![]() |
|
Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften auf Malta, Gibraltar, England, Isle of Man und Offshore, mit Glücksspiel-Lizenz, Lizenz für Sportwetten, Online Spielcasino. Von der Gründung der Glücksspiel-Company über Erlaubnisantrag bis Lizenz. | ||||||||||||||||||||||
|
|
Glücksspiel - und Wetten Costa Rica
Glücksspiel Costa
Rica Online -Glücksspiel in Form der "exempt Company" ist in Costa Rica legalisiert, der Mandant benötigt nur:
In der Praxis wird eine
Lizenz für Onlinewetten-/Glücksspiel nicht benötigt, man braucht nur eine
Gewerbe-Lizenz und obige Voraussetzungen. Costaricas Legislation bezieht sich auf im Land basierte Wetten/Glücksspiel und ist nicht auf Online Gambling anwendbar. ETC registriert Ihre Firma und beschafft alle notwendigen Genehmigungen von den zuständigen Behörden. Danach erwirken wir die Gewerbe- Lizenz und die Erlaubnis auf den Namen der Firma. Um eine Gewerbe- Lizenz zu
bekommen muss die Firma eine Netzwerk- oder Internetverwaltung vorweisen
können, da alle Internetadressen- die ihren Sitz in Costa Rica haben-
blockiert werden müssen. Es ist Costaricas strikte Politik seine Einwohner
nicht an Internetwetten teilhaben zu lassen. Ausserdem muss ein
Offshore-Bankkonto für die finanziellen Abwicklungen der Firma eingerichtet
werden. Erforderlich für die
Erteilung einer Online Glücksspiel-Erlaubnis auf Costa Rica sind:
Durch die fehlende
Gesetzgebung und Kontrolle sind solche Online Glücksspiel-Firmen nicht den
gleichen Kontrollen oder Regulierung unterworfen wie die normalen
Offshorefirmen. Dieses bedeutet dass die Online-Glücksspiel-Firmen eine
Selbstregulierung ausüben und weder Wett- noch Spielsteuern zahlen müssen. Glücksspiel- Lizenz/ Erlaubnis Costa Rica und Glücksspielrechtliche Einordnung Auf den Punkt gebracht handelt es sich bei einer Realisierung über Costa Rica um eine "Wo kein Kläger, da kein Richter"- Konstellation. Denn im Kontext des Glücksspiels greift das Recht des Sitzstaates der Gambling Company und das Recht des "Anbieter-Staates". Somit ist davon auszugehen, dass ein solches Angebot nach den meisten innerstaatlichen Gesetzen der Länder rechtswidrig ist. Dieses ist auch der Grund, warum viele Mandanten eine Glücksspiel -Lizenz in der EU realisieren, also z.B. auf Malta. Aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zum Thema Gambling, kann eine Gambling Company in der EU (sofern diese die notwendige Lizenz hat) ihr Angebot an alle EU-Bürger richten. Auf der anderen Seite muss man- in Bezug auf Costa Rica- ausführen, dass Rechtshilfeersuchen oder Klagen auf Unterlassung anderer Staaten auf Costa Rica nicht durchgreifen. Dieses erst Recht nicht, wenn ein Treuhand-Direktor (auf Costa Rica ansässiger Anwalt übernimmt nach außen die Geschäftsleitung) eingesetzt wird. Gern senden wir Ihnen eine Gebührenübersicht für Firmengründung Costa Rica, Gewerbe-Lizenz und Realisierung aller erforderlichen Faktoren. Für die Realisierung braucht der Mandant nicht nach Costa Rica reisen. Firmengründung Costa Rica:
Die rein staatlichen Gebühren sind:
-EU-Konto:
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen
zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr
gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei
dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch
bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht
nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe
bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet
wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen
Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos: 1.500,00 Euro Fiskalische Auslieferungsabkommen Costa Rica: Nur dann, wenn es sich um Steuerbetrug handelt, der nach den inländischen Gesetzen die Betrugskriterien erfüllt.
-Glücksspiel Lizenz – Glücksspielrecht
-Zum Thema
Hausverlosung - Verlosung von materiellen Werten über das Internet
In vielen Ländern ist
Glücksspiel und/oder Online-Glücksspiel
verboten oder den den
staatlichen Stellen vorbehalten. Im Bereich des Glücksspiels gilt
grundsätzlich das Recht des Sitzstaates der Gambling Company und das Recht
des - oder der -
„Anbieterstaaten“. Beispiel: Die
Glücksspiel- Gesellschaft hat Ihren Sitz auf den Isle of Man und das
Glücksspielangebot richtet sich auch an Kunden in Spanien, Deutschland und
z.B. der Schweiz. Mithin greift das Glücksspielrecht von Isle of Man und das
Glücksspielrecht Spaniens,
Deutschland und der Schweiz.
Es bestehen allerdings Lösungsmöglichkeiten über die
EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit
bzw. „Gambling Urteile“ des EuGH (Europäischer Gerichtshof): Besitzt eine
Gesellschaft in der europäischen Union eine Glücksspiel -Lizenz, kann sich
das Angebot an Teilnehmer in der gesamten EU richten. Mit einer Lizenz aus Malta, dem Vereinigtem Königreich
oder Gibraltar kann Glücksspiel also in der gesamten EU angeboten werden, da
die nationalen Glückspielverbote bzw. -regulierungen gegen die
EU-Dienstleistungsfreiheit verstoßen würden, wenn einem lizenzierten
Anbieter das Angebot in einem anderen EU-Mitgliedsland untersagt würde (vgl.
EuGH-Entscheidung v. 09.09.2010 – C-316/07 u.a.). Hierbei ist zu beachten,
dass Gibraltar nicht zum Umsatzsteuergebiet der EU gehört. Übrigens: Die Isle of Man und Alderney sind autonomer
Kronbesitz und nicht Mitglied der EU.
Handelt es sich um ein reines „Resellerangebot“, kommt ergänzend noch Zypern
in Frage, da auf Zypern ein solches
Angebot ohne Lizenz realisierbar ist.
Möglich ist auch die Umsetzung in einem
Drittstaat-Staat wie z.B. Belize, Isle of Man oder Costa Rica.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine solche „Offshore-Lizenz“
allein dazu berechtigt, dass Angebot im Sitzstaat der Gesellschaft, also
z.B. in Belize, zu realisieren, nicht aber in anderen Ländern und/oder in
der EU. Allerdings stellt sich die Frage wie andere Länder Sanktionen
durchsetzen wollen, da diese Länder i.d.R. kein Rechtshilfeabkommen mit
anderen Staaten unterhalten.
Costa Rica nimmt eine Sonderstellung ein: Sofern sich das Glücksspielangebot
nur an Kunden außerhalb Costa Ricas wendet, ist keine Glücksspiel-Lizenz
sondern nur eine Gewerbeerlaubnis- erforderlich.
Welche
Voraussetzungen sind erforderlich, damit die Betriebsstätte der
Glücksspiel-Gesellschaft im Sitzstaat belegen ist?
Zentral definiert „Der Ort der geschäftlichen Oberleitung“ – auch auf der
Grundlage des Artikels 5 Doppelbesteuerungsabkommen - den Ort der
Betriebsstätte: Entweder der Mandant oder ein Beauftragter verlagert seinen
gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in den Sitzstaat der
Glücksspiel-Gesellschaft (also Zb nach Malta) und tritt selbst als Direktor
der Glücksspiel-Gesellschaft auf oder unsere Partnerkanzlei im Sitzstaat
stellt einen Treuhand- oder angestellten Direktor. Außerdem ist eine reine
„Briefkastengesellschaft“ zu verhindern. So ist ein reines „Registered
Office“ in keinem Falle ausreichend, es müssen aber nicht immer große Büros
sein. Gerade innerhalb der EU ist in den meisten Fällen ein virtuelles
Office (Firmenschild, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit
dem Namen der Gesellschaft, Faxdienst) bei einem Business Center
ausreichend. Ein Sonderfall ist Gibraltar: Auf Grund des innerstaatlichen
Rechts ist seit einigen Jahren ein in kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb erforderlich, also mindestens ein Büro und ein
Angestellter.
Glücksspiel Lizenz und steuerrechtliche Aspekte
Entscheidend ist auch im Rahmen einer Gambling Company die Verhinderung der
Annahme einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft. Aufgrund der EU
Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit ist
diese Problematik innerhalb der EU relativ leicht lösbar. Anders bei
Firmengründungen in sogenannten Offshore –Staaten (Niedrigsteuer- oder
Null-Steuerländer ohne Doppelbesteuerungsabkommen zum Sitzstaat des
Mandanten, außerhalb der EU): Die Annahme einer rechtswidrigen
Zwischengesellschaft kann eigentlich nur dadurch verhindert werden, dass im
Sitzstaat (also z.B. Belize, Isle of Man, Costa Rica) ein in kaufmännischer
Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert wird und die geschäftliche
Oberleitung nachweisbar vom Sitzstaat ausgeht, also ein angestellter
Direktor und kein reiner Nominee-Direktor. Natürlich bestehen auch hier
entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten und/oder Lösungsansätze.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Zunächst fällt in fast allen Ländern eine sogenannte Glücksspiel- oder
Wettsteuer an. Darüber hinaus wird der Gewinn der Glücksspiel-Gesellschaft
besteuert. Auf Malta besteht die Möglichkeit die Endbesteuerung auf der
Ebene der Gesellschaft über das Malta-Holding-Modell auf 4,75% zu
reduzieren.
Besteuerung der Dividenden
Die Gewinne nach Besteuerung (Dividenden) stehen dem Shareholder/Eigner der
Gesellschaft zu. Dabei kennen die meisten Länder eine Quellensteuer bei
abfliessenden Dividenden. Eine solche Quellensteuer kann im Prinzip nur
durch zwei Massnahmen begrenzt oder aufgehoben werden:
Von der Quellensteuer abgesehen,
werden die Dividenden beim Empfänger der Dividenden nach innerstaatlichem
Recht besteuert. In Deutschland beispielhaft mit 25%tiger Abgeltungssteuer,
in vielen anderen Ländern im Halbeinkünfteverfahren. Besteht ein
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Land des Dividendenempfängers und
dem Land der Basisgesellschaft und besteht die Möglichkeit der
Anrechnungsmethode, können geleistete Quellensteuer von der Dividendensteuer
in Abzug gebracht werden.
Handelt es sich bei dem
Dividendenempfänger um eine Kapitalgesellschaft so meist steuerfreie
Vereinnahmung der Dividenden. Ergänzend greift bei EU Gesellschaften die EU
Mutter-Tochter-Richtlinie.
Glücksspiel Lizenz und Dienstleistungen unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei bietet die gesamte Palette der notwendigen Dienstleistungen
an:
Glücksspiel Lizenz Malta
Mitte 2003 hat
die maltesische Regierung ihre Gesetzgebung für Online-Wetten und
Glücksspiele dahingehend geändert, dass es fortan möglich wurde eine Lizenz
zur Eröffnung eines Online-Wettbüros bzw. - Spielcasino zur erhalten. Diese
neue Art der Gesetzgebung macht es für viele Firmen sehr attraktiv sich auf
Malta niederzulassen, da die Lizenz einige hohe Sicherheitsmerkmale aufweist
und es fortan möglich ist, im Raum der EU für Online-Wetten bzw - Casinos zu
werben und als Betreiber oder Vermittler anzubieten
(EU-Niederlassungsfreiheit, vgl auch:
Gambelli-Urteil).
Typen der Lizenzen: Es gibt 4 verschiedene
Klassen von Lizenzen. Es können eine oder auch mehrere beantragt werden.
Steuern Malta:
Über das "Malta Holdingmodell" wird eine Endbesteuerung von ca. 4,75% bei
der Betriebsstätte erreicht. Dieses setzt jedoch voraus, dass eine
ausländische Kapitalgesellschaft Mehrheitseigner ist.
Glückspiel-Steuern Malta:
Erforderliches Stammkapital einer Malta Gaming Ltd:
•
Class 1 : €100,000 (hunderttausend Euro)
Class 1 – operators managing
their own risk on repetitive games (casino-type games, skill games and
online lotteries) – Eigene Plattform, auf eigenes
Risiko (Casino, Geschicklichkeit, Online Lotterie)
•
Class 2 -:€100,000
Class 2 – operators managing
their own risk on events based on a matchbook (fixed odds betting, pool
betting and spread betting) – Eigene Plattform,
auf eigenes Risiko (Wettgemeinschaften)
•
Class 3 : €40,000 (Vierzigtausend Euro)
Class 3 - operators
promoting and abet gaming from Malta & taking a commission from promoting
and/or abetting games (P2P, poker networks, betting exchange and game
portals) – Promotion oder Werbung für P2P, Poker, Wetten oder Spiele gegen
Provision
•
Class 4 : €40,000
Class 4 – operators hosting and
managing online remote gaming operators, excluding the licensee himself
(software vendors developing platforms from which gaming operators can
operate). - Betreiben einer Plattform, auf der
andere Spiele anbieten
•
Class 1 on 4 : €100,000
Class 1 on class 4 -
operators managing their own risk on repetitive games (casino-type games,
skill games and online lotteries) operating on a third party platform duly
licensed by the Lotteries and Gaming Authority. –
Wie Class 1 (Eigenes Spiel), aber auf einer lizenzierten Plattform eines
Dritten
•
Class 3 on 4 : €40,000
Class 3 on 4 - operators
promoting and abet gaming from Malta & taking a commission from promoting
and/or abetting games (P2P, poker networks, betting exchange and game
portals) operating on a third party platform duly licensed by the Lotteries
and Gaming Authority.-
Promotion oder Werbung für P2P, Poker, Wetten oder Spiele gegen Provision
(auf fremder, lizenzierter Plattform)
Glücksspiel Lizenz England Im Rahmen des
Zulassungsverfahrens erfolgt eine gerichtliche Anhörung in London, wobei der
Direktor der Limited zugegen ist. Die Lizenz hat eine Gültigkeit von 3
Jahren und kann entsprechend verlängert werden. Die Bearbeitungsdauer
beträgt 3 -4 Monate.
Es wird in England zwischen "Veranstalter-Lizenz"
(bietet eigene Glücksspiele im Internet an) oder "Vermittler-Lizenz"
unterschieden. Außerdem besteht ein Unterschied, ob die Gesellschaft das
Glücksspiel in Großbritannien oder nur außerhalb Großbritanniens ("Remote
General Betting License")anbieten will.
Die Glücksspiel-Steuern liegen
bei ca. 15%, die Ertragssteuern der englischen Limited progressiv steigend
von 19-30% (bis 300.000 GBP Gewinn 19%).
Staatliche Gebühren / Fees Antragsgebühr : 20,580.00 GBP einmalig pro
Lizenzierungsantrag.
Personal- Management License: 330.00 GBP pro Person. Die jährliche Lizenzgebühr richtet sich nach dem Bruttoumsatz. Nehmen wir als Beispiel als an, dass der Mandant in die Kategorie I fällt, so würden die Einmalgebühren wie beschrieben fällig werden, und eine jährliche Lizenzgebühr von 110'820. 00 GBP. Besteuerung Die "Glücksspiel Steuer" kann sich in zwei "Duties" dargestellt werden: 1) "Betting duty", die "Wettsteuer" wird auf jeden Netto-Einsatzbetrag der eingenommen wird fällig 2) "Remote Gaming Duty", die "Fernspiel Steuer", wird fällig auf die Nettoerlöse von Glücksspielen Diese ist in beiden Fällen 15% und wird auf die netto Einsätze bzw. Erlöse auf einer vierteljährlichen Basis fällig.
Glücksspiel Lizenz Gibraltar
Für viele unserer Mandanten stellt sich Gibraltar ggf. nicht als
optimaler Standort dar, da aufgrund des innerstaatlichen Rechts ein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert werden muss
(voll eingerichtetes Büro) und die Verwaltung muss überwiegend von Gibraltar
aus realisiert werden. Dieses bedeutet i.d.R. das der Mandant- oder ein
Beauftragter/Angestellter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Gibraltar
verlagern muss, um vom Sitzstaat aus die Geschäfte zu tätigen. Die Glücksspiel-Steuern betragen auf Gibraltar beim Online-Casino und Sportwetten 1% bis 42,5 Mio GBP Umsatz, minimal jedoch 85,000 GPB pro Jahr, maximal 425,000,00 GBP pro Jahr. Hinzu kommt die Besteuerung der Gesellschaft. Es ist ein Wirtschaftsprüfer auf Gibraltar zu bestellen, ergänzend muss der Antragssteller nachweisen, dass er eine entsprechend positive Reputation und hinreichende Bonität hat. Die Hürden zur Lizenzierung sind entsprechend hoch, daher werden auch verhältnismäßig wenige Lizenzen neu erteilt. Sämtliche finanziellen Abwicklungen müssen über eine Bank auf Gibraltar erfolgen.
Glücksspiel–Lizenz Isle of Man Isle of Man gehört nicht zur EU. Mithin sind die EU
Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit und
Gambling-Urteile des EuGHs nicht anwendbar. Formalrechtlich darf sich das
Angebot also nur an Teilnehmer auf den Isle of Man wenden oder an Kunden in
Staaten, die keine Glücksspiel-Regulierung kennen oder die Regulierungen der
Isle of Man anerkennen (hier sind uns allerdings keine Staaten bekannt). Die Glücksspielsteuer staffelt sich wie folgt:
Gesamtglücksspielerträge bis GBP 20 Mio:
1,5%
Gesamtglücksspielerträge GBP 20 Mio bis 40 Mio: 0,5%
Gesamtglücksspielerträge ab GBP 40 Mio:
0,1%
Gesamtglücksspielerträge aus Pool Betting:
15%
Glücksspiel Costa Rica Costa Rica nimmt eine Sonderstellung ein. Richtet sich das
Glücksspielangebot an Teilnehmer außerhalb Costa Ricas ist keine Lizenz,
sondern nur eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. Es ist kein Stammkapital
erforderlich – außer das Stammkapital der Costa Rica Lda (Gesellschaft mit
beschränkter Haftung)-, Glücksspiel Steuern werden für Offshore
Glücksspielangebote ebenfalls nicht erhoben. Natürlich gilt auch bei Costa
Rica, dass ein solches Angebot in anderen Staaten i.d.R. rechtswidrig sein
wird. Allerdings unterhält Costa Rica kein Rechtshilfeabkommen mit anderen
Staaten, so das Klagen auf Unterlassung nicht durchgreifen.
Glücksspiel Lizenz Belize Bei Belize handelt es sich um einen
typischen „Offshore Staat“. Exempt Companies (Gesellschaften die nur
außerhalb Belize Geschäfte tätigen) werden nicht besteuert.
Routing-Fee an Belize für Glücksspiel: 0,75% der
jährlichen Bruttoeinnahmen.
Glücksspiel in anderen Ländern
Neben den beschriebenen Ländern realisiert unsere Kanzlei noch Glücksspiel
Lizenzen in/auf:
Antigua and Barbuda,
Kahnawake
und Panama.
Was ist
denn nun die rechtssicherste Gestaltung, wenn ich das Glücksspiel weltweit –
bzw. in vielen Ländern - anbieten möchte?
Zunächst eine Glücksspiel-Lizenz in der EU, da man damit die gesamte EU
„abdeckt“ (siehe Einlassungen oben, EU Niederlassungsfreiheit und Urteile
des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit). Da Malta neben England die höchsten
Anforderungen hat, wäre eine Lizenz auf Malta ratsam. Denn es besteht
natürlich weiterhin ein Problem, wenn sich das Glücksspielangebot auch an
Teilnehmer außerhalb der EU richtet: Es greift das Recht des
Anbieterstaates. Aufgrund der hohen Anforderungen einer Malta-Lizenz werden
andere Länder allerdings i.d.R. „passieren lassen“ bzw. wäre eine erneute
Zulassung in anderen Ländern auf der Grundlage einer Malta –Lizenz nicht
mehr mit extrem hohem Aufwand verbunden.
Machen
dann sogenannte „Drittstaaten- / Offshore-Lizenzen“ oder eine Costa Rica
Gewerbelizenz überhaupt Sinn?
Formalrechtlich eigentlich nicht. Denn- wie bereits mehrfach ausgeführt-
greift im Glücksspielrecht auch das Recht des Anbieterstaates. Außerdem
hängt der Erfolg einer Glücksspiel-Plattform im Internet sehr häufig auch
von Faktoren wie:
- Rechtssicherheit für den Spieler
- Sicherer Hosting-Standort
- Vertrauen in den Anbieter
- Datensicherheit
usw. ab. Es spricht sich in Spielerkreisen schnell herum, dass
Glücksspielanbieter in bestimmten Ländern ggf. wenig Vertrauenswürdig sind,
da u.a. die Rechtssicherheit und ein notwendiges Eigenkapital fehlt.
Allerdings betreuen wir auch Mandanten, die aus anderen Gründen eine Lizenz
in einem Drittstaat bzw. eine Costa Rica Gewerbelizenz bevorzugen. Als
Steuer- und Anwaltskanzlei bewerten wir solche Vorhaben nicht, sondern
weisen nur auf die juristischen Hintergründe hin. Beauftragt uns der Mandant
z.B. mit der Realisierung einer Costa Rica Gewerbelizenz, so werden wir auch
ein solches Mandat gewissenhaft ausführen. Gerade hinsichtlich Costa Rica
oder Belize wenden sich Mandanten an uns, die selbst in einem Drittstaat
Ihren Wohnsitz haben und/oder sich das Glücksspielangebot überwiegend an
Teilnehmer in nicht regulierten Staaten wendet.
Zum
Thema Hausverlosung - Verlosung von materiellen Werten über das Internet
Grundsätzlich kann eine Hausverlosung / Verlosung von materiellen Werten
über das Internet über eine Glücksspiel Lizenz realisiert werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Realisierung über eine zyprische
Limited (EU Gesellschaft). Auf Zypern ist es ohne Lizenz erlaubt,
Geschicklichkeitsspiele an zu bieten (Games of Skill and Knowledge).
Ergänzend greift bei EU-Sachverhalten die Positivwirkung der EU
Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit.
Rechtliche Vorgehensweise Hausverlosung am Beispiel Zypern:
Die Zyprische Limited
(Ltd.) darf im Wege des Geschicklichkeitsspiels ihr Eigentum veräußern. Der
Teilnehmer erhält zwei sehr einfache Fragen zu Auswahl, z.B.: In welchem Meer liegt
Zypern? A: Im Mittelmeer B: Im Steinhuder Meer Zwischen allen
Einsendern mit der richtigen Antwort wird der Gewinner per Los ermittelt. Um eine fremde
Immobilie in die „Lotterie“ einzubeziehen und doppelte Grunderwerbsteuer zu
vermeiden kann folgendes Konstrukt beschrieben werden:
Das
sind sehr viele Informationen, wie geht es jetzt weiter?
Für einen Gestaltungsvorschlag benötigen wir immer nachfolgende
Informationen:
- Welche Art des Spiels wollen Sie anbieten?
- An welche Teilnehmer- in welchen Ländern- soll sich das Glücksspielangebot
richten?
- Handelt es sich um eine „Reseller-Tätigkeit“ (Wenn Ja: In welchem Land ist
der Anbieter lizenziert?) oder um ein „eigenes Angebot“?
- Bei eigenem Angebot: Wer programmiert die Glücksspiel-Plattform?
- Wo unterliegen Sie – als natürliche Person- der unbeschränkten
Steuerpflicht?
- Wo unterliegen die späteren Eigner / Shareholder der Gambling Company der
beschränkten – bzw. unbeschränkten Steuerpflicht?
|
|
| Erklärung : Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf diesen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links zu fremden Seiten | |
|
Steuerberater internationales Steuerrecht- Steuerberatung
internationales Steuerrecht-
Steuerberater internationales Steuerrecht Hamburg-
Steuerberatung internationales Steuerrecht Hamburg -Internationales
Steuerrecht Offshore Firma gründen - Offshore Company - Offshore Company formation - Tax Rank - Why - Offshore Company formation cyprus,uae,Belize,Cayman,BVI,Panama - Gambling License -Vermögenssicherung, Erbrecht,Erbschaftssteuer Bank License - gambling License - Offshore Company Formation - Offshore Firma gründen - Firmengründung Zypern -Firmengründung Ausland - Firmengründung Offshore- Limited gründen- Steuerberatung internationales Steuerrecht: Gutachten Steuerberater internationales Steuerrecht: Verlagerung von Einkünften und Vermögen in Niedrigsteuerländer
|
|
|
inks link22 link33 linkpop- 123schuldenfrei - Private Krankenversicherung - Versicherung Ratgeber- Anwaltsverzeichnis - Rechtsinfo - Steuerberater
|
Firmengründung global - Offshore Company formation- Internationale Steuergestaltung - Internationales Steuerrecht -Dubai Firmengründung
Englische Kanzlei Insolvenzverfahren in England -Übersicht Unternehmer Insolvenz -http://www.firma-ausland.de/insouk_delux.htm