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DIE SPANISCHE S.L. im europäischen Vergleich

Sociedad con Responsabilidad limitada (S.L.)


In den letzten Jahren erfreut sich die spanische S.L. einer immer größeren Beliebtheit. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger frei wählen, in welchem Land er seine Firma gründen möchte. Immer mehr EU-Bürger gründeten in den letzten Jahren auf Grund der liberaleren Wirtschaftsordnung und des weit geringeren Mindeststammkapital eine GmbH oder AG in Spanien. Anziehend für Unternehmer ist auch die positive Wirtschaftsentwicklung in Spanien und das hohe Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität. Spanien ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten Jahren auf gesteigertes Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben zurückblicken kann. Um eine spanische Gmbh gründen zu können benötigt man lediglich eine Stammkapital von 3006 € und dieses kann nach der Gründung aufgebraucht werden.
Die spanische S.L. ähnelt der deutschen GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hierbei haftet lediglich das eingesetzte Vermögen der Gesellschaft, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen die S.L.

Das Kapital ist hierbei in Gesellschafteranteile aufgeteilt. Mit Ausnahme der Sociedad Unipersonal sind mindestens 2 natürliche oder juristische Personen notwendig. Die S.L. wird von einem oder mehreren Verwaltern (administradores) vertreten. Diese sind in ihren Aufgabenbereichen, Rechten und Pflichten vergleichbar mit den Geschäftsführern. Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung verpflichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister vorlegen.
Die Gründung wird durch einen notariellen Vertrag (Escritura publica de Constitucion de Sociedad) vorgenommen. Bereits bei der Gründung der S.L muss die Einzahlung des vollen Stammkapitales per Bankbescheinigung erfolgt sein.

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