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Kanzlei für Internationales Steuerrecht, Steuerberater Internationales Steuerrecht: Firmengründung Ausland, Offshore Firmengründung (Offshore Company formation), Gestaltung mit Holding, Bankgründung (Bank License), Börsengang, Glücksspiel Lizenzen international (Gambling License) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Börsengang: Deutsche und internationale Platzierungen an der Börse - Open Market (Freihandel)
Wir bieten Ihnen die
Unterstützung bei internationalen Börsengängen an. Wir zeigen Ihnen wie Sie
Ihre unternehmerischen Pläne realisieren können ohne auf Bankkredite
angewiesen zu sein. Entscheiden Sie sich für den besseren Weg zur
Kapitalbeschaffung. Entscheiden Sie sich für einen Börsengang.
Unser Haus
bietet Ihnen die Möglichkeit einen vollständigen Börsengang zu realisieren
und damit unternehmerische Ziele zu kapitalisieren.
Wir bringen Ihr Unternehmen an
die Börse, indem wir sämtliche gesetzlichen wie auch institutionellen
Anforderungen aufarbeiten und erfüllen. Dies umschließt unter vielen anderen
Punkten zum Beispiel die Firmengründung, Abfassung der Betriebsaufgabe,
Erläuterung der unternehmerischen Ziele, Marktprognosenbewertung,
Risikoklassifizierung, Geschäftsbericht, Betriebsbilanz,
Wirtschaftsgutachten, Brokermeldungen, Analystenunterredungen, Börsenantrag,
Börsenzulassung, Börsenplatzierung. All diese Punkte werden von unseren
Juristen, Steuer- und Unternehmensberater durchgeführt welche Sie ans Ziel
bringen: Die Platzierung an der Börse!
Der bessere Weg zur Kapitalisierung
Zur Verwirklichung von
unternehmerischen Zielen ist grundsätzlich entsprechendes Kapital
erforderlich. Die Auswahlmöglichkeiten sind relativ gering. Die
erforderlichen finanziellen Mittel werden privat eingebracht, sofern der
Unternehmer finanziell gut situiert ist. Dies vermeidet naturgemäß sämtliche
Kapitalisierungskosten, hat aber zwangsläufig den geschäftlichen- und
zugleich privaten Bankrott zur Folge wenn die Rechnung nicht aufgehen
sollte. Es besteht auch die Möglichkeit die erforderlichen Gelder durch
Kreditfinanzierungen darzustellen. Die Probleme sind hier aber genauso
facettenreich. Entweder die Kreditlinie reicht im Gesamtvolumen nicht aus
und das Unternehmen arbeitet wissentlich unter den eigentlich erforderlichen
Betriebsmitteln, oder die hohen Rückführungskosten des Kredites bringen im
Falle einer geschäftlichen Flaute dem Unternehmen den finanziellen Tod.
Grundsätzlich ist ein Bankkredit nur als kleines Werkzeug eines ganzen
Finanzierungsbaukastens anzusehen. Niemals sollte die Hausbank der
finanzielle Motor eines Unternehmens sein. Bei kleinen geschäftlichen
Unternehmen kann dies noch eine akzeptable Lösung sein, doch sobald größere
Aktivitäten geplant sind, ist größte Vorsicht geboten. Geld kommt
bekanntlich zu Geld. Ein wahres Sprichwort. Wenn ein Unternehmer über
ausreichend finanzielle Mittel verfügt, so ist der Börsengang ohne Frage die
beste Variante Betriebsmittel aufzubauen. Zum einen können hohe
Kapitaleinlagen erwirtschaftet werden, welche aus eigenen Mitteln oder durch
Bankkredite niemals in dieser Höhe zustande kommen würden, zum anderen ist
das Unternehmen niemanden unmittelbar Geld schuldig sofern der Betrieb
ordentlich gemäß den Börsenauflagen geführt wird. Ein Börsengang stellt im
Grunde nichts anderes dar, als dass sich viele hunderte oder tausende
Kapitalgeber aus der Privat- wie auch Geschäftsschicht finden die an den
Erfolg Ihres Unternehmens glauben und Kapital in Form von Aktienkäufen
investieren. Die Höhe des Kapitalvolumens, die Anzahl der Aktien sowie der
Wert der Aktien muss individuell auf die Bedürfnisse ausgelegt sein. Börsengang und Voraussetzungen Unabhängig von der Wahl des Landes sollte Ihr Unternehmen minimal folgende Voraussetzungen erfüllen:
Alternativen zum Börsengang: Die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung Für Interessenten halten wir unser kostenloses Exposee zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung bereit, welches Sie per E-Mail anfordern können. Wollen Sie nachfolgend den Weg der Finanzierung/Kapitalsuche über unsere Kanzlei realisieren, muss das Vorhaben i.d.R. zunächst bewertet/analysiert werden (Chancen der Kapitalbeschaffung, geeignete Form der Kapitalbeschaffung, Wege). Sofern der gangbare Weg eine vorbörsliche Emission ist, müssen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden (gesetzliche Vorschrifen, Bafin, Emissionsprospekt usw.). Ist eine Kapitalbeschaffung über andere Wege sinnvoll (z.B. Venture Capital, stille Beteiligung, atypisch stille Beteiligung usw..) müssen ebenfalls die entsprechenden Voraussetzungen geprüft werden, im Kontext des Venture Capitals muss selektiert werden, welche Kapitalgeber für das entsprechende Projekt überhaupt in Frage kommen.
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