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Firmengründung Spanien, die spanische S.L.

 

Die spanische GmbH/ S.L.

Sociedad con Responsabilidad limitada (S.L.)


In den letzten Jahren erfreut sich die spanische S.L. einer immer größeren Beliebtheit. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger frei wählen, in welchem Land er seine Firma gründen möchte. Immer mehr EU-Bürger gründeten in den letzten Jahren auf Grund der liberaleren Wirtschaftsordnung und des weit geringeren Mindeststammkapital eine GmbH oder AG in Spanien. Anziehend für Unternehmer ist auch die positive Wirtschaftsentwicklung in Spanien und das hohe Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität. Spanien ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten Jahren auf gesteigertes Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben zurückblicken kann. Um eine spanische Gmbh gründen zu können benötigt man lediglich eine Stammkapital von 3006 € und dieses kann nach der Gründung aufgebraucht werden.
Die spanische S.L. ähnelt der deutschen GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hierbei haftet lediglich das eingesetzte Vermögen der Gesellschaft, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen die S.L.

Das Kapital ist hierbei in Gesellschafteranteile aufgeteilt. Mit Ausnahme der Sociedad Unipersonal sind mindestens 2 natürliche oder juristische Personen notwendig. Die S.L. wird von einem oder mehreren Verwaltern (administradores) vertreten. Diese sind in ihren Aufgabenbereichen, Rechten und Pflichten vergleichbar mit den Geschäftsführern. Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung verpflichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister vorlegen.
Die Gründung wird durch einen notariellen Vertrag (Escritura publica de Constitucion de Sociedad) vorgenommen. Bereits bei der Gründung der S.L muss die Einzahlung des vollen Stammkapitales per Bankbescheinigung erfolgt sein.

Vorteile einer Firma in Spanien (S.L.)

    · Eine S.L. ist EU-weit zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig
    · Das erforderliche Stammkapital beträgt lediglich 3006 Euro.
    · Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt
    · Persönliches Eigentum / Vermögen bleibt unangetastet
    · In den ersten Jahren können Gewinne mit Verlusten kompensiert werden .
    · Firmen müssen erst ab 1 Millionen € Gewinn pro Jahr Gewerbesteuer bezahlen(I.A.E).
    · In Spanien gibt es vielfältige, liberale Abschreibungsmöglichkeiten.
    · In Spanien gibt es keine Durchgriffshaftung für den Geschäftsführer.
    · Die Buchhaltungsvorschriften sind weniger streng.
    · Eine spanische SL muß lediglich eine modifizierte Einnahmen-Ausgaben Rechnung erstellen.
    · Die spanische SL eignet sich hervorragend zum Immobilienkauf in Spanien.
    · Die Einstellung und Mentalität der spanischen Steuerbehörden ist weit aus liberaler.
    · Die Regierung hat ein Interesse daran, dass viele neue profitable Unternehmen entstehen.
    · In Spanien gibt es kein Wettbewerbsverbot wie in Deutschland.
    ·Sie können mit einer spanischen SL frei heraus in der deutschen Presse mit Rabatten oder mit Vergleichen zu Mitbewerbern inserieren. Für eine spanische GmbH gibt es keinerlei Beschränkungen.
    · Spanische Banken geben keine Auskunft über Firmenkonten.