können somit Nachteile aufgrund nicht bestehender Doppelbesteuerungsabkommen oder neuer Regelungen in den DBAs zwischen Deutschland und den VAE ausgeglichen werden. Dieses bedeutet, dass Deutsche Mandanten bzw. Mandanten aus Ländern die kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE unterhalten von der Installation einer Zwischenholding besonders profitieren. Deutsche Mandanten haben mithin eine "steuerliche Rechtssicherheit", dass in jedem Fall (unabhängig von den DBA-Regelungen und/oder Aufkündigung des DBAs) keine nachteilige Folgen entstehen. Gesellschaftsformen Dubai/VAE: Limited Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Angehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar. Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center (z.B. www.regus.com ) akzeptiert. Im Rahmen der Firmengründung in der Freihandelszone RAK bieten wir komplette Office-Lösungen an. VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszone): Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen oder aufgrund des Vorliegens eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Da zwischen Deutschland und VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, bestehen bei richtiger Anwendung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wobei die in VAE erzielten Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben. VAE-Offshore-Gesellschaften dürfen keine geschäftlichen Tätigkeiten innerhalb VAE ausüben. Branche oder Repräsentationsbüro: Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai. Gesellschaften in der Freihandelszone: Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO
juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die
FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren.
Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO
durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das
Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der
Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das
Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Bei einer Firmengründung RAK werden nur 100.000 DHS Stammkapital fällig. Geldüberweisungssystem Hawala Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus.
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Offshore- Gesellschaften gründen -Company formation - internationales Steuerrecht