Firmengründung Offshore, Offshore Gesellschaften gründen, Firmengründung Cayman Islands
Firmengründung Cayman Island - Offshore-Firmengründung

--Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte--

Index
English language:
Offshore-Gesellschaften:
Liechtenstein
Cayman Inseln
BVI
Belize
Panama
Hong Kong
Singapur
Belize
Mauritius
St.Vincent
Seychellen
Dominica
Jersey
Costa Rica
Vanuatu
Kontakt zu uns
Vorsicht vor Billig- Gründern! 
Gründungsteam
UK Ltd
US INC
Schweiz
Dubai

EU Steuerrecht

EU-Recht
Ltd. gründen
Kontakt zu uns
Andere Themen:
US- INC Gründung
S.L. Gründung
GmbH Kauf
GmbH Konkurs
Insolvenzrecht

 

 

 

offshore firmengründung, cayman isle land, cayman inseln, steuerparadies- offshore company

Firmengründung Cayman Island - Offshore Firmengründung

Firmengründung Cayman Islands- Offshore Firmengründung -Offshore Firma gründen

Unsere Kanzlei bzw. die Netzwerkpartner im LowTax-Network gründen für Mandanten Gesellschaften in sogenannten Nullsteueroasen, auch als Offshore Companies bezeichnet. Allgemeine Informationen finden Sie auf unser Internetseite "Offshore-Gesellschaft gründen". In sogenannten Nullsteueroasen (Cayman Islands,Sychellen,Belize,BVI,Nevis u.a.) werden Gesellschaften entweder nicht besteuert oder exempt Companies (Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen), werden von der Besteuerung ausgenommen. Ob die Gründung einer solchen Gesellschaft für den Mandanten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab. So bestehen i.d.R. keine Doppelbesteuerungsabkommen, mithin fehlt die Abschirmwirkung eines DBAs hinsichtlich einer doppelten Besteuerung und/oder hohen Quellensteuer bei Dividendenabfluss im Rahmen der verbundenen Unternehmen. Außerdem die schnelle Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, wenn nur "Briefkastengesellschaft". Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts definiert sich außerdem das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland über §§12/13 AO und nicht über §5 DBA. Andere Länder kennen ähnliche oder analoge Regelungen. Vorteile von Offshore-Gesellschaften: I.d.R. kein öffentliches Handelsregister, keine Rechtshilfe-oder fiskalische Auslieferungsabkommen, keine Auskunftsvereinbarungen in Steuerangelegenheiten (beachte hier aber neue Auskunftsvereinbarungen mit einigen Ländern/ G20- Blackliste), sehr gutes Bankgeheimnis. Alternativen sind:

-EU-Gesellschaften/DBA-Sachverhalte: Zypern,Bulgarien (10% Ertragssteuer), England (21% im Mittelstandssatz bis 300.000 ePfund Gewinn), Slowakei (19%), Kanarische Sonderzone, Madeira (keine Steuern bis 5%).

-DBA-Sachverhalte: Schweiz (15,5% in Zug), VAE (Null), Mauritius und Singapur

Dienstleistungen Firmengründung Cayman Islands:

  • Gründung der Gesellschaft über renommierte Anwaltskanzlei im Sitzstaat

  • Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor

*Nominee-Direktor: Tritt nach Eintrag der Gesellschaft als Direktor wieder zurück und der Mandant/Nutznießer wird als Direktor eingetragen. Diese Verfahrensweise ist bei Nullsteueroasen ohne öffentliches Handelsregister möglich, birgt jedoch Risiken. Permanenter Treuhand-Direktor: Während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor.

  • Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder "englische Steuerkanzlei"

  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl. Onlinebanking,Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige Kontovollmacht

  • Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die Gesellschaft,ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz erforderlich ist

  • Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.

  • Registered Office,virtuelles Domizil (zustellbare Postadresse,eigene Telefonnummer,Fax) bis Büro

  • Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft,die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher steuerfrei gestellt ist)

  • Apostille,notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller relevanten Gründungsunterlagen  

  • Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.

Kurzübersicht Cayman Island- Gesellschaftsrechtliche Ebene

  • DBA-Sachverhalt: Nein,mit keinem Land
  • EU-Niederlassungsfreiheit: Nein
  • EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar: Nein
  • Exempt. Company-Gründung möglich: JA
  • Steuern Exempt. Company: Null
  • Steuern Onshore Company: Null
  • Steuersatz One-Shore-Gesellschaften: Keine
  • Bankgeheimnis: Sehr gut, in der Verfassung verankert
  • Steuer auf Fremdquelleneinkommen: Nein
  • Politische Risiken: Keine
  • Inhaber-Aktien: Ja

Natürliche Person Cayman Island:

  • Erbschaftssteuer: Nein
  • Einreisebedingungen: Min. 183.000 USD Investment in Immobilie oder Unternehmen
  • Einkommenssteuer: Nein

Dienstleistungen Firmengründung Cayman Island:

  • Gründung der Gesellschaft über renommierte Anwaltskanzlei auf Cayman Islands

  • Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Stellung Treuhand-Direktor (Anwaltskanzlei), Treuhand-Shareholder

  • Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien

  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft, Mandant/Nutznießer erhält einzige Kontovollmacht

  • Registered Office, virtuelles Domizil bis Büro

  • Registrierung als exempted Company (Gesellschaft,die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher steuerfrei gestellt ist)

  • Notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller relevanten Gründungsunterlagen  

Vorteile einer Firmengründung Cayman Island:

  • Null-Steuer

  • Kein Rechtshilfe- oder fiskalisches Auslieferungsabkommen mit Deutschland und den meisten anderen Ländern (Ausnahme USA)

  • Kein öffentliches Handelsregister

  • Inhaberaktien erlaubt

Nachteile einer Firmengründung Cayman Island:

  • Status G20 Abkommen vgl. hier

  • Durch fehlendes DBA: Das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte definiert sich auf Deutscher Seite allein auf der Grundlage §§12/13 AO und nicht auf der Grundlage 5 DBA

  • Umkehr der Beweislast bei mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch

  • Wirkung 8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung)

  • Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU Niederlassungsfreiheit

  • Ist steuerliche Anerkennung erwünscht: In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich

Gebühren Firmengründung Cayman Island:

 

Nach Dienstleistungen und Ausgestaltung,bitte fragen Sie nach: Kontakt zu uns

 

Firmengründung Cayman Islands: Über Cayman Islands

  • Fläche: 259 qkm

  • Hauptstadt: Georgetown

  • Währung: Cayman-Dollar (CI-$) . BIP je Einw.: 23 500 US-Dollar

  • Einwohner: 36000

  • Landessprache: Englisch

  • Arbeitslosigkeit: 5,3 Prozent

  • NULL-Steuer

Die drei von Traumstränden umgebenen Inseln liegen zwischen Kuba und der mittelamerikanischen Landbrücke, messen 259 qkm und zählen rund 36000 Einwohner, wovon etwa 9000 Ausländer sind. Die Inselgruppe ist auf eigenen Wunsch britische Kronkolonie geblieben. Die Insulaner haben das höchste Bruttosozialprodukt in der Karibik, das mit 23500 US-Dollar sogar über dem amerikanischen und britischen Satz liegt. Der Wohlstand ist durch den Bau-, Tourismus- und Finanzboom auf den Inseln sichtbar, und man rühmt sich, das weltweit dichteste Telefaxnetz zu haben.

Im Vergleich zu anderen Steueroasen in der Karibik entwickelten sich die Cayman-Inseln erst spät zu einem internationalen Finanz­ und Touristenzentrum. Ausschlaggebend war der Bau des Flughafens 1954. Anfang der 1970er-Jahre folgte der Zuzug einer Reihe von Banken, die ihre Niederlassungen wegen politischer Unruhen von den Bahamas in das politisch stabile Georgetown verlegten, dann der Aufbau zahlreicher Niederlassungen der führenden deutschen Finanzinstitute. Hinzu kam Fluchtgeld aus dem südasiati­schen Raum sowie ein verstärkter Transfer von Anlagegeldern aus dem europäischen Raum wegen der europaweiten Ausdehnung der Quellensteuer.

Heute sind fast 600 Banken, 500 Versicherungen und über 2 000 Fonds in Georgetown vertreten, die Einlagen von rund einer Billion US-Dollar an sich gezogen haben. Allein von den 50 weltweit größten Finanzinstituten haben 46 sich auf den Cayman-Inseln niedergelassen. Dazu kommen rund 50000 Unternehmen, die sich mit Investment, Verkauf, Handel, Schifffahrt, Versicherung, Immobilien und anderem befassen, sowie die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und renommierte Anwaltskanzleien.

Ein strenges Bankgeheimnis, das auch für Immobilien-, Versicherungs-, Börsenmakler und Handelsvertreter gilt, droht bei Verletzung mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen. Das Bankgeheimnis ist so strikt, dass die Cayman-Inseln sehr schnell für Rauschgiftgeschäfte benutzt wurden. Heute wird das Bankgeheimnis jedoch in Zusammenarbeit mit den amerikanischen RauschgiftfahndungssteIlen durchbrochen.

Hüten sollte man sich jedoch davor, auf den Cayman-Inseln selbst mit einem Caymanianer irgendwelche Geschäfte zu betreiben, gleich, ob allgemeine Handels- oder Grundstücksgeschäfte. Kommt es aus diesen Tätigkeiten zu Streitigkeiten, dann ist man als Ausländer bei der auf der Insel berüchtigten Vetternwirtschaft.

 Die Cayman-Inseln finanzieren sich ausschließlich aus Importzöllen sowie den Gründungs- und Jahresgebühren der rund 600 Banken, 360 Versicherungsunternehmen und mehr als 30000 Companies.

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Keine

  • Lebenshaltungskosten: Etwa 20 Prozent über den US-amerikanischen

  • Kommunikation: Sehr gut

  • Verkehrsverbindungen: Direktverbindungen nach Miami/Flo­rida, Houstonffexas und Kingston/Jamaika.

  • Gesellschaften: Das Cayman-Gesellschaftsrecht erlaubt die Eintragung verschiedener Gesellschaftstypen. Darunter ist die Exempted Company die für Oasengesellschaften beliebteste Form. Sie darf Geschäfte jedoch nur außerhalb der Cayman-Inseln tätigen.

Weitere Vorteile:

  • Kein Zusatz "Limited" im Firmennamen. Es können Namens- oder Inhaberaktien mit und ohne Nominalwert ausgegeben werden. Es braucht kein Aktienregister geführt zu werden. Es können weniger als drei Aktionäre sein. Es braucht keine jährliche Aktionärsversammlung abgehalten zu werden. Es besteht zwar offiziell eine Buchhaltungspflicht, doch werden die Bücher nicht überprüft. Es reicht ein knapper Jahresbericht ohne Nennung der Aktionäre. Es kann eine Steuerfreiheit auf zwanzig Jahre gewährt werden.

Die Cayman-Inseln sind für all jene empfehlenswert, die für ihre legalen internationalen Geschäfte eine Nullsteuerbasis suchen und denen die Karibik gefällt. US-Geschäfte sollte man nicht von den Cayman-Inseln aus abwickeln: Die Inseln sind dem US-Fiskus ein Dorn im Auge.

Achtung: Das Leben in Georgetown ist etwa 20 Prozent teurer als in den USA. So hoch sind nämlich die Import­Zölle, mit denen sich das Land hauptsächlich finanziert.

Niederlassungen deutscher Banken: Bayerische Hypotheken ­und Wechselbank, Berliner Handels- und Frankfurter Bank, DG Bank, Deutsche Bank AG, Deutsch-Südamerikanische Bank, Lan­desbank Hessen-Thüringen, Vereinsbank.

Niederlassungen europäischer Banken: Julius Baer Bank and Trust Company, Banque National de Paris, Barclays Bank, Credit Lyonnais, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Jyske Bank, Kredietbank, Lloyds Bank International, Midland Bank Trust, Morgan Grenfell, Royal Bank of Canada, Royal Bank of Scotland, Swiss Bank and Trust Corporation, UBS.

Banker in der Hängematte

Ein neuer Typ Banker macht auf den Cayman-Inseln mehr und mehr Geschäfte. Diese "Bankexperten" verschieben lässig per Notebook die schmutzigen Dollar-Milliarden der Mafia. An den Wänden der zeitlos hässlichen Betongeschäftsbauten in Georgetown sucht man ihre Namen jedoch vergebens. "Open-Sky-Bankern scheuen eine feste Firmenadresse wie der Teufel das Weihwasser. Die Regierung schätzt, dass mittlerweile rund 6 000 Internet-Banker auf den drei kleinen Inseln des Archipels ihrer Arbeit nachgehen. Dabei sind sie weder wenn es um Geldwäsche geht noch bei der Auswahl ihrer Kunden besonders wählerisch. Drogenbarone und Russen-Mafia sind ebenso vertreten wie Unternehmer aus Asien oder Europa, die über die Cayman-Inseln ihre Schwarzgelder waschen.

Wo man die "Open-Sky-Banker" findet? Wenn um 8.30 Uhr die Banken ihre Pforten öffnen, sitzen sie meist schon auf einer der gegenüberliegenden Parkbänke.

Erkennungsmerkmal: Hawaihemd, Notebook und Handy.

 Firmengründung Cayman Island und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?

Zunächst müsste geprüft werden (vgl. Ausführungen unten), ob eine Offshore-Gesellschaft (Definition hier: Kein DBA-Sachverhalt,Null-Steueroase) überhaupt die richtige Rechtsform für den Mandanten ist. In den überwiegenden Fällen muss diese Frage in der steuerlichen Praxis mit NEIN beantwortet werden. Mithin sind EU-Gesellschaften (Zypern,England, Madeira usw..) oder Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt (z.B. die Schweiz) wesentlich besser geeignet. Sollte man allerdings zu dem Schluss kommen, dass eine Offshore-Gesellschaft in Frage kommt,so spielen bei der Auswahl des Standortes verschiedene Erwägungen eine Rolle:

  • Werden Exempted Companies angeboten, also Gesellschaften die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen und daher gänzlich steuerfrei sind?

  • Gesamt steuerliche Situation: Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften?

  • Wie gut ist das Bankgeheimnis,ist dieses in der Verfassung verankert?

  • Gibt es Rechtshilfeabkommen, Abkommen über einen Informationsaustausch in steuerlichen Fragen? (So kommt für US Bürger oder US Firmen z.B. nur Nevis in Frage)

  • Sind Inhaberaktien erlaubt, sofern für den Mandanten Inhaberaktien gewollt sind?

  • Gibt es ein öffentlich zugängliches Handelsregister?

  • Bei realer Betriebsverlagerung/Einwanderung: Wie sind die Bedingungen für Ausländer (Voraussetzungen,Visa usw..), gibt es Mindestlöhne,Sozialversicherungen, wie hoch sind die Lohnstückkosten,gibt es für Neuansiedlungen Subventionen usw?

Was ? Wer es bietet
Extrem gutes Bankgeheimnis Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI
Für Holdinggesellschaften geeignet Cayman Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE
Nullsteueroase Exmp.Status Belize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE,Cayman Islands
Keine Steuer auf Fremdquelleneinkommen Costa Rica,HongKong,Seychellen,VAE
Keine Steuern auf Veräußerungsgewinne Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE
Captive Versicherungen Bahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius
Schiffsregister und Verwaltung Bahamas,BVI,Cayman Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong
Natürliche Personen:  
Keine Einkommensteuer Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE
Niedrige Einkommensteuer BVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius
Keine Erbschaftssteuer Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE
Inhaberaktien Bahamas,BVI,Cayman Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu

Vor-und Nachteile von Steuerplätzen in der Karibik

Staat Vorteile Steuern
Bahamas Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Keine Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften
BVI Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Einkommensteuer 3-20%,Körperschaftssteuer 15%, Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei
Cayman Islands Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch bei Steuerdelikten Echte Nullsteuer-Oase

1. Nachteile von Offshore-Gesellschaften (Definition hier: Gesellschaften außerhalb der EU und/oder kein DBA-Sachverhalt) gegenüber Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt oder EU

  • Ob im Inland- also z.B. Deutschland- eine Betriebsstätte vorliegt, bestimmt sich bei Nicht-DBA-Sachverhalten (DBA=Doppelbesteuerungsabkommen) allein aus §§ 12 und 13 AO (deutsche Abgabenordnung; andere EU-Länder, die Schweiz und USA haben ähnliche Regelungen). Rechtsfolgen: Ein ständiger Vertreter,eine Repräsentanz oder ein Warenlager lösen eine Betriebsstätte in Deutschland aus, also genau umgekehrt zu DBA-Sachverhalten (z.B. Schweiz,VAE usw). Die EU-Niederlassungsfreiheit ist nicht anwendbar, im Zweifel also ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich und der Nachweis von aktiven Geschäften im Sitzstaat (deutsches Finanzamt fordert "Ansässigkeitsbescheinigung"). Ergänzend schnelle Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, wenn das deutsche Finanzamt "annimmt", dass die eigentliche geschäftliche Oberleitung in Deutschland ist, Umkehr der Beweislast.

  • Gilt nicht wenn: Im Offshore-Land nachweislich ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert ist (voll ein gerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter) und aktive Geschäfte.

2. Vorteile von Offshore-Gesellschaften

  • Kein Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern (Deutschland), kein fiskalisches Auslieferungsabkommen

  • In vielen Offshore-Ländern (Belize,BVI,Cayman,Bahamas) und/oder Gibraltar ("Zwitterstellung") kann der "eigentliche Nutznießer" offiziell Eigner/Shareholder sein: Der Gründungsanwalt im Sitzstaat überträgt nach Eintragung die Anteile offiziell an den Nutznießer und trägt den Nutznießer/Mandant als Direktor der Gesellschaft ein, wobei Anonymität garantiert wird.

3. Wann machen Offshore-Gesellschaften für den z.B. deutschen Mandanten Sinn?:

  • Wenn das deutsche Finanzamt die Annahme des Gestaltungsmissbrauchs nicht tätigen kann, z.B.: Kein ständiger Vertreter, kein Repräsentant, kein Warenlager in Deutschland, kein Geldfluss vom Offshore-Land nach Deutschland, kein Geldfluss in den Offshore-Staat (sonst volle Quellensteuer), keine Annahme das die geschäftliche Oberleitung in Wahrheit in Deutschland ist.

  • Wenn die Offshore-Gesellschaft Eigner/Shareholder einer EU-Gesellschaft bzw. einer Gesellschaft mit DBA-Sachverhalt ist. Im geschäftlichen Verkehr tritt dann allein die EU-Gesellschaft oder die Gesellschaft mit DBA-Sachverhalt auf. Dieses insbesondere bei Ländern, die ein liberales Verhältnis zu Offshore-Gesellschaften haben und keine Regelungen analog der deutschen AO kennen (England, Zypern, Spanien bei Holding).

  • Wenn der Gründer/Mandant/Nutznießer in Deutschland nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land ohne analoge Gesetzgebung des Deutschen Steuerrechts hat


 

 

 

Netzwerkpartner :

Offshore- Gesellschaften gründen

Dubai Firmengründung

Steueroasen