Bank gründen - Gründung einer Bank - Finanzdienstleistungsgesellschaften

Bank gründen - Gründung einer Bank im EWR und Offshore

 Gründung einer Bank über Rechtsanwälte und Steuerberater 
Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Banken (Einlagekreditinstitute) oder Finanzdienstleistungsgesellschaften/ Vermögensverwaltungsgesellschaften / Kapitalanlagegesellschaften und Investmentfonds im EWR und Offshore.
 
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Gründung von Vermögensverwaltungsgesellschaften und Banken (Einlagenkreditinstitute): Software für Internetbanking- Banksoftware

Im Rahmen der Gründung Bank, bieten wir unseren Mandanten ein Online-Banking-System an. Dieses Banking-System kann auch isoliert erworben werden. Die Gebühren richten sich nach der Ausgestaltung in einem modularen System. Das Grundsystem kostet ca. 25.000 Euro, im Komplettsystem (alle Module) ca. 60.000 Euro. Die Software ist englischsprachig, eine deutsche Übersetzung kann mitgeliefert werden. Im Rahmen der Einweisung (Videokonferenz) wird englischsprachig kommuniziert. Wenn Sie selbst nicht englischsprachig sind, sollten Sie für Einweisung,Installation und Betrieb einen englischsprachigen Mitarbeiter einstellen. Deutschsprachige Systeme sind auch erhältlich, jedoch liegen die Gebühren hier weit über 80.000 Euro (Anbieter der Onlinebanking der bekannten Banken).

Module des eBanking-Systems (Auswahl)

Multi-currency accounting (core banking)

Multi-currency accounting is the core of mbank4 software system. This subsystem is designed to keep records of all customer transactions and transfers between accounts in different currencies in real time. This is the base for all other modules and subsystems of mbank4. Core subsystem simultaneously supports any number of charts of accounts and general ledgers.

Functions

  • Keeping charts of accounts
  • Handling customer accounts
     
  • Working with customers
     
  • Working with customer groups
     
  • Keeping general ledgers
     
  • Recording transactions
     
  • Generation of statements
     
  • Generation of basic reports (balances, balance turnover sheets)
     
  • Adjustment of templates for outgoing messages
     
  • Changing user profiles
     
  • Handling currencies and exchange rates
     
  • Reference books available
     
  • System administration (permissions, logs of events)
     
  • Audit trail

Main Features

  • Simultaneous support of several charts of accounts and general ledgers
     
  • Interaction with all types of accounts
     
  • Automated calculation of exchange rate difference for all current accounts
     
  • Simultaneous support of several exchange rate reference books
     
  • Automated control of minimum account balance for all accounts
     
  • Flexible adjustment of the system's work stations and user permissions
     
  • Effective tracking of operator activities, audit trail during business hours
     
  • Real time generation of account statements, balances and other basic reports

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Interbank communications

The subsystem is designed to exchange messages with correspondent banks and remote clients through electronic payment systems such as SWIFT, Telex, etc. It supports all types of standard messages (ISO/TC 68) and any non-standard messages set by user with the help of adjustable templates.

Functions

  • Adjustment of message templates (SWIFT, Telex, etc.)
  • Processing and analysis of incoming messages from correspondents
  • Generation of outgoing messages to correspondents
  • Generation of advice and bulk mailing to customers or groups of customers
  • Processing correspondent account statements

Main Features

  • Support of any message types including those set by user
  • Automated processing of all incoming messages from correspondent banks
  • Automated generation of all outgoing messages based on adjusted templates
  • Automated generation of debit/credit letters of advice and account statements
  • Automated processing of incoming statements from correspondent banks

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Consolidated report generator

This subsystem is designed to generate reports essential for running the bank and for audit. Adjustable templates and editing module built in the form of an electronic table allow correcting any report whether simple or complex.

Functions

  • Adjustment of report templates (Profit & Loss, Balance sheet, Cash flow, etc.) · Processing of reports
  • Processing of reports

Main Features

  • Flexible adjustment of report templates
  • Real time generation of reports (profit & loss, balance sheet, cash flow, etc.)
  • Reports compliant with International Accounting Standards (GAAP, IAS30)

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Interest calculation and payment

This subsystem is designed to calculate interest rates and bank fees in real time. It allows the user to automate calculation of interest rates and fees for all major banking services such as loans/deposits, overdrafts, payments, currency exchange, cash management, etc.

Functions

  • Automated calculation and payment of interest
  • Automated generation of relevant entries

Main Features

  • Automated real time calculation of interest rates and fees
  • Adjustable fees calculation procedures
  • Possibility to correct schedule of fees depending on transaction type, sum and currency of transaction, client category, etc.
  • Automated generation of transactions on the basis of calculations in general ledger

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Workflow manager

Workflow manager is the most high-tech subsystem of MacroBank software. This subsystem is designed to automate all information flows of the bank from simple internal transfers to complex credit and foreign exchange transactions. By setting document circulation (life cycle) scenarios the user is able to easily solve the most complex technological problems of your bank.

Functions

  • Adjustment of document flow (module)
  • Document processing (module)
     
  • Handling cash documents
     
  • Handling payments
     
  • Handling currency exchange
     
  • Handling internal transfers
     
  • Handling loans
     
  • Handling deposits
     
  • Handling drafts
     
  • Processing payment requests
     
  • Automated generation of entries in general ledger
     

Main Features

  • Ability to automate any complex technological processes of the bank
     
  • Flexible adjustment of document life cycle scenarios
     
  • Ability to add new documents and new document circulation schemes
     
  • Interaction with all basic bank documents
     
  • Automated generation of entries in general ledger
     
  • Step-by-step control of document handling procedure
     
  • Painless document handling procedure
     
  • Ability to work with any document from different remote offices
     
  • High-tech information handling system, tracking any document while it is being processed
     

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Internet Banking

This subsystem allows bank customers to manage their accounts through the Internet in real time. With Internet-banking solution, bank customers do not need to download and install any client applications to their PCs. A standard Internet-browser is the only requirement. Our Internet-banking subsystem is available on both Linux/Unix and Windows platforms. It runs as a component of m4 suite or can be integrated with other banking software.

Functions

  • Viewing general account information: bank customers can have a quick view of their account balances; obtain transaction history, and other information online.
     
  • Handling bank documents: bank customers can draw up different types of bank documents to transfer funds between accounts, pay bills, exchange currency, etc. as well as obtain information about current activity of their accounts.
     
  • Secure online account application.
     
  • Scheduled transactions: the system allows bank customers to set up recurring payments, such as monthly utility bills, mortgage, etc.
     
  • Client-Bank Message exchange.
     
  • Automatic client notification: bank customers can subscribe to certain events concerning their account activity. Notification messages will be sent either to the address specified by the customer or e-mailed to his/her personal inbox in Internet-banking subsystem.
     
  • Secure communication: Internet-Banking subsystem protects all financial information using Secure Sockets Layer (SSL) protocol. Clients are required to use their digital signatures to make any operation, including sending letters to the bank. Besides, test key system is used to identify each customer.
     

Main Features

  • Possibility to manage accounts from anywhere in the world
     
  • High-level security of transmitted information achieved by using the latest encryption technologies
     
  • Remote generation of all basic documents such as payment orders, currency exchange orders, cash orders, free format message
     
  • Test key technology to enhance information protection
     
  • Advanced automated control of clients' electronic documents
     
  • Compatibility with any Internet browser, with no additional downloads
     
  • Real time transactions
     

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Bank gründen: Allgemeine Einlassungen und Dienstleistungen unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Banken im EWR, Schweiz, den USA und Offshore (z.B. Cayman Islands) einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen:

  • Gründung der Gesellschaft der Bank (i.d.R. Rechtsform der AG)

  • Business-Plan und Plan G&V, Erlaubnisantrag bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

  • Ordentlicher Geschäftssitz im Sitzstaat

  • Unterstützung bei der Suche nach „geeigneten Personal“ (persönliche und fachliche Eignung gemäss innerstaatlichem Bankenrecht)

  • Anbindung unabhängige Wirtschaftsprüfgesellschaft, z.B. Moodys

  • Anbindung SWIFT (SWIFT Code, IBAN), Begleitung beim Termin bei SWIFT

  • Online-Banking-System und elektronische Schnittstellen (Anbieterauswahl)

  • Bankenvertragsrecht: AGBs der Bank, Rahmenkreditverträge,Bankenvertragliche Distanzgeschäfte,Electronic Banking usw.

  • Bei Bankgründungen in einem Offshore-Staat (Cayman Islands, Belize usw): Implementierung einer Repräsentanz oder Niederlassung außerhalb des Sitzstaates (in Deutschland z.B. auf der Grundlage §§ 52/53 KWG).

Ergänzend beraten wir im Kontext der steuerlichen Gestaltung, z.B. Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft zur möglichst steuerfreien Durchschleusung der Dividenden an den Anteilseigner.

Im Kontext einer Bankgründung im EWR greift das innerstaatliche Bankenrecht sowie die europäische Finanzdienstleistungsrichtlinie. Demnach müssen Vollbanken ein Mindestanfangskapital von 5 Mio Euro nachweisen, in einigen Ländern (Liechtenstein, Spanien, Luxemburg z.B.) ist das erforderliche Anfangskapital jedoch höher. Geringeres Anfangskapital benötigen z.B. E-Geld-Institute (750.000 bis 1 Mio Euro) oder Banken in Drittstaaten, z.B. Cayman Islands mit CI$ 400.000. Es besteht die Möglichkeit Banken in Drittstaaten (z.B. Cayman Islands) zu installieren, mit Repräsentanzen oder Niederlassungen in anderen Ländern und/oder im EWR.

Rechtliche Grundlagen-Begriffsbestimmungen: Bank

Das internationale Bankenrecht ist eine extrem komplexe juristische Materie. Vereinfacht kann wie folgt ausgeführt werden:

Finanzdienstleistungsgesellschaften im Sinne der Einlagenkreditinsitute, die der Regulierung und Aufsicht der jeweiligen Zentralbank und/oder anderer staatlicher Aufsichtsbehörden unterliegen und eine entsprechende Genehmigung haben, die entsprechenden Finanzdienstleistungen an Dritte anzubieten, werden als "Bank" im Sinne bezeichnet. Sie dürfen Bankdienstleistungen an inländische natürliche und juristische Personen anbieten und i.d.R. auch an "Personen" außerhalb des Sitzstaates der Bank (hier können allerdings im nationalen Recht der "anderen Staaten" Beschränkungen existieren,vgl. z.B. Deutsches KWG). Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen werden in den Finanzdienstleistungsgesetzen der Länder geregelt. In den meisten Staaten ist eine entsprechende Eigenkapitalausstattung erforderlich (z.B. Schweiz 5 Mio CHF, USA 5 Mio USD und 10 Mio USD Sicherheitshinterlegung bei der FED, Deutschland ca. 5 Mio Euro, Cayman Island ca. 350.000 Euro usw). Außerdem regeln die meisten Bankengesetze die Voraussetzungen an das Management der Bank-die sogenannte "fachliche Eignung"- (Berufsausbildung im Bankenbereich, Führungserfahrung in der Bankenebene, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, Bonität usw..), das Vorhandensein eines qualifizierten Geschäftsbetriebes, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen der Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung.

Gründung einer Bank in der EU/EWR

Grundlagen sind die innerstaatlichen Bankengesetze, in Deutschland z.B. das Deutsche KWG (Kreditwesengesetz) UND die EU Richtlinie für Finanzinstitute. Demnach beträgt das Mindeststammkapital einer EU Bank 5 Mio. Euro.

Mindestens ein Geschäftsführer der Bank muss über eine Ausbildung im Bankwesen und Führungserfahrung in einer Bank verfügen. Auf Wunsch können wir über eine Stellenausschreibung geeignetes Personal suchen.

Die Bank muss ferner über einen ordentlichen Geschäftssitz verfügen, also ein Büro und Mitarbeiter. Die Gesellschaft der Bank ist eine Kapitalgesellschaft, also z.B. eine Deutsche AG.

Bankinstitute im EWR können in einem anderen Land des EWR (europäischer Wirtschaftsraum) ohne erneute Zulassung in Form der Niederlassung oder Repräsentanz tätig werden (vgl. z.B. § 53b KWG Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums).

In den meisten EU/EWR Staaten ist die Anbindung an eine unabhängige Wirtschaftsprüfgesellschaft (Rating/Basel II/III) erforderlich, z.B. Moodys. Die Gebühren betragen ca. 38.000 Euro pro Jahr.

Viele Länder schreiben zudem die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfond vor.

Nach Gründung der Bank erfolgt die Anbindung an die jeweilige Zentralbank des Landes und/oder an die europäische Zentralbank. Eine Anbindung an SWIFT (SWIFT Code, IBAN) wird über einen Termin bei der SWIFT realisiert, den wir gern vorbereiten und den Mandanten beim Termin begleiten.

Bank gründen: Anwaltliche Gebühren, staatliche Gebühren, Gebühren der Organisationseinheiten

Für die Realisierung einer Bankgründung in der EU/EWR fallen an anwaltlichen Gebühren zwischen 49.000 bis ca. 80.000 Euro an, je nach Dienstleistungen. Die staatlichen Gebühren betragen, je nach Land, ca. 25.000 bis 45.000 Euro. Die Wirtschaftsprüfgesellschaft (Z.B. Moodys) verlangt ca. 38.000 Euro pro Jahr.

Bank gründen und Einlagen- Sicherungsfonds

In den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Deutschland:Der Beitritt zum Fonds ist freiwillig. Entscheidet sich eine Bank dazu, erfolgt eine Prüfung vom Verband der Deutschen Banken in Köln. Bei positiver Bescheidung prüft dann nochmals der Vorstand des Bankenverbandes über die Aufnahme. Die Rechte und Pflichten der beitretenden Bank ergeben sich aus dem Statut des Einlagensicherungsfonds, §§ 3, 5 und 6: Bei Eintritt sind 2,4 Promille des Eigenkapitals, mindestens 25 T€,  zu zahlen. Nach drei Jahren werden die Verbindlichkeiten der Bank gegenüber Kunden erneut geprüft und die Eintrittsgebühr mit 1,8 Promille der Verbindlichkeiten festgelegt. Liegt diese Summe über 25 T€, muss nachgezahlt werden. Jedes Jahr zum 30.06. ist dann auch die Umlage in Höhe von 0,6 Promille der Verbindlichkeiten der Abschlussbilanz des Vorjahres fällig.

Bankgründung Liechtenstein (EWR)

Anfangskapital -Einlagensicherungsfonds - Zentralbank u.a.

Das Anfangskapital muss mindestens 10 Mio. CHF betragen, in der Praxis zwischen 12- 15 Mio CHF. Einlagensicherungsfonds: 1/5 des Jahresreingewinns bis 1/5 des Eigenkapitals, bei maximal 3 Mio CHF. Bei Neugründungen (erstes Jahr) 100.000 CHF pro Einlagen-Guthaben. Es erfolgt die Anbindung an die Schweizer Zentralbank. Die Geschäftsführer müssen nicht in Liechtenstein ansässig,müssen aber Bürger des EWR sein. Es gelten die Richtlinien Basel II, entsprechend ist eine Wirtschaftsprüfgesellschaft (zB Moodys) zu bestellen. Die Gebühren betragen ca. 36.000 Euro pro Jahr. Die Gebühren für die notwendige Bankprüfgesellschaft betragen einmalig 50.000 CHF, die staatlichen Gebühren 30.000 CHF.

Hinzukommen die anwaltlichen Gebühren (ETC und Anwalt Liechtenstein: minimal 60.000 Euro), ggf. die Gebühren für einen Bevollmächtigten in Liechtenstein und die Kosten für einen ordentlichen Geschäftssitz im Sinne.

Bankgründung Schweiz

Bankenrecht Schweiz-Rechtsquellen:

Anfangskapital: Anfangskapital/Kapitalausstattung beträgt ca. 5 Mio USD/CHF.

Bankgründungen in "Offshore-Staaten" (z.B. Cayman Islands, Belize)

Die grundlegenden Daten finden Sie auf unseren Internetseiten zur Bankgründung Cayman Islands oder z.B. Belize. Soll es sich um eine A-Bank-Lizenz handeln (die Bank bietet Ihre Dienstleistungen auch an Drittstaaten, außerhalb des Sitzstaates an und/oder an Dritte im Sinne an), so sind die Voraussetzungen denen der EWR-Staaten sehr ähnlich. Dieses in Bezug auf die Geschäftsführung der Bank (mindestens zwei Geschäftsführer, wobei mindestens ein Geschäftsführer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sitzstaat der Bank haben muss,persönliche und fachliche Eignung= Ausbildung im Bankwesen,Leitungserfahrung), dem ordentlichen Geschäftssitz und der Anbindung an eine unabhängige Wirtschaftsprüfkanzlei. Allerdings ist das Mindeststammkapital abweichend, siehe nachfolgend. Die anwaltlichen Gebühren hängen stark von den Dienstleistungen ab, betragen aber i.d.R. mindestens 49.000 Euro.

Bankgründung Belize:

-Eine Class „A“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.

-Eine Class „B“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können

In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen. Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muss nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein

Bankgründung Cayman Islands

Das notwendige Anfangskapital beträgt mindestens CI$ 400.000 (A-Bank) bzw. 20.000 CI$ (B-Bank). Die Antragsgebühr beträgt einmalig 2.000 CI$ und ist mit Einreichung des Antrages fällig. Sie wird auch bei einer Ablehnung nicht zurückbezahlt.

Eine A-Bank, wobei die Bank nur Geschäfte außerhalb Cayman Islands betreibt, verursacht  jährliche Gebühren von CI$ 130.000, im ersten Jahr CI$ 160.000. (160.000 CI$= 133.700 EUR (gerundet), 400.000 CI$= 334.200 EUR (gerundet)).

Bei der B-Bank betragen diese Gebühren lediglich CI$ 40.000.

Bitte beachten Sie, dass im ersten Jahr die Gebühren CI$ 500.000 (A-Bank) bzw. CI$ 70.000 (B-Bank) betragen. Auf der anderen Seite wird immer "Steuerfreiheit" garantiert sowie 100%tiger Kapitalschutz und Anonymität der wirtschaftlich Berechtigten.

Auftritt einer Offshore-Bank in der EU/EWR

Regelt wird dieses in den nationalen Bankengesetzen -in Deutschland in § 53 KWG Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland. Andere EU Länder haben fast analoge Gesetzgebungen. Die Schweiz behandelt derartige Sachstände liberaler.

Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankdienstleistungen

Eine Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Erlaubnis für Bankgeschäfte kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienste via Internet anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen. Im Rahmen der Konstellation sind allerdings die Gesetze der Länder, z.B. das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) zu beachten.

Es handelt sich bei der Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft nicht um ein Finanzinstitut das der Aufsicht und Regulierung der zuständigen Behörden oder Zentralbank des Landes unterliegt. Mithin sind nur Korrespondenzbank-Konten realisierbar, kein eigener SWIFT/IBAN, keine Kreditnahme bei der Zentralbank. Eine Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft darf Ihre Dienstleistungen mithin nicht so einfach an Personen in Drittstaaten (z.B. EWR) anbieten, Regelungen z.B. des §53 KWG greifen nicht. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten können wir offerieren.

Die Gesellschaft kann fast alle Serviceleistungen zur Verfügung stellen, die auch von einer Bank mit A-Lizenz angeboten werden, allerdings darf das Wort „Bank“ nicht im Namen geführt werden. Erweiterungen wie Bankcorp. oder Bankgroup sind allerdings erlaubt. Zu den Tätigkeiten einer Online-Bank können folgende Serviceleistungen gehören, sie sind aber nicht auf diese begrenzt:

  • Einlagengeschäfte und Kreditvergabe
  • Debitkarten- und Kreditkartenservice
  • Ausgabe von Finanzbürgschaften und finanziellen Instrumenten
  • Service im Bereich des Cash Managements
  • Girokonten
  • Scheckkonten
  • Sparkonten
  • Termingeld
  • Herausgabe von CDs
  • Banküberweisungen
  • Zahlungsabwicklung
  • Fondsmanagement
  • Investitionsmarketing

 

 

 
Links Bank-Lizenzen:

Neuseeland OFC

Schwedische Creditunion

Bank Deutschland

Bankgründung Belize
Bank Cayman Islands

Belize: Bank oder Vermögensverwaltungsgesellschaft

Ablauf der Gründungen und steuerrechtliche Aspekte bei einer Bankgründung

Internetbanking- Software  
Eigenen Fond auflegen
Finanzdienstleistungsgesellschaften im Sinne der Einlagenkreditinsitute, die der Regulierung und Aufsicht der jeweiligen Zentralbank und/oder anderer staatlicher Aufsichtsbehörden unterliegen und eine entsprechende Genehmigung haben, die entsprechenden Finanzdienstleistungen an Dritte anzubieten, werden als "Bank" im Sinne bezeichnet.
 
Sie dürfen Bankdienstleistungen an inländische natürliche und juristische Personen anbieten und i.d.R. auch an "Personen" außerhalb des Sitzstaates der Bank (hier können allerdings im nationalen Recht der "anderen Staaten" Beschränkungen existieren, vgl. z.B. Deutsches KWG).
Das internationale Bankrecht ist eine hoch komplexe Angelegenheit. Bei der Gründung einer Bank ist es für den Mandanten entscheidend, dass er von versierten Spezialisten (Anwälte für Bankrecht) beraten wird.
 
 
Die steuerliche Expertise durch  Steuerberater für Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax

 

     

 

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