Limited gründen mit Treuhand-Diensten

 
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Limited gründen mit Treuhand-Diensten: Anonyme Ltd. (UK Limited)

TOP-Links zum Thema:

Anonyme UK Limited (UK Ltd.) mit Zweigniederlassung Deutschland

Wir stellen auf Wunsch auch für eine UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland (Zweigniederlassung Deutschland) einen Treuhand-Geschäftsführer/Direktor. Da im Kontext einer UK Limited mit Zweigniederlassung Deutschland die Möglichkeit besteht, die Deutsche Zweigniederlassung abzumelden und das Insolvenzverfahren in England zu realisieren, sind die Gebühren für einen Treuhand-Geschäftsführer/Direktor i.d.R. nicht so hoch wie bei einer Deutschen GmbH. Die Gebühren betragen im Durchschnitt 900,00 Euro pro Monat,mindestens 4 Monate Vorauszahlung. Hinzukommen die Gebühren für den notariellen Treuhandvertrag sowie eine Sicherheitsleistung, abhängig von der Risikoeinschätzung. Die einmalige Verwaltungspauschale beträgt ebenfalls 1.900,00 Euro. Das minimale Stammkapital einer UK Limited (1,50 Euro) muss eingezahlt sein.

Ergänzend oder isoliert können wir einen Treuhand-Shareholder für eine UK Limited mit Zweigniederlassung Deutschland stellen.

Die Alternative zu diesen Dienstleistungen wäre die Gründung einer UK Limited (Ltd) mit einziger Betriebsstätte in England und Treuhand-Diensten. Eine solche Gestaltung ist natürlich nur realisierbar, sofern die Limited in Deutschland keine Betriebsstätte analog 5 DBA auslöst. Dieses wäre regelmäßig bei einer Produktionsstätte, einer Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder einer Bauausführung länger als 9 Monate in Deutschland der Fall. Eine Betriebsstätte wird in Deutschland ebenfalls durch ein "Ladenlokal" ausgelöst, also z.B. eine Gaststätte, ein Hotel,ein Geschäft mit Publikumsverkehr anderer Art usw.

Treuhand-Geschäftsführer und/oder Treuhand-Gesellschafter: Anonyme GmbH Gründung

Es kann verschiedene Gründe geben, eine Deutsche GmbH zu gründen wobei ein Treuhand-Geschäftsführer-und/oder Gesellschafter eingesetzt werden soll. Sofern unsere Kanzlei einen Treuhand-Geschäftsführer für eine Deutsche GmbH stellen soll, geschieht dieses aufgrund des Haftungsrisikos eines GmbH-Geschäftsführers unter bestimmten Auflagen: Domizilierung der GmbH an einem Business Center oder bei unserer Kanzlei, wobei relevante Post des Finanzamtes oder der Sozialversicherungsträger direkt an den Treuhand-Geschäftsführer weitergeleitet wird, Einblick in die aktuellen Geschäftsvorfälle,USt-Voranmeldungen,Lohnkonten usw.. Es wird ein notarieller Treuhand-Vertrag zwischen Treugeber-und Treunehmer geschlossen. Die Gebühren für den Treuhand-Geschäftsführer einer Deutschen GmbH richten sich nach den Risiken,Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter,minimal 1.500,00 Euro netto pro Monat. Die Gebühr (Gehalt des Geschäftsführers) ist jeweils vier Monate Voraus zu leisten. In der monatlichen Treuhand-Gebühr (Gehalt des Geschäftsführers) sind bestimmte Stundenleistungen abgedeckt. Soll -oder muss (gesetzlich)- der Treuhand-Geschäftsführer darüber hinaus tätig werden, wird mit Stundensatz zu 70,00 Euro/Std in Rechnung gestellt.

 Hinzukommen die Notargebühren (Eintrag und notarielle Beglaubigung des Treuhandvertrages= ca. 1.200 Euro Notarkosten + Amtsgericht), ggf. Reisekosten des Geschäftsführers zum Notartermin (sofern nicht Hamburg) und eine einmalige Verwaltungspauschale von 1.900 Euro.

Somit ergeben sich im Regelfall folgende Gebühren:

-Treuhand-Geschäftsführer, Gebühr erste 4 Monate: 6.000,00 Euro+MWSt

-Notar: 1.200,00 Euro

-Verwaltungspauschale einmalig: 1.900,00 Euro

Gesamt für die ersten 4 Monate: 9.100,00 Euro + Amtsgericht. Hinzukommen die Gebühren des Business Centers, rechnen Sie mit ca. 180 Euro/Monat, wir binden nur an.

Das Stammkapital der Deutschen GmbH muss eingezahlt werden (25.000 Euro, keine materiellen Firmenwerte). Buchhaltung,Lohnkonten, USt-Voranmeldungen und Jahresabschluss über unsere Kanzlei oder eine Kooperationskanzlei der ETC. Sofern Fremdkanzlei muss die ETC /Treuhand-Geschäftsführer ständiges Einsichtsrecht erhalten.

In bestimmten Fällen (hoher Umsatz,hohe Risiken,viele Arbeitnehmer) kann ein solches Treuhandverhältnis ggf. nur realisiert werden, sofern für den Treuhand-Geschäftsführer eine D&O Versicherung abgeschlossen wird, vgl. z.B.http://www.hdi-gerling.de/de/industrie/produkte/special_lines/managerhaftpflicht_D_O/.

Um eine entsprechende Risikoabschätzung vorzunehmen, benötigen wir im Vorfeld von Ihnen bestimmte Angaben, die wir Ihnen gern per E-Mail mitteilen. Intern beleuchten unsere Anwälte die "Historie" des Auftraggebers. Auch auf dieser Grundlage kann sich die Risikobewertung ändern und Optionen erforderlich sein, was nicht bedeutet,dass wir keinen Treuhand-Geschäftsführer stellen. 

Wir übernehmen alle erforderlichen Dienstleistungen: Gründung der Deutschen GmbH,Notar,Eintrag in das jeweilige Handelsregister,notarieller Treuhandvertrag, Kontoeröffnung und auf Wunsch Domizilierung der GmbH an einem Business Center. Natürlich kann für Kunden der GmbH eine weitere Zweigniederlassung am eigentlichen aktiven Geschäftssitz der GmbH realisiert werden.

Über den notariellen Treuhandvertrag werden alle Rechte und Pflichten an den eigentlichen Nutznießer/Mandant übertragen. Nach Deutschem Recht ist dieses aber nicht ausreichend, um eine Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer (hier Treuhand-Geschäftsführer) zu verhindern. Aus diesem Grunde müssen ergänzende Kontrollmaßnahmen greifen, wie oben ausgeführt. Außerdem sollte Buchhaltung,Umsatzsteuervoranmeldungen,Lohnkonten und Bilanz über unsere Steuerkanzlei realisiert werden, alternativ über eine Kooperationskanzlei der ETC. Der eigentliche Nutznießer/Mandant erhält eine Generalvollmacht zur Zeichnung von Geschäftsvorfällen und natürlich Kontovollmacht.

Auf Wunsch stellt unsere Kanzlei auch einen Treuhand-Gesellschafter für die Deutsche GmbH oder es erfolgt die Gründung einer Auslandsgesellschaft mit Treuhand-Diensten als Gesellschafter der Deutschen GmbH. Das Stammkapital einer Deutschen GmbH (minimal 25.000 Euro) ist einzuzahlen, alternativ kann die Gründung einer Unternehmergesellschaft erfolgen.

 

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