Firmengründung Offshore, Firmengründung BVI, Belize, Cayman Islands, Seychellen

Firmengründung Cayman Islands

 Offshore Firmengründung über Steuerberater  
Firmengründung Offshore über Steuerberater und Rechtsanwälte: Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Firmen auf den Cayman Islands, einschließlich aller Dienstleistungen: Registereintrag Cayman Islands, Treuhand-Dienste, Registered- und Headoffice Cayman Islands, Geschäftskonto.
 
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Firmengründung Offshore: Firmengründung Cayman Islands

Firmengründung Cayman Islands- Offshore Firmengründung -Offshore Firma gründen

Bei den Cayman Islands handelt es sich um eine echte Nullsteueroase. Sowohl Oneshore- als auch Offshore-Gesellschaften werden nicht besteuert, ebenso gibt es keine Einkommenssteuern. Die Cayman Islands haben keine Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern unterzeichnet. Es bestehen mit einigen Ländern Rechtshilfe- und/oder Auskunftsabkommen in Steuerangelegenheiten, u.a. auch mit Deutschland, USA und Großbritannien.

Firmengründung Cayman Islands und Fragen des Gestaltungsmissbrauchs

In den meisten Fällen muss es darum gehen, die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft zu verhindern. Bei Firmengründungen in sogenannten Steueroasen-Ländern (z.B. Cayman Islands, Seychellen, Belize usw..), ist diese Annahme jedoch nur dadurch zu verhindern, wenn im Sitzstaat ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert wird (ausreichend Substanz-Escape, keine Briefkastenfirma), die geschäftliche Oberleitung nachweisbar im Sitzstaat belegen ist (kein Nominee- oder inaktiver Treuhand-Direktor), ein wirtschaftlicher Grund vorliegt und die geschäftlichen Aktivitäten nachweibar im Sitzstaat realisiert werden. Grundlage sind hier die Missbrauchsregeln (Gesetze zur Verhinderung der Steuerflucht) der meisten Industriestaaten, allen voran Deutschland und die meisten EU-Staaten.

Anders ist die Angelegenheit bei Firmengründungen in der EU durch EU-Ansässige zu sehen. Stichworte sind: Positivwirkungen der EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit (EU-Rechtsschutz), keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung usw. Auch im DBA-Sachverhalt (Land der Betriebsstätte und Land des Gründers/Gesellschafters unterhalten ein Doppelbesteuerungsabkommen) sind die Anforderungen geringer als im Nicht-DBA-Sachverhalt.

Firmengründung Cayman Islands: Die gewollte rechtswidrige Steuerflucht

Natürlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten. Dennoch wünschen Mandanten häufig ganz bewusst die Einrichtung einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft auf den Cayman Islands. In einem solchen Fall sind Vorkehrungen zu treffen, die das Entdeckungsrisiko minimieren oder ausschließen. Als internationale Steuerkanzlei mit profunden Kenntnissen im internationalen Steuerrecht und Offshore-Firmengründungen können wir solche Voraussetzungen entsprechend schaffen.

Stichworte sind u.a.: Kein reiner Nominee-Direktor auf den Cayman Islands, sondern zumindest ein permanenter Treuhand-Direktor der aktiv im Sinne ist. Ausgestaltung mit Inhaberaktien. Mehr Substanz Escape als ein reines Registered Office auf den Cayman Islands. Verträge zeichnet der Treuhand-Direktor und nicht der Mandant/Generalbevollmächtigte. Kein Zufluss von Dividenden in das Heimatland des Mandanten/Gründers/Shareholders. Am Besten ein Offshore-Privatkonto einrichten, z.B. auf St.Vincent.

Dienstleistungen Firmengründung Cayman Islands:

  • Gründung der Gesellschaft über renommierte Anwaltskanzlei im Sitzstaat

  • Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor

*Nominee-Direktor: Tritt nach Eintrag der Gesellschaft als Direktor wieder zurück und der Mandant/Nutznießer wird als Direktor eingetragen. Diese Verfahrensweise ist bei Nullsteueroasen ohne öffentliches Handelsregister möglich, birgt jedoch Risiken. Permanenter Treuhand-Direktor: Während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor.

  • Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder "englische Steuerkanzlei"

  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl. Onlinebanking,Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige Kontovollmacht

  • Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die Gesellschaft, ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz erforderlich ist

  • Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.

  • Registered Office, virtuelles Domizil (zustellbare Postadresse, eigene Telefonnummer, Fax) bis Büro

  • Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft, die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet)

  • Apostille, notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller relevanten Gründungsunterlagen  

  • Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.

Kurzübersicht Firmengründung Cayman Islands- Gesellschaftsrechtliche Ebene

  • DBA-Sachverhalt: Nein, mit keinem Land
  • EU-Niederlassungsfreiheit: Nein
  • EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar: Nein
  • Exempt. Company-Gründung möglich: JA
  • Steuern Exempt. Company: Null
  • Steuern Onshore Company: Null
  • Steuersatz One-Shore-Gesellschaften: Keine
  • Bankgeheimnis: Sehr gut, in der Verfassung verankert
  • Steuer auf Fremdquelleneinkommen: Nein
  • Politische Risiken: Keine
  • Inhaber-Aktien: Ja

Natürliche Person Cayman Island:

  • Erbschaftssteuer: Nein
  • Einreisebedingungen: Min. 183.000 USD Investment in Immobilie oder Unternehmen
  • Einkommenssteuer: Nein

Vorteile einer Firmengründung Cayman Islands:

  • Null-Steuern

  • Kein öffentliches Handelsregister

  • Inhaberaktien erlaubt

  • Sehr gutes Bankgeheimnis

Nachteile einer Firmengründung Cayman Islands:

  • Status G20 Abkommen vgl. hier

  • Durch fehlendes DBA: Das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte definiert sich auf Deutscher Seite allein auf der Grundlage §§12/13 AO und nicht auf der Grundlage 5 DBA

  • Umkehr der Beweislast bei mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch

  • Wirkung §8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung)

  • Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU Niederlassungsfreiheit

  • Ist steuerliche Anerkennung erwünscht: In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich

Gebühren Firmengründung Cayman Island:

 

Nach Dienstleistungen und Ausgestaltung,bitte fragen Sie nach: Kontakt zu uns

Firmengründung Cayman Islands: Über Cayman Islands

  • Fläche: 259 qkm

  • Hauptstadt: Georgetown

  • Währung: Cayman-Dollar (CI-$) . BIP je Einw.: 23 500 US-Dollar

  • Einwohner: 36000

  • Landessprache: Englisch

  • Arbeitslosigkeit: 5,3 Prozent

  • NULL-Steuer

Die drei von Traumstränden umgebenen Inseln liegen zwischen Kuba und der mittelamerikanischen Landbrücke, messen 259 qkm und zählen rund 36000 Einwohner, wovon etwa 9000 Ausländer sind. Die Inselgruppe ist auf eigenen Wunsch britische Kronkolonie geblieben. Die Insulaner haben das höchste Bruttosozialprodukt in der Karibik, das mit 23500 US-Dollar sogar über dem amerikanischen und britischen Satz liegt. Der Wohlstand ist durch den Bau-, Tourismus- und Finanzboom auf den Inseln sichtbar, und man rühmt sich, das weltweit dichteste Telefaxnetz zu haben.

Im Vergleich zu anderen Steueroasen in der Karibik entwickelten sich die Cayman-Inseln erst spät zu einem internationalen Finanz­ und Touristenzentrum. Ausschlaggebend war der Bau des Flughafens 1954. Anfang der 1970er-Jahre folgte der Zuzug einer Reihe von Banken, die ihre Niederlassungen wegen politischer Unruhen von den Bahamas in das politisch stabile Georgetown verlegten, dann der Aufbau zahlreicher Niederlassungen der führenden deutschen Finanzinstitute. Hinzu kam Fluchtgeld aus dem südasiati­schen Raum sowie ein verstärkter Transfer von Anlagegeldern aus dem europäischen Raum wegen der europaweiten Ausdehnung der Quellensteuer.

Heute sind fast 600 Banken, 500 Versicherungen und über 2 000 Fonds in Georgetown vertreten, die Einlagen von rund einer Billion US-Dollar an sich gezogen haben. Allein von den 50 weltweit größten Finanzinstituten haben 46 sich auf den Cayman-Inseln niedergelassen. Dazu kommen rund 50000 Unternehmen, die sich mit Investment, Verkauf, Handel, Schifffahrt, Versicherung, Immobilien und anderem befassen, sowie die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und renommierte Anwaltskanzleien.

Ein strenges Bankgeheimnis, das auch für Immobilien-, Versicherungs-, Börsenmakler und Handelsvertreter gilt, droht bei Verletzung mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen. Das Bankgeheimnis ist so strikt, dass die Cayman-Inseln sehr schnell für Rauschgiftgeschäfte benutzt wurden. Heute wird das Bankgeheimnis jedoch in Zusammenarbeit mit den amerikanischen RauschgiftfahndungssteIlen durchbrochen.

Hüten sollte man sich jedoch davor, auf den Cayman-Inseln selbst mit einem Caymanianer irgendwelche Geschäfte zu betreiben, gleich, ob allgemeine Handels- oder Grundstücksgeschäfte. Kommt es aus diesen Tätigkeiten zu Streitigkeiten, dann ist man als Ausländer bei der auf der Insel berüchtigten Vetternwirtschaft.

 Die Cayman-Inseln finanzieren sich ausschließlich aus Importzöllen sowie den Gründungs- und Jahresgebühren der rund 600 Banken, 360 Versicherungsunternehmen und mehr als 30000 Companies.

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Keine

  • Lebenshaltungskosten: Etwa 20 Prozent über den US-amerikanischen

  • Kommunikation: Sehr gut

  • Verkehrsverbindungen: Direktverbindungen nach Miami/Flo­rida, Houstonffexas und Kingston/Jamaika.

  • Gesellschaften: Das Cayman-Gesellschaftsrecht erlaubt die Eintragung verschiedener Gesellschaftstypen. Darunter ist die Exempted Company die für Oasengesellschaften beliebteste Form. Sie darf Geschäfte jedoch nur außerhalb der Cayman-Inseln tätigen.

Weitere Vorteile:

  • Kein Zusatz "Limited" im Firmennamen. Es können Namens- oder Inhaberaktien mit und ohne Nominalwert ausgegeben werden. Es braucht kein Aktienregister geführt zu werden. Es können weniger als drei Aktionäre sein. Es braucht keine jährliche Aktionärsversammlung abgehalten zu werden. Es besteht zwar offiziell eine Buchhaltungspflicht, doch werden die Bücher nicht überprüft. Es reicht ein knapper Jahresbericht ohne Nennung der Aktionäre. Es kann eine Steuerfreiheit auf zwanzig Jahre gewährt werden.

Die Cayman-Inseln sind für all jene empfehlenswert, die für ihre legalen internationalen Geschäfte eine Nullsteuerbasis suchen und denen die Karibik gefällt. US-Geschäfte sollte man nicht von den Cayman-Inseln aus abwickeln: Die Inseln sind dem US-Fiskus ein Dorn im Auge.

Achtung: Das Leben in Georgetown ist etwa 20 Prozent teurer als in den USA. So hoch sind nämlich die Import­Zölle, mit denen sich das Land hauptsächlich finanziert.

Niederlassungen deutscher Banken: Bayerische Hypotheken ­und Wechselbank, Berliner Handels- und Frankfurter Bank, DG Bank, Deutsche Bank AG, Deutsch-Südamerikanische Bank, Lan­desbank Hessen-Thüringen, Vereinsbank.

Niederlassungen europäischer Banken: Julius Baer Bank and Trust Company, Banque National de Paris, Barclays Bank, Credit Lyonnais, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Jyske Bank, Kredietbank, Lloyds Bank International, Midland Bank Trust, Morgan Grenfell, Royal Bank of Canada, Royal Bank of Scotland, Swiss Bank and Trust Corporation, UBS.

Banker in der Hängematte

Ein neuer Typ Banker macht auf den Cayman-Inseln mehr und mehr Geschäfte. Diese "Bankexperten" verschieben lässig per Notebook die schmutzigen Dollar-Milliarden der Mafia. An den Wänden der zeitlos hässlichen Betongeschäftsbauten in Georgetown sucht man ihre Namen jedoch vergebens. "Open-Sky-Bankern scheuen eine feste Firmenadresse wie der Teufel das Weihwasser. Die Regierung schätzt, dass mittlerweile rund 6 000 Internet-Banker auf den drei kleinen Inseln des Archipels ihrer Arbeit nachgehen. Dabei sind sie weder wenn es um Geldwäsche geht noch bei der Auswahl ihrer Kunden besonders wählerisch. Drogenbarone und Russen-Mafia sind ebenso vertreten wie Unternehmer aus Asien oder Europa, die über die Cayman-Inseln ihre Schwarzgelder waschen.

Wo man die "Open-Sky-Banker" findet? Wenn um 8.30 Uhr die Banken ihre Pforten öffnen, sitzen sie meist schon auf einer der gegenüberliegenden Parkbänke.

Erkennungsmerkmal: Hawaihemd, Notebook und Handy.

 Firmengründung Cayman Island und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?

Zunächst müsste geprüft werden (vgl. Ausführungen unten), ob eine Offshore-Gesellschaft (Definition hier: Kein DBA-Sachverhalt,Null-Steueroase) überhaupt die richtige Rechtsform für den Mandanten ist. In den überwiegenden Fällen muss diese Frage in der steuerlichen Praxis mit NEIN beantwortet werden. Mithin sind EU-Gesellschaften (Zypern,England, Madeira usw..) oder Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt (z.B. die Schweiz) wesentlich besser geeignet. Sollte man allerdings zu dem Schluss kommen, dass eine Offshore-Gesellschaft in Frage kommt,so spielen bei der Auswahl des Standortes verschiedene Erwägungen eine Rolle:

  • Werden Exempted Companies angeboten, also Gesellschaften die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen und daher gänzlich steuerfrei sind?

  • Gesamt steuerliche Situation: Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften?

  • Wie gut ist das Bankgeheimnis,ist dieses in der Verfassung verankert?

  • Gibt es Rechtshilfeabkommen, Abkommen über einen Informationsaustausch in steuerlichen Fragen? (So kommt für US Bürger oder US Firmen z.B. nur Nevis in Frage)

  • Sind Inhaberaktien erlaubt, sofern für den Mandanten Inhaberaktien gewollt sind?

  • Gibt es ein öffentlich zugängliches Handelsregister?

  • Bei realer Betriebsverlagerung/Einwanderung: Wie sind die Bedingungen für Ausländer (Voraussetzungen,Visa usw..), gibt es Mindestlöhne,Sozialversicherungen, wie hoch sind die Lohnstückkosten,gibt es für Neuansiedlungen Subventionen usw?

 

 

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Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.
 
 

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I.d.R. muss bei einer Firmengründung im Ausland die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft verhindert werden. Wir beraten Mandanten in diesem Kontext und zeigen Lösungswege. 
 
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