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DIE SPANISCHE S.L. im
europäischen VergleichSociedad con
Responsabilidad limitada (S.L.)
In
den letzten Jahren erfreut sich die spanische S.L. einer immer größeren
Beliebtheit. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und
Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger frei wählen, in welchem Land
er seine Firma gründen möchte. Immer mehr EU-Bürger gründeten in den
letzten Jahren auf Grund der liberaleren Wirtschaftsordnung und des weit
geringeren Mindeststammkapital eine GmbH oder AG in Spanien. Anziehend für
Unternehmer ist auch die positive Wirtschaftsentwicklung in Spanien und
das hohe Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität. Spanien
ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten Jahren auf
gesteigertes Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben
zurückblicken kann. Um eine spanische Gmbh gründen zu können benötigt man
lediglich eine Stammkapital von 3006 € und dieses kann nach der Gründung
aufgebraucht werden.
Die spanische S.L. ähnelt der deutschen GmbH – Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Hierbei haftet lediglich das eingesetzte Vermögen
der Gesellschaft, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt
unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen
die S.L.
Das Kapital ist hierbei in
Gesellschafteranteile aufgeteilt. Mit Ausnahme der Sociedad Unipersonal
sind mindestens 2 natürliche oder juristische Personen notwendig. Die S.L.
wird von einem oder mehreren Verwaltern (administradores) vertreten. Diese
sind in ihren Aufgabenbereichen, Rechten und Pflichten vergleichbar mit
den Geschäftsführern. Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung
verpflichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim
spanischen Handelsregister vorlegen.
Die Gründung wird durch einen notariellen Vertrag (Escritura publica de
Constitucion de Sociedad) vorgenommen. Bereits bei der Gründung der S.L
muss die Einzahlung des vollen Stammkapitales per Bankbescheinigung
erfolgt sein.
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