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Firmengründung Cayman
Island - Offshore Firmengründung
Firmengründung Cayman Islands- Offshore Firmengründung -Offshore Firma gründen
Unsere Kanzlei bzw. die Netzwerkpartner im LowTax-Network
gründen für Mandanten Gesellschaften in sogenannten Nullsteueroasen, auch
als Offshore Companies bezeichnet.
Allgemeine Informationen finden Sie auf unser Internetseite
"Offshore-Gesellschaft gründen".
In sogenannten Nullsteueroasen (Cayman Islands,Sychellen,Belize,BVI,Nevis
u.a.) werden Gesellschaften entweder nicht besteuert oder exempt Companies
(Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen),
werden von der Besteuerung ausgenommen. Ob die Gründung einer solchen
Gesellschaft für den Mandanten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab.
So bestehen i.d.R. keine Doppelbesteuerungsabkommen, mithin fehlt die
Abschirmwirkung eines DBAs hinsichtlich einer doppelten Besteuerung und/oder
hohen Quellensteuer bei Dividendenabfluss im Rahmen der verbundenen
Unternehmen. Außerdem die schnelle Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, wenn
nur "Briefkastengesellschaft". Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts
definiert sich außerdem das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte in
Deutschland über §§12/13 AO und nicht über §5 DBA. Andere Länder kennen
ähnliche oder analoge Regelungen. Vorteile von Offshore-Gesellschaften:
I.d.R. kein öffentliches Handelsregister, keine Rechtshilfe-oder fiskalische
Auslieferungsabkommen, keine Auskunftsvereinbarungen in
Steuerangelegenheiten (beachte hier aber neue Auskunftsvereinbarungen mit
einigen Ländern/ G20- Blackliste), sehr gutes Bankgeheimnis. Alternativen
sind:
-EU-Gesellschaften/DBA-Sachverhalte:
Zypern,Bulgarien (10% Ertragssteuer), England (21% im Mittelstandssatz bis
300.000 ePfund Gewinn), Slowakei (19%), Kanarische Sonderzone, Madeira
(keine Steuern bis 5%).
-DBA-Sachverhalte: Schweiz (15,5% in Zug), VAE (Null), Mauritius und
Singapur
Dienstleistungen Firmengründung Cayman Islands:
*Nominee-Direktor: Tritt nach Eintrag der Gesellschaft als Direktor
wieder zurück und der Mandant/Nutznießer wird als Direktor eingetragen.
Diese Verfahrensweise ist bei Nullsteueroasen ohne öffentliches
Handelsregister möglich, birgt jedoch Risiken. Permanenter
Treuhand-Direktor: Während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener
und ansprechbarer Direktor.
-
Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder
Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder "englische
Steuerkanzlei"
-
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl.
Onlinebanking,Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige
Kontovollmacht
-
Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die
Gesellschaft,ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz
erforderlich ist
-
Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern:
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank,
inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes
Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei
dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist
auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung
nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir
nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein
Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle
erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.
-
Registered Office,virtuelles Domizil (zustellbare
Postadresse,eigene Telefonnummer,Fax) bis Büro
-
Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft,die
nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher
steuerfrei gestellt ist)
-
Apostille,notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller
relevanten Gründungsunterlagen
-
Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in
Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den
Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in
Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des
Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher
Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie
die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen
Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.
Kurzübersicht Cayman
Island- Gesellschaftsrechtliche Ebene
- DBA-Sachverhalt: Nein,mit keinem
Land
- EU-Niederlassungsfreiheit: Nein
- EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
anwendbar: Nein
- Exempt. Company-Gründung möglich:
JA
- Steuern Exempt. Company: Null
- Steuern Onshore Company: Null
- Steuersatz One-Shore-Gesellschaften:
Keine
- Bankgeheimnis: Sehr gut, in der
Verfassung verankert
- Steuer auf Fremdquelleneinkommen:
Nein
- Politische Risiken: Keine
- Inhaber-Aktien: Ja
Natürliche Person Cayman Island:
- Erbschaftssteuer: Nein
- Einreisebedingungen: Min. 183.000
USD Investment in Immobilie oder Unternehmen
- Einkommenssteuer: Nein
Dienstleistungen Firmengründung Cayman
Island:
-
Gründung der Gesellschaft über renommierte Anwaltskanzlei auf Cayman
Islands
-
Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Stellung
Treuhand-Direktor (Anwaltskanzlei), Treuhand-Shareholder
-
Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien
-
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft, Mandant/Nutznießer erhält
einzige Kontovollmacht
-
Registered Office, virtuelles Domizil bis Büro
-
Registrierung als exempted Company (Gesellschaft,die
nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher
steuerfrei gestellt ist)
-
Notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller
relevanten Gründungsunterlagen
Vorteile einer Firmengründung Cayman Island:
Nachteile einer Firmengründung Cayman Island:
-
Status G20 Abkommen vgl. hier
-
Durch fehlendes DBA: Das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte
definiert sich auf Deutscher Seite allein auf der Grundlage §§12/13
AO und nicht auf der Grundlage 5 DBA
-
Umkehr der Beweislast bei mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch
-
Wirkung 8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung)
-
Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU
Niederlassungsfreiheit
-
Ist steuerliche Anerkennung erwünscht: In kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich
Gebühren Firmengründung Cayman Island:
Nach Dienstleistungen und Ausgestaltung,bitte
fragen Sie nach:
Kontakt zu uns
Firmengründung Cayman Islands: Über Cayman
Islands
Die
drei von Traumstränden umgebenen Inseln liegen zwischen Kuba und der
mittelamerikanischen Landbrücke, messen 259 qkm und zählen rund 36000
Einwohner, wovon etwa 9000 Ausländer sind. Die Inselgruppe ist auf
eigenen Wunsch britische Kronkolonie geblieben. Die Insulaner haben das
höchste Bruttosozialprodukt in der Karibik, das mit 23500 US-Dollar
sogar über dem amerikanischen und britischen Satz liegt. Der Wohlstand
ist durch den Bau-, Tourismus- und Finanzboom auf den Inseln sichtbar,
und man rühmt sich, das weltweit dichteste Telefaxnetz zu haben.
Im
Vergleich zu anderen Steueroasen in der Karibik entwickelten sich die
Cayman-Inseln erst spät zu einem internationalen Finanz und
Touristenzentrum. Ausschlaggebend war der Bau des Flughafens 1954.
Anfang der 1970er-Jahre folgte der Zuzug einer Reihe von Banken, die
ihre Niederlassungen wegen politischer Unruhen von den Bahamas in das
politisch stabile Georgetown verlegten, dann der Aufbau zahlreicher
Niederlassungen der führenden deutschen Finanzinstitute. Hinzu kam
Fluchtgeld aus dem südasiatischen Raum sowie ein verstärkter
Transfer von Anlagegeldern aus dem europäischen Raum wegen der
europaweiten Ausdehnung der Quellensteuer.
Heute
sind fast 600 Banken, 500 Versicherungen und über 2 000 Fonds in
Georgetown vertreten, die Einlagen von rund einer Billion US-Dollar an
sich gezogen haben. Allein von den 50 weltweit größten
Finanzinstituten haben 46 sich auf den Cayman-Inseln niedergelassen.
Dazu kommen rund 50000 Unternehmen, die sich mit Investment, Verkauf,
Handel, Schifffahrt, Versicherung, Immobilien und anderem befassen,
sowie die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und renommierte
Anwaltskanzleien.
Ein
strenges Bankgeheimnis, das auch für Immobilien-, Versicherungs-,
Börsenmakler und Handelsvertreter gilt, droht bei Verletzung mit hohen
Geld- und Freiheitsstrafen. Das Bankgeheimnis ist so strikt, dass die
Cayman-Inseln sehr schnell für Rauschgiftgeschäfte benutzt wurden.
Heute wird das Bankgeheimnis jedoch in Zusammenarbeit mit den
amerikanischen RauschgiftfahndungssteIlen durchbrochen.
Hüten
sollte man sich jedoch davor, auf den Cayman-Inseln selbst mit einem
Caymanianer irgendwelche Geschäfte zu betreiben, gleich, ob allgemeine
Handels- oder Grundstücksgeschäfte. Kommt es aus diesen Tätigkeiten
zu Streitigkeiten, dann ist man als Ausländer bei der auf der Insel
berüchtigten Vetternwirtschaft.
Die
Cayman-Inseln finanzieren sich ausschließlich aus Importzöllen sowie
den Gründungs- und Jahresgebühren der rund 600 Banken, 360
Versicherungsunternehmen und mehr als 30000 Companies.
-
Doppelbesteuerungsabkommen:
Keine
-
Lebenshaltungskosten:
Etwa 20
Prozent über den US-amerikanischen
-
Kommunikation:
Sehr
gut
-
Verkehrsverbindungen:
Direktverbindungen
nach Miami/Florida, Houstonffexas und Kingston/Jamaika.
-
Gesellschaften:
Das
Cayman-Gesellschaftsrecht erlaubt die Eintragung verschiedener
Gesellschaftstypen. Darunter ist die Exempted Company die für
Oasengesellschaften beliebteste Form. Sie darf Geschäfte jedoch nur
außerhalb der Cayman-Inseln tätigen.
Weitere
Vorteile:
- Kein Zusatz
"Limited" im Firmennamen. Es können Namens- oder
Inhaberaktien mit und ohne Nominalwert ausgegeben werden. Es braucht
kein Aktienregister geführt zu werden. Es können weniger als drei
Aktionäre sein. Es braucht keine jährliche Aktionärsversammlung
abgehalten zu werden. Es besteht zwar offiziell eine
Buchhaltungspflicht, doch werden die Bücher nicht überprüft. Es
reicht ein knapper Jahresbericht ohne Nennung der Aktionäre. Es
kann eine Steuerfreiheit auf zwanzig Jahre gewährt werden.
Die
Cayman-Inseln sind für all jene empfehlenswert, die für ihre legalen
internationalen Geschäfte eine Nullsteuerbasis suchen und denen die
Karibik gefällt. US-Geschäfte sollte man nicht von den
Cayman-Inseln aus abwickeln: Die Inseln sind dem US-Fiskus ein Dorn im
Auge.
Achtung:
Das Leben in Georgetown ist etwa 20 Prozent teurer als in den USA. So
hoch sind nämlich die ImportZölle, mit denen sich das Land
hauptsächlich finanziert.
Niederlassungen
deutscher Banken: Bayerische
Hypotheken und Wechselbank, Berliner Handels- und Frankfurter Bank, DG
Bank, Deutsche Bank AG, Deutsch-Südamerikanische Bank, Landesbank
Hessen-Thüringen, Vereinsbank.
Niederlassungen
europäischer Banken: Julius
Baer Bank and Trust Company, Banque National de Paris, Barclays Bank,
Credit Lyonnais, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Jyske Bank, Kredietbank,
Lloyds Bank International, Midland Bank Trust, Morgan Grenfell, Royal
Bank of Canada, Royal Bank of Scotland, Swiss Bank and Trust
Corporation, UBS.
Banker
in der Hängematte
Ein
neuer Typ Banker macht auf den Cayman-Inseln mehr und mehr Geschäfte.
Diese "Bankexperten" verschieben lässig per Notebook die
schmutzigen Dollar-Milliarden der Mafia. An den Wänden der zeitlos
hässlichen Betongeschäftsbauten in Georgetown sucht man ihre Namen
jedoch vergebens. "Open-Sky-Bankern scheuen eine feste
Firmenadresse wie der Teufel das Weihwasser. Die Regierung schätzt,
dass mittlerweile rund 6 000 Internet-Banker auf den drei kleinen Inseln
des Archipels ihrer Arbeit nachgehen. Dabei sind sie weder wenn es um
Geldwäsche geht noch bei der Auswahl ihrer Kunden besonders
wählerisch. Drogenbarone und Russen-Mafia sind ebenso vertreten wie
Unternehmer aus Asien oder Europa, die über die Cayman-Inseln ihre
Schwarzgelder waschen.
Wo
man die "Open-Sky-Banker" findet? Wenn um 8.30 Uhr die Banken
ihre Pforten öffnen, sitzen sie meist schon auf einer der
gegenüberliegenden Parkbänke.
Erkennungsmerkmal:
Hawaihemd, Notebook und Handy.
Firmengründung Cayman
Island und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?
Zunächst müsste geprüft werden (vgl.
Ausführungen unten), ob eine Offshore-Gesellschaft (Definition hier:
Kein DBA-Sachverhalt,Null-Steueroase) überhaupt die richtige Rechtsform
für den Mandanten ist. In den überwiegenden Fällen muss diese Frage in
der steuerlichen Praxis mit NEIN beantwortet werden. Mithin sind
EU-Gesellschaften (Zypern,England, Madeira usw..) oder Gesellschaften
mit DBA-Sachverhalt (z.B. die Schweiz) wesentlich besser geeignet.
Sollte man allerdings zu dem Schluss kommen, dass eine
Offshore-Gesellschaft in Frage kommt,so spielen bei der Auswahl des
Standortes verschiedene Erwägungen eine Rolle:
-
Werden Exempted Companies angeboten,
also Gesellschaften die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte
tätigen und daher gänzlich steuerfrei sind?
-
Gesamt steuerliche Situation:
Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder
Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften?
-
Wie gut ist das Bankgeheimnis,ist dieses
in der Verfassung verankert?
-
Gibt es Rechtshilfeabkommen, Abkommen
über einen Informationsaustausch in steuerlichen Fragen? (So kommt für
US Bürger oder US Firmen z.B. nur Nevis in Frage)
-
Sind Inhaberaktien erlaubt, sofern für
den Mandanten Inhaberaktien gewollt sind?
-
Gibt es ein öffentlich zugängliches
Handelsregister?
-
Bei realer
Betriebsverlagerung/Einwanderung: Wie sind die Bedingungen für
Ausländer (Voraussetzungen,Visa usw..), gibt es
Mindestlöhne,Sozialversicherungen, wie hoch sind die
Lohnstückkosten,gibt es für Neuansiedlungen Subventionen usw?
| Was
? |
Wer
es bietet |
| Extrem gutes
Bankgeheimnis |
Andorra,Bahamas,Cayman
Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI |
| Für
Holdinggesellschaften geeignet |
Cayman
Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE |
| Nullsteueroase
Exmp.Status |
Belize,Cook
Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE,Cayman Islands |
| Keine Steuer auf
Fremdquelleneinkommen |
Costa
Rica,HongKong,Seychellen,VAE |
| Keine Steuern auf
Veräußerungsgewinne |
Andorra,Bahamas,Cayman
Islands,Vanuatu,VAE |
| Captive Versicherungen
|
Bahamas,BVI,Cayman
Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius |
| Schiffsregister und
Verwaltung |
Bahamas,BVI,Cayman
Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong |
| Natürliche
Personen: |
|
| Keine Einkommensteuer |
Andorra,Bahamas,Cayman
Islands,Vanuatu, VAE |
| Niedrige
Einkommensteuer |
BVI,Hongkong,Isle of
Man, Mauritius |
| Keine Erbschaftssteuer |
Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of
Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE |
| Inhaberaktien |
Bahamas,BVI,Cayman
Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu |
Vor-und Nachteile von
Steuerplätzen in der Karibik
| Staat |
Vorteile |
Steuern |
| Bahamas |
Gesetzlich geregeltes
Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in
Steuersachen |
Keine
Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder
Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften |
| BVI |
Gesetzlich geregeltes
Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in
Steuersachen |
Einkommensteuer
3-20%,Körperschaftssteuer 15%, Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei |
| Cayman Islands |
Gesetzlich geregeltes
Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch bei Steuerdelikten
|
Echte Nullsteuer-Oase |
1. Nachteile von Offshore-Gesellschaften
(Definition hier: Gesellschaften außerhalb der EU und/oder kein
DBA-Sachverhalt) gegenüber Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt oder
EU
-
Ob im Inland- also z.B. Deutschland- eine
Betriebsstätte vorliegt, bestimmt sich bei Nicht-DBA-Sachverhalten
(DBA=Doppelbesteuerungsabkommen) allein aus §§ 12 und 13 AO (deutsche
Abgabenordnung; andere EU-Länder, die Schweiz und USA haben ähnliche
Regelungen). Rechtsfolgen: Ein ständiger Vertreter,eine Repräsentanz
oder ein Warenlager lösen eine Betriebsstätte in Deutschland aus, also
genau umgekehrt zu DBA-Sachverhalten (z.B. Schweiz,VAE usw). Die
EU-Niederlassungsfreiheit ist nicht anwendbar, im Zweifel also ein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich und
der Nachweis von aktiven Geschäften im Sitzstaat (deutsches Finanzamt
fordert "Ansässigkeitsbescheinigung"). Ergänzend schnelle Annahme des
Gestaltungsmissbrauchs, wenn das deutsche Finanzamt "annimmt", dass
die eigentliche geschäftliche Oberleitung in Deutschland ist, Umkehr
der Beweislast.
-
Gilt nicht wenn: Im Offshore-Land
nachweislich ein in kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb installiert ist (voll ein gerichtetes Büro und
mindestens ein Mitarbeiter) und aktive Geschäfte.
2. Vorteile von Offshore-Gesellschaften
-
Kein Rechtshilfeabkommen mit anderen
Ländern (Deutschland), kein fiskalisches Auslieferungsabkommen
-
In vielen Offshore-Ländern (Belize,BVI,Cayman,Bahamas)
und/oder Gibraltar ("Zwitterstellung") kann der "eigentliche
Nutznießer" offiziell Eigner/Shareholder sein: Der Gründungsanwalt im
Sitzstaat überträgt nach Eintragung die Anteile offiziell an den
Nutznießer und trägt den Nutznießer/Mandant als Direktor der
Gesellschaft ein, wobei Anonymität garantiert wird.
3. Wann machen Offshore-Gesellschaften
für den z.B. deutschen Mandanten Sinn?:
-
Wenn das deutsche Finanzamt die Annahme
des Gestaltungsmissbrauchs nicht tätigen kann, z.B.: Kein ständiger
Vertreter, kein Repräsentant, kein Warenlager in Deutschland, kein
Geldfluss vom Offshore-Land nach Deutschland, kein Geldfluss in den
Offshore-Staat (sonst volle Quellensteuer), keine Annahme das die
geschäftliche Oberleitung in Wahrheit in Deutschland ist.
-
Wenn die Offshore-Gesellschaft
Eigner/Shareholder einer EU-Gesellschaft bzw. einer Gesellschaft mit
DBA-Sachverhalt ist. Im geschäftlichen Verkehr tritt dann allein die
EU-Gesellschaft oder die Gesellschaft mit DBA-Sachverhalt auf. Dieses
insbesondere bei Ländern, die ein liberales Verhältnis zu
Offshore-Gesellschaften haben und keine Regelungen analog der
deutschen AO kennen (England, Zypern, Spanien bei Holding).
-
Wenn der Gründer/Mandant/Nutznießer in Deutschland nicht der
unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt bzw. seinen gewöhnlichen
Aufenthalt in einem Land ohne analoge Gesetzgebung des Deutschen
Steuerrechts hat
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