Firmengründung Offshore, Firmengründung BVI, Belize, Cayman Islands, Seychellen

Firmengründung  BVI (British Virgin Islands)

 Offshore Firmengründung über Steuerberater  
Firmengründung Offshore über Steuerberater und Rechtsanwälte: Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Firmen auf den BVI (British Virgin Islands), einschließlich aller Dienstleistungen: Registereintrag BVI, Treuhand-Dienste, Registered- und Headoffice BVI, Geschäftskonto.
 
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Firmengründung Offshore: Firmengründung  BVI (British Virgin Islands)

Firmengründung BVI (British Virgin Islands): News zur Firmengründung  BVI (British Virgin Islands)

BVI hat mit der Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten unterzeichnet. 

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Britischen...

 

 

Britische Jungferninseln

08.10.2010 

 

 

     

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Britischen Jungferninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Inkrafttreten:

Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften.

 

Mehr erfahren

 

Weitere Informationen

Download: Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Britischen Jungferninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch [PDF, 75 KB]

Download: Agreement between The Government of the Federal Republic of Germany and The Government of the British Virgin Islands on Assistance in Civil and Criminal Tax Matters through Exchange of Information [PDF, 73 KB]

Download: Joint Declaration by The Government of The Federal Republic of Germany and The Government of The British Virgin Islands [PDF, 12 KB]

Download: Gemeinsame Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Britischen Jungferninseln [PDF, 12 KB]

 

 

Firmengründung bvi (British Virgin Islands): Kurzübersicht

Steuern BVI DBA* Einkommenssteuer Internationale Abkommen
Offshore-Gesellschaften (exempt Companies) zahlen keine Steuern. Oneshore-Gesellschaften 15% Ertragssteuern Nur mit England, Schweiz und Japan 3-20%. Bei Steuerpflichtigen, die auf BVI weder ihr Domizil noch ihren steuerlichen Wohnsitz haben, wird nur das auf den BVI entstandene oder empfangene Einkommen besteuert Seit 2010 werden die OECD Vorschriften gegen Steuerhinterziehung - und -Betrug umgesetzt. Div. Abkommen mit anderen Ländern über Auskunftsvereinbarungen in Steuerangelegenheiten, auch mit Deutschland. Den Cayman Islands und USA werden Informationen über Wirtschaftsstraftaten geliefert. BVI ist 2005 der EU-Zinsrichtlinie beigetreten.

*DBA: Doppelbesteuerungsabkommen= Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung

Firmengründung BVI (British Virgin Islands):  Problemstellungen

I.d.R. ist davon auszugehen, dass eine Firma auf den BVI als rechtswidrige Zwischengesellschaft eingestuft wird. Dieses ist nur dadurch zu verhindern, wenn auf den BVI ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert wird (Büro mit Mietvertrag, ggf. Angestellte) und die geschäftliche Oberleitung nachweisbar auf den BVI belegen ist (5 OECD-MA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte), also kein Nominee-Direktor, sondern angestellter- und aktiver Direktor. Ergänzend müsste der Nachweis erbracht werden, dass die geschäftlichen Aktivitäten auf den BVI realisiert werden und ein wirtschaftlicher Grund vorliegt. Außerdem Negativwirkung der nationalen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG) und Umkehr der Beweislast.

Anders bei Firmengründungen in der EU durch EU-Ansässige (z.B. Zypern und Bulgarien mit 10% Steuern, Madeira und ZEC mit 5% Ertragssteuern, England 21% im Mittelstandssatz). Hier greifen die Positivwirkungen der EU- Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit (EU-Rechtsschutz), dass Vorliegen einer Betriebsstätte definiert sich i.d.R. über Artikel 5 DBA und nicht über innerstaatliches Recht und keine Negativwirkungen von Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG). Auch im DBA-Sachverhalt sind die Anforderungen geringer. Hier wären also als Alternativen z.B. die Schweiz oder Singapur zu nennen.

Firmengründung BVI: Die gewollte rechtswidrige Zwischengesellschaft

Die Erfahrungen zeigen, dass Mandanten die eine Firmengründung auf den BVI realisieren wollen, sich bewusst für die rechtswidrige Zwischengesellschaft entscheiden. In einem solchen Fall sollten Maßnahmen getroffen werden, die das Entdeckungsrisiko minimieren oder ausschließlichen. Stichworte sind: Nominee-Direktoren werden durch Anwaltskanzlei gestellt, Shares und Treuhandvertrag werden an einem sicheren Ort aufbewahrt, Geschäftskonto auf den BVI oder in einem sicheren Offshore-Staat (z.B. St. Vincent), keine Dividendenausschüttungen in den Heimatstaat des Mandanten (z.B. Privatkonto in einem sicheren Offshore-Staat). Außerdem darf keinesfalls erkennbar sein, dass die geschäftliche Oberleitung mutmaßlich vom Heimatstaat des Mandanten ausgeht.

Aufgrund der Informationsabkommen, die BVI mit anderen Staaten (z.B. mit Deutschland) abgeschlossen hat, ist bei einer solchen Konstellation allerdings eher eine Firmengründung auf Panama oder Belize zu empfehlen.

Firmengründung BVI: Die nicht rechtswidrige Zwischengesellschaft

Es wird ein auf den BVI ansässiger als Direktor angestellt (Angestelltenvertrag zwischen Direktor und Gesellschaft mit vergleichbarem Gehalt) oder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach BVI und tritt als Direktor auf. Ergänzend wird ein ordentlicher Geschäftssitz installiert (Büro mit Mietvertrag). Es erfolgt der Nachweis, dass die geschäftlichen Tätigkeiten von den BVI aus realisiert werden. Davon abweichend: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausnutzung von Bodenschätzen, ein Land-oder Forstwirtschaftlicher Betrieb oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer löst immer eine Betriebsstätte auf BVI aus.

Dienstleistungen Firmengründung BVI (British Virgin Islands):

  • Gründung der Gesellschaft auf den BVI über renommierte Anwaltskanzlei auf den BVI, Registereintrag, Apostille, beglaubigte Übersetzungen

  • Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Nominee Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor

  • Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder "englische Steuerkanzlei"

  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl. Onlinebanking, Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige Kontovollmacht

  • Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die Gesellschaft, ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz erforderlich ist

  • Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.

  • Registered Office, virtuelles Domizil (zustellbare Postadresse,eigene Telefonnummer,Fax) bis Büro

  • Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft, die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher steuerfrei gestellt ist

  • Gründung von Trusts/Stiftungen auf den BVI

  • Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.

Firmengründung BVI: Informationen über die British Virgin Islands /BVI

Die British Virgin Islands sind eine Inselgruppe circa 60 Meilen westlich von Puerto Rico in der Karibik gelegen. Die Gesamtbevölkerung besteht aus nur 12.000 Einwohnern, wovon 9.000 auf der Hauptinsel Tortola wohnen. Die wichtigste Einnahmequelle ist der Tourismus. Road Town, die Hauptstadt, liegt an der Südküste von Tortola. Englisch ist Verwaltungs- und gesprochene Sprache. Währung ist der US Dollar.
BVI ist eine sich selbst verwaltende britische Kolonie. Der von der britischen Königin ernannte Gouverneur handelt in Übereinstimmung mit dem Executive Council und einem lokalen Ministerpräsidenten. Großbritannien ist für die Landesverteidigung und Auslandsbeziehungen zuständig, mischt sich ansonsten aber nicht in die lokalen Angelegenheiten ein. Die Rechtsprechung basiert auf der Britischen.
Die Infrastruktur ist hervorragend. Fast alle weltweit bekannten Banken sind auf BVI mit einer Filiale vertreten. Exzellente Telekommunikationsmöglichkeiten und Niederlassungen weltweiter Kurierdienste sind verfügbar. Flüge nach Road Town sind täglich aus den USA verfügbar.

Firmengründung BVI und Doppelbesteuerungsabkommen

BVI hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit England, Japan und der Schweiz. Im DBA-Fall definiert sich das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte im Ausland über Artikel 5 DBA und nicht über innerstaatliches Recht. Außerdem haben Doppelbesteuerungsabkommen eine Abschirmwirkung gegen hohe Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen. Auf der anderen Seite sind die DBA-Missbrauchsklauseln zu beachten. Es ist daher i.d.R. davon auszugehen, dass die Positivwirkungen eines bestehenden DBAs bei Offshore-Gesellschaften auf den BVI (exempt Companies) keine Wirkung entfalten.

Vorteile einer Firmengründung BVI (British Virgin Islands):

  • Null-Steuer bei exempt. Company (Gesellschaften, die nur außerhalb BVI Geschäfte tätigen), Oneshore Gesellschaften zahlen 15% Steuern.

  • Status G20 Abkommen: Vergleiche hier..

  • Kein öffentliches Handelsregister

  • Inhaberaktien erlaubt

Nachteile einer Firmengründung BVI:

  • Durch fehlendes DBA, bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte definiert sich auf Deutscher Seite allein auf der Grundlage §§12/13 AO und nicht auf der Grundlage 5 DBA. Andere Länder haben analoge Regelungen.

  • Bei Nicht-DBA-Sachverhalt: I.d.R. Umkehr der Beweislast bei mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch. Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Negativwirkungen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes

  • Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Wirkung §8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung)

  • Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU Niederlassungsfreiheit

  • Ist steuerliche Anerkennung erwünscht: In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich (Substanz Escape, keine reine Briefkastengesellschaft) und die geschäftliche Oberleitung muss nachweisbar von BVI ausgehen.

Art der Offshorefirma
Gesetzgebung für Offshorefirmen

IBC - International Business Company
The IBC Ordinance 1984

 

Einzahlung Stammkapital

nicht erforderlich

Offshorefirma Steuern 

 

Keine Steuern auf Einkommen von ausserhalb der British Virgin Islands

 

Vorratsgesellschaften

 

verfügbar

Shareholders (Aktionäre)

Mind. 2 erforderlich, registrierte, No par value Aktien (ohne Nennwert und hinterlegtes Stammkapital) erlaubt

Registered Office / Firmenanschrift

 

Erforderlich, muss im Gründungsland sein

Company Director (Geschäftsführer)

 

Mind. 1 Director erforderlich, der nicht ortsansässig sein muss

Company Secretary (Schriftführer)

nicht erforderlich

 

Nominee (Treuhänder) erlaubt

 

Ja

Meetings (Gesellschafterversammlung)

Wann und wo die Gesellschafter es für erforderlich halten, einfacher Mehrheitsbeschluss (51 %) 

Geschäftsberichte /Bilanzen 

Nicht erforderlich, nicht publiziert

Gebühren Firmengründung BVI:

Nach Dienstleistungen und Ausgestaltung, bitte fragen Sie nach: Kontakt zu uns

 Firmengründung BVI (British Virgin Islands) und welcher Offshore-Staat ist der Richtige?

Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Firmengründung auf den BVI (British Virgin Islands) für den Mandanten wirklich geeignet ist. Dieses insbesondere für Deutsche Mandanten (Stichworte sind: Negativwirkungen der Deutschen Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung, das Vorliegen einer Betriebsstätte im Ausland definiert sich über §§12/13 AO und nicht über Artikel 5 DBA, Negativwirkungen Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung §8 AStG) bzw. im Nicht-DBA-Sachverhalt (also alle Staaten außer England, Schweiz und Japan).

 

 

 

Firmengründung Ausland
Firmengründung Offshore- Länder:
Liechtenstein
Cayman Inseln
BVI
Belize
Panama
Hong Kong
Singapur
Belize
Mauritius
St.Vincent
Seychellen
Dominica
Jersey
Costa Rica
Vanuatu
Nevis
Isle of Man
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Offshore Bankkonto für Privatpersonen und Firmen
 
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Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.
 
 

eBook Internationales Steuerrecht-Legale Steueroasen (Fachwissen aus erster Hand):

 
 
 
I.d.R. muss bei einer Firmengründung im Ausland die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft verhindert werden. Wir beraten Mandanten in diesem Kontext und zeigen Lösungswege. 
 
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