Offshore Firmengründung - Firmengründung BVI- Offshore Company
Firmengründung BVI - British Virgin Islands: Offshore Firma

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Firmengründung British Virgin Islands, BVI (Offshore Firmengründung- Offshore Firma)

Dienstleistungen Firmengründung BVI (British Virgin Islands):

Hinweis: Allgemeine Informationen zur Offshore Firmengründung (Definition hier: Firmengründung in Nullsteueroasen,kein DBA-Sachverhalt) finden Sie auf unser Internetseite "Offshore-Gesellschaft gründen".

  • -Gründung der Gesellschaft über renommierte Anwaltskanzlei im Sitzstaat, Registereintrag,Apostille,beglaubigte Übersetzungen

  • -Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor*

*Nominee-Direktor: Tritt nach Eintrag der Gesellschaft als Direktor wieder zurück und der Mandant/Nutznießer wird als Direktor eingetragen. Diese Verfahrensweise ist bei Nullsteueroasen ohne öffentliches Handelsregister möglich, birgt jedoch Risiken. Permanenter Treuhand-Direktor: Während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor.

  • Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder "englische Steuerkanzlei"

  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl.Onlinebanking,Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige Kontovollmacht

  • Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die Gesellschaft,ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz erforderlich ist

  • Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.

  • Registered Office,virtuelles Domizil (zustellbare Postadresse,eigene Telefonnummer,Fax) bis Büro

  • Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft,die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher steuerfrei gestellt ist)

  • Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.

Firmengründung BVI: Informationen über die British Virgin Islands /BVI

Die British Virgin Islands sind eine Inselgruppe circa 60 Meilen westlich von Puerto Rico in der Karibik gelegen. Die Gesamtbevölkerung besteht aus nur 12.000 Einwohnern, wovon 9.000 auf der Hauptinsel Tortola wohnen. Die wichtigste Einnahmequelle ist der Tourismus. Road Town, die Hauptstadt, liegt an der Südküste von Tortola. Englisch ist Verwaltungs- und gesprochene Sprache. Währung ist der US Dollar.
BVI ist eine sich selbst verwaltende britische Kolonie. Der von der britischen Königin ernannte Gouverneur handelt in Übereinstimmung mit dem Executive Council und einem lokalen Ministerpräsidenten. Großbritannien ist für die Landesverteidigung und Auslandsbeziehungen zuständig, mischt sich ansonsten aber nicht in die lokalen Angelegenheiten ein. Die Rechtssprechung basiert auf der Britischen.
Die Infrastruktur ist hervorragend. Fast alle weltweit bekannten Banken sind auf BVI mit einer Filiale vertreten. Exzellente Telekommunikationsmöglichkeiten und Niederlassungen weltweiter Kurierdienste sind verfügbar. Flüge nach Road Town sind täglich aus den USA verfügbar.

Firmengründung BVI und Doppelbesteuerungsabkommen

BVI hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit UK, Japan und der Schweiz. DBAs entfalten jedoch keine Wirkung bei exempt. Companies.

Vorteile einer Firmengründung BVI (British Virgin Islands):

  • Null-Steuer bei exempt. Company (Gesellschaften, die nur außerhalb BVI Geschäfte tätigen)

  • Status G20 Abkommen: Vergleiche hier..

  • Kein öffentliches Handelsregister

  • Inhaberaktien erlaubt

Nachteile einer Firmengründung BVI:

  • Durch fehlendes DBA,bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte definiert sich auf Deutscher Seite allein auf der Grundlage §§12/13 AO und nicht auf der Grundlage 5 DBA. Andere Länder haben analoge Regelungen.

  • Umkehr der Beweislast bei mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch

  • Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Wirkung §8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung)

  • Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU Niederlassungsfreiheit

  • Ist steuerliche Anerkennung erwünscht: In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich

Art der Offshorefirma
Gesetzgebung für Offshorefirmen

IBC - International Business Company
The IBC Ordinance 1984

 

Einzahlung Stammkapital

nicht erforderlich

Offshorefirma Steuern 

 

Keine Steuern auf Einkommen von ausserhalb der British Virgin Islands

 

Vorratsgesellschaften

 

verfügbar

Shareholders (Aktionäre)

Mind. 2 erforderlich, registrierte, No par value Aktien (ohne Nennwert und hinterlegtes Stammkapital) erlaubt

Registered Office / Firmenanschrift

 

Erforderlich, muss im Gründungsland sein

Company Director (Geschäftsführer)

 

Mind. 1 Director erforderlich, der nicht ortsansässig sein muss

Company Secretary (Schriftführer)

nicht erforderlich

 

Nominee (Treuhänder) erlaubt

 

Ja

Meetings (Gesellschafterversammlung)

Wann und wo die Gesellschafter es für erforderlich halten, einfacher Mehrheitsbeschluss (51 %) 

Geschäftberichte /Bilanzen 

Nicht erforderlich, nicht publiziert

Gebühren Firmengründung BVI:

Nach Dienstleistungen und Ausgestaltung,bitte fragen Sie nach: Kontakt zu uns

 Firmengründung BVI (British Virgin Islands) und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?

Zunächst müsste geprüft werden (vgl. Ausführungen unten), ob eine Offshore-Gesellschaft (Definition hier: Kein DBA-Sachverhalt,Null-Steueroase) überhaupt die richtige Rechtsform für den Mandanten ist. In den überwiegenden Fällen muss diese Frage in der steuerlichen Praxis mit NEIN beantwortet werden. Mithin sind EU-Gesellschaften (Zypern,England, Madeira usw..) oder Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt (z.B. die Schweiz) wesentlich besser geeignet. Sollte man allerdings zu dem Schluss kommen, dass eine Offshore-Gesellschaft in Frage kommt,so spielen bei der Auswahl des Standortes verschiedene Erwägungen eine Rolle:

  • Werden Exempt. Companies angeboten, also Gesellschaften die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen und daher gänzlich steuerfrei sind?

  • Gesamt steuerliche Situation: Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften?

  • Wie gut ist das Bankgeheimnis,ist dieses in der Verfassung verankert?

  • Gibt es Rechtshilfeabkommen, Abkommen über einen Informationsaustausch in steuerlichen Fragen? (So kommt für US Bürger oder US Firmen z.B. nur Nevis in Frage)

  • Sind Inhaberaktien erlaubt, sofern für den Mandanten Inhaberaktien gewollt sind?

  • Gibt es ein öffentlich zugängliches Handelsregister?

  • Bei realer Betriebsverlagerung/Einwanderung: Wie sind die Bedingungen für Ausländer (Voraussetzungen,Visa usw..), gibt es Mindestlöhne,Sozialversicherungen, wie hoch sind die Lohnstückkosten,gibt es für Neuansiedlungen Subventionen usw?

Was ? Wer es bietet
Extrem gutes Bankgeheimnis Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI
Für Holdinggesellschaften geeignet Cayman Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE
Nullsteueroase Exmp.Status Belize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE
Keine Steuer auf Fremdquelleneinkommen Costa Rica,HongKong,Seychellen,VAE
Keine Steuern auf Veräußerungsgewinne Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE
Captive Versicherungen Bahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius
Schiffsregister und Verwaltung Bahamas,BVI,Cayman Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong
Natürliche Personen:  
Keine Einkommensteuer Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE
Niedrige Einkommensteuer BVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius
Keine Erbschaftssteuer Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE
Inhaberaktien Bahamas,BVI,Cayman Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu

Vor-und Nachteile von Steuerplätzen in der Karibik

Staat Vorteile Steuern
Bahamas Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Keine Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften
BVI Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Einkommensteuer 3-20%,Körperschaftssteuer 15%, Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei
Cayman Islands Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch bei Steuerdelikten Echte Nullsteuer-Oase

Wann machen Offshore-Gesellschaften für den z.B. deutschen Mandanten Sinn?:

  • Wenn das (deutsche) Finanzamt die Annahme des Gestaltungsmissbrauchs nicht tätigen kann, z.B.: Kein ständiger Vertreter, kein Repräsentant, kein Warenlager in Deutschland, kein Geldfluss vom Offshore-Land nach Deutschland, kein Geldfluss in den Offshore-Staat, keine Annahme das die geschäftliche Oberleitung in Wahrheit in Deutschland ist.

  • Wenn die Offshore-Gesellschaft Eigner/Shareholder einer EU-Gesellschaft bzw. einer Gesellschaft mit DBA-Sachverhalt ist. Im geschäftlichen Verkehr tritt dann allein die EU-Gesellschaft oder die Gesellschaft mit DBA-Sachverhalt auf. Dieses insbesondere bei Ländern, die ein liberales Verhältnis zu Offshore-Gesellschaften haben und keine Regelungen analog der deutschen AO kennen (England, Zypern, Spanien bei Holding).

  • Wenn im Offshore-Staat ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert wird (voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter) und aktive geschäftliche Tätigkeiten entfaltet werden

  • Wenn der Gründer/Mandant/Nutznießer in Deutschland nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land ohne analoge Gesetzgebung des Deutschen Steuerrechts hat

 

 

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