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Die spanische
GmbH/ S.L.
Sociedad con
Responsabilidad limitada (S.L.)
In den letzten Jahren erfreut sich die spanische S.L. einer immer größeren
Beliebtheit. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und
Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger frei wählen, in welchem Land
er seine Firma gründen möchte. Immer mehr EU-Bürger gründeten in den
letzten Jahren auf Grund der liberaleren Wirtschaftsordnung und des weit
geringeren Mindeststammkapital eine GmbH oder AG in Spanien. Anziehend für
Unternehmer ist auch die positive Wirtschaftsentwicklung in Spanien und
das hohe Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität. Spanien
ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten Jahren auf
gesteigertes Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben
zurückblicken kann. Um eine spanische Gmbh gründen zu können benötigt man
lediglich eine Stammkapital von 3006 € und dieses kann nach der Gründung
aufgebraucht werden.
Die spanische S.L. ähnelt der deutschen GmbH – Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Hierbei haftet lediglich das eingesetzte Vermögen
der Gesellschaft, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt
unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen
die S.L.
Das Kapital ist hierbei in
Gesellschafteranteile aufgeteilt. Mit Ausnahme der Sociedad Unipersonal
sind mindestens 2 natürliche oder juristische Personen notwendig. Die S.L.
wird von einem oder mehreren Verwaltern (administradores) vertreten. Diese
sind in ihren Aufgabenbereichen, Rechten und Pflichten vergleichbar mit
den Geschäftsführern. Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung
verpflichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim
spanischen Handelsregister vorlegen.
Die Gründung wird durch einen notariellen Vertrag (Escritura publica de
Constitucion de Sociedad) vorgenommen. Bereits bei der Gründung der S.L
muss die Einzahlung des vollen Stammkapitales per Bankbescheinigung
erfolgt sein.
Vorteile einer Firma in
Spanien (S.L.)
· Eine S.L. ist EU-weit
zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig
· Das erforderliche Stammkapital beträgt lediglich 3006 Euro.
· Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt
· Persönliches Eigentum / Vermögen bleibt unangetastet
· In den ersten Jahren können Gewinne mit Verlusten kompensiert werden .
· Firmen müssen erst ab 1 Millionen € Gewinn pro Jahr Gewerbesteuer
bezahlen(I.A.E).
· In Spanien gibt es vielfältige, liberale Abschreibungsmöglichkeiten.
· In Spanien gibt es keine Durchgriffshaftung für den Geschäftsführer.
· Die Buchhaltungsvorschriften sind weniger streng.
· Eine spanische SL muß lediglich eine modifizierte Einnahmen-Ausgaben
Rechnung erstellen.
· Die spanische SL eignet sich hervorragend zum Immobilienkauf in
Spanien.
· Die Einstellung und Mentalität der spanischen Steuerbehörden ist weit
aus liberaler.
· Die Regierung hat ein Interesse daran, dass viele neue profitable
Unternehmen entstehen.
· In Spanien gibt es kein Wettbewerbsverbot wie in Deutschland.
·Sie können mit einer spanischen SL frei heraus in der deutschen Presse
mit Rabatten oder mit Vergleichen zu Mitbewerbern inserieren. Für eine
spanische GmbH gibt es keinerlei Beschränkungen.
· Spanische Banken geben keine Auskunft über Firmenkonten.
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