Firmengründung im Ausland

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Warum andere Corporationsgründer so günstig sind..

Ein Teil der INC -Gründer sind preiswerter als wir, einige nehmen für eine Gründung sogar bis zu 50% weniger Gebühren........

Wie ist das zu erklären ?...

Nun, wir erhalten täglich Anrufe, mit der Bitte anderweitig gegründete Gesellschaften zu "reparieren", was i. d. R. leider nicht möglich ist.Daher kennen wir die Probleme von deletantischen Gründungen sehr genau:

Thematik "Direktor der INC"

Als Direktor einer INC wird kein US-Bürger ins Register eingetragen, bzw. es wird kein echtes Treuhandverhältnis implementiert. Für Europäer, die Geschäfte einer INC überwiegend oder ausschließlich von Europa aus betreiben möchten, ist es zwingend erforderlich, daß ein US-Bürger als Direktor ins US-Handelsregister eingetragen wird und das nachfolgend ein "echtes" Treuhandverhältnis zwischen dem Gründer und Direktor besteht. Der Direktor übergibt dem eigentlichen Gründer eine Vollmacht zur Führung der Geschäfte in Übersee.

Nur so ist gewährleistet, daß deutsche/europäische Behörden anerkennen, daß die INC in den USA "tatsächlich" Geschäfte betreibt und, daß sich die Hauptstelle der INC "tatsächlich" in den USA befindet.

Nur so ist ferner gewährleistet, daß der "eigentliche Gründer" in Deutschland mit der INC arbeiten kann, entweder durch Installation einer unselbständigen Niederlassung, durch Installation einer INC & Co. GbR (eine BGB-Gesellschaft, bei der ein Gesellschafter die INC ist, der andere Gesellschafter z. B. der eigentliche Gründer als natürliche Person ist), durch Auftritt des eigentlichen Gründers als freier Handelsvertreter nach § 84 HGB oder durch eine GmbH-Konstellation, wobei die INC Hauptgesellschafter der deutschen GmbH ist.

Die "Billig-Gründer" installieren entweder keinen US-Bürger als Direktor der INC, bzw. tritt der US-Direktor gleich nach der Registrierung zurück und "übergibt" an den eigentlichen Gründer, ohne daß ein echtes Treuhandverhältnis weitergeführt wird.

Noch deletantischer: Der Gründer nimmt einen sogenannten "PIN-Name" an. Selbstverständlich ist es auch in den USA verboten, Geschäfte mit falschem Namen zu führen.

Thematik Domizil:

Billiganbieter offerieren Ihren Kunden ein "virtuelles Domizil". Hinter der Adresse verbirgt sich hier ein "Briefkasten", hinter der Telefonnummer ein Anrufbeantworter. Mit einer solchen Konstellation ist die "Tatsächlichkeit" des Hauptsitzes natürlich nicht nachzuweisen, wenn es sich nicht um eine echte Adresse und Telefonnummer handelt, und "vor Ort" jemand "in Person" erreichbar ist.

Thematik by law der INC, Apostille und sonstige behördliche Unterlagen und/oder Gesellschaftsunterlagen:

Viele Billiganbieter geben entweder keine by law der Gesellschaft aus, oder nur gegen Aufpreis und/oder nur eine "US-Standard by law", die in keinster Weise auf die entsprechende INC, "zugeschnitten" wird. Ebenso wird häufig mit sonstigen erforderlichen Unterlagen, wie z. B. der Apostille verfahren, von deutschen Übersetzungen ganz zu schweigen.

Fazit:

98% der Billiganbieter gründen erschreckend deletantisch. Eine solche Gründung kann schlicht "wirtschaftlicher Selbstmord" sein.

 

 


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