Firmengründung Ausland, Offshore Firmengründung, Firmengründung Zypern,Limited,Schweiz,Seychellen,Panama
Firmengründung im Ausland- Internationale Steuergestaltung

Index
Über uns
Kontakt zu uns

 Offshore Firmengründung: Fragen bei Firmengründung im Ausland und/oder Ausflaggen der natürlichen Person

 

 

Sie erleichtern den Kollegen der zuständigen Kanzlei die Arbeit enorm, wenn Sie im Kontext einer steuerlichen Gestaltung/Firmengründung im Ausland, die nachfolgenden Fragen beantworten und per E-Mail an uns senden. Selbstverständlich werden alle Daten/Angaben vertraulich behandelt:

Firmengründung im Ausland

-Beschreiben Sie den Geschäftsgegenstand der Auslandsgesellschaft (z.B. Im-und Export,Produktion,Beratung,Online-Shop usw):

-Bei Im-und Export, Online-Shop: Wo werden die Waren eingekauft, in welchen Ländern verkauft?.

-Was sind Ihre wesentlichen Zielsetzungen? (z.B. Steuersenkung, Anonymität, Reduzierung der Lohnstückkosten):

-Wie hoch schätzen Sie Jahresumsatz und Ertrag?:

-Unterhalten Sie bereits ein Unternehmen, wenn JA, welche Rechtsform und Sitzstaat?:

-Soll dieses, bestehende Unternehmen, ins Ausland verlagert werden?:

-Wo unterliegen Sie als natürliche Person der unbeschränkten Steuerpflicht?:

-Sofern im neuen Sitzstaat der Gesellschaft kein produzierendes Gewerbe, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder keine Bauausführung länger als 6-12 Monate Dauer: Wollen Sie-oder ein Beauftragter-Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Sitzstaat verlagern und als Geschäftsführer der Gesellschaft auftreten oder soll unsere Kanzlei im Sitzstaat einen Treuhand- bzw. angestellten Geschäftsführer/-Direktor stellen?:

-Werden "in Wahrheit" die Dienstleistungen/geschäftlichen Tätigkeiten weiter von Ihrem Ansässigkeitsstaat aus realisiert?:

-Haben Sie ein Land favorisiert?:

-Wenn Ja: Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach für dieses Land?:

-Sollen Dividenden der ausländischen Betriebsstätte wieder zurück in Ihren Ansässigkeitsstaat fließen?:

 

Fragen beim Ausflaggen der natürlichen Person

-In welchem Land unterlagen Sie in den letzten 5 Jahren der unbeschränkten Steuerpflicht?

-Bei "Deutschen Mandanten": Behalten Sie wesentliche Interessen nach AStG in Deutschland (mindestens 25% Beteiligung an einer Deutschen Personengesellschaft oder mehr als 1% Beteiligung an einer Deutschen Kapitalgesellschaft, höhere deutsche- d.h. aus deutschen Quellen stammende- Einkünfte von 62.000 Euro pro Jahr,ein höheres deutsches- also dort belegendes Vermögen- als 154.000 Euro)?

-In welches Land wollen Sie ausflaggen?:

-Soll der Non-Domc.Status in England realisiert werden?:

-Was sind die wesentlichen Gründe für das Ausflaggen?:


Unsere Kooperationspartner/Netzwerkpartner sind rechtlich selbständige Gesellschaften. Wir übernehmen keine Haftung für angeschlossene Gesellschaften im Netzwerk (LowTax Network), diese handeln eigenständig und unabhängig voneinander.

Erklärung : Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf diesen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links zu fremden Seiten.