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Lösungen für Adult Webmaster
(Erotikangebot im Internet), Kontra
deutsches Jugendschutzgesetz: Tschüss Deutschland.. Deutsche Anbieter von Adult-Seiten haben es im internationalen Wettbewerb schwer:
Die deutschen Jugendschutzbehörden machen es den Adult Webmastern schwer, überhaupt noch attraktive Angebote zu installieren: Ständig greifen die Behörden mit Unterlassungsbegehren ein und fordern Nachbesserungen. Gesetzliche Grundlagen in der Zusammenfassung: ...Die strengen deutschen Gesetze des Jugendschutzes gelten speziell für Unternehmen aus der Erotikbranche. Sowohl Angebote in Internet, TV und Mehrwertdiensten, wie auch Produktion, Automatenverleih, Laden- und Versandhandel unterliegen Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und Strafgesetzbuch. Da bei Gesetzesverstößen sowohl Ordnungswidrigkeiten- und Indizierungsverfahren, als auch staatsanwaltliche Ermittlungen und Strafprozesse drohen, ist rechtskonformes Handeln für deutsche Adult Webmaster empfohlen.
Altersverifikationssystem (AVS) Gemäß § 4 II Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist die Verbreitung pornografischer Angebote im Internet zulässig, "wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe)." "Geschlossene Benutzergruppe" ist der juristische Terminus für Altersverifikationssystem. Die Anforderungen an Altersverifikationssysteme sind seit Jahren umstritten. Unterschiedliche Ansichten bestehen bei Gerichten, Jugendschutzbehörden, Gutachtern, Selbstkontrolleinrichtungen und Verbänden (vgl unten). Haftung Die persönliche Haftung kann der Anbieter von Erotikseiten in Deutschland nur verhindern, in dem er eine deutsche Kapitalgesellschaft, also z.B. eine GmbH, gründet. Neben der Einzahlung von 25.000 Euro Stammkapital ist der Geschäftsführer dennoch von Durchgriffshaftungstatbeständen infolge des deutschen GmbH-Rechts bedroht. TIPP: Wenn Sie Ihre Betriebsstätte weiterhin in Deutschland haben, gründen Sie wenigstens eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Deutschland. Steuerliche Belastung Die steuerliche Belastung deutscher Unternehmen ist im internationalen Vergleich sehr hoch: Der Einzelunternehmer wird im Spitzensteuersatz mit über 40% belastet, die deutsche Körperschaft leistet 15% Ertragssteuer und Gewerbesteuer nach Hebesatz des Bundeslandes, also ca. 30% insgesamt. Gewinnausschüttungen an den deutschen Anteilseigner als natürliche Person, werden mit 25%tiger Abgeltungssteuer belastet. Lösungen für deutsche Adult-Webmaster: Verlagerung der Betriebsstätte ins Ausland Durch Verlegung der Betriebsstätte ins Ausland, kann der Adult-Anbieter die Beschränkungen des deutschen Jugendschutzes hinter sich lassen, die Haftung begrenzen und die Steuern senken. I.d.R. ist folgende Einlassung auf ausländischen Webseiten (USA,Holland,Spanien,England,DK) ausreichend (Maximalanforderung). Der User muss die Einlassung nur durch einen Klick bestätigen, der Text wird i.d.R. in einem Dropdownfeld platzsparend installiert:
Geeignet ist die Gründung einer US INC, englischen Limited, spanischen S.L. oder einer holländischen Körperschaft, ergänzend und/oder/mithin die Installation der Niederlassung einer englischen Limited in Holland. In diesen Ländern existieren im Bereich der Erotikangebote via Internet keine großen Auflagen zum Jugendschutz. Unter bestimmten Umständen kann auch die Installation einer Gesellschaft in einer Nullsteueroase/Offshore-Staat geeignet sein, also Z.B. Sychellen,Panama oder Belize. Dabei brauchen Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht zwingend in den Sitzstaat der Gesellschaft verlagern, auf Wunsch stellen wir einen Direktor-/Geschäftsführer treuhänderisch und installieren einen ordentlichen Geschäftssitz nach den Vorschriften des Sitzstaates. Besteuerung in der Kurzübersicht
Holland/Spanien: Es bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. durch Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft, Ausnutzung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie usw... Erforderliche Maßnahmen Gründung einer Auslandsgesellschaft und Erfüllung der Betriebsstättenmerkmale, analog der Legaldefinition der steuerlichen Betriebsstätte nach DBA: 1. Ort der geschäftlichen Oberleitung: Ein im Sitzstaat der Gesellschaft Ansässiger im Sinne, muss- zumindest nach außen- als Geschäftsführer der Gesellschaft auftreten. Auf Wunsch stellen wir einen treuhänderischen Geschäftsführer mit Lebensmittelpunkt im Sitzstaat 2. Installation eines ordentlichen Geschäftssitzes im Sitzstaat der Gesellschaft 3. Hosting des Erotikangebotes auf einem Internetserver im Sitzstaat der Gesellschaft, also z.B. Holland, Spanien oder England. Inwieweit ein deutsches Hosting parallel bestehen bleiben kann, müssen wir in einem persönlichen Gespräch klären. Offshore-Lösungen Neben EU-und USA können Adult-Webmaster Ihre Betriebsstätte auch in ein Offshore-Land verlagern, z.B. Panama. Vorteile: Kein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland. Nachteil: Durch den NICHT-DBA-Sachverhalt, Nicht-Anwendung der EU-Niederlassungsfreiheit und EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, müssen mutmaßliche Steuerhintergehungstatbestände und/oder Gestaltungsmissbrauch besonders sorgfältig abgesichert werden, eine Repräsentanz ist in Deutschland nicht möglich und der Geldzufluss nach Deutschland müsste besonders gut "begründet" werden. Fusszeile:
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