Firmengründung im Ausland für Adult Webmaster, kein Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Erotikangebote Internet 
Firmengründung: Lösungen für Adult Webmaster

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Lösungen für Adult Webmaster (Erotikangebot im Internet), Kontra deutsches Jugendschutzgesetz: Tschüss  Deutschland..

Deutsche Anbieter von Adult-Seiten haben es im internationalen Wettbewerb schwer:

Das deutsche Jugendschutzgesetz und andere Rechtsvorschriften verhindern den Direktzugang zu erotischen Inhalten, mithin müssen vom User aufwendige Zugangsprozeduren überwunden werden, um die begehrten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. So werden bereits im Vorfeld viele Kunden "abgeschreckt" und wenden sich lieber ausländischen Angeboten zu, bei denen der Zugriff unmittelbar möglich ist. Ergänzend ist die Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb sehr hoch und schnell wird auch bei juristischen Personen die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer formuliert. Werden vom deutschen Adult Webmaster die einschlägigen Rechtsvorschriften und deren Auslegungen nicht beachtet, drohen strafrechtliche Konsequenzen mit empfindlichen Strafen, bis zum Freiheitsentzug.

Neu: Tschüss-Deutschland Premium-Paket: UK Limited mit Betriebsstätte Niederlande, Bevollmächtigter Vertreter und Adultserver Holland,...mehr

 
 

Die deutschen Jugendschutzbehörden machen es den Adult Webmastern schwer, überhaupt noch attraktive Angebote zu installieren: Ständig greifen die Behörden mit Unterlassungsbegehren ein und fordern Nachbesserungen.

Gesetzliche Grundlagen in der Zusammenfassung:

...Die strengen deutschen Gesetze des Jugendschutzes gelten speziell für Unternehmen aus der Erotikbranche. Sowohl Angebote in Internet, TV und Mehrwertdiensten, wie auch Produktion, Automatenverleih, Laden- und Versandhandel unterliegen Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und Strafgesetzbuch.

Da bei Gesetzesverstößen sowohl Ordnungswidrigkeiten- und Indizierungsverfahren, als auch staatsanwaltliche Ermittlungen und Strafprozesse drohen, ist rechtskonformes Handeln für deutsche Adult Webmaster empfohlen.

  • Der § 184 Strafgesetzbuch stellt die Grundlage zum Umgang mit pornographischen Schriften dar.
  • Nach der Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GJS) ist jeder, der gewerbsmäßig elektronische Information und Kommunikationsdienstleistung zur Nutzung bereit hält gem. § 7a des Gesetzes verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen, wenn er möglicherweise jugendgefährdende Inhalte anbietet. Die Bestellung ist zwingend, bei Nichtbestellung kann ein Bußgeld bis zu 15.000,00 € verlangt werden.

Altersverifikationssystem (AVS)

Gemäß § 4 II Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist die Verbreitung pornografischer Angebote im Internet zulässig, "wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe)." "Geschlossene Benutzergruppe" ist der juristische Terminus für Altersverifikationssystem. Die Anforderungen an Altersverifikationssysteme sind seit Jahren umstritten. Unterschiedliche Ansichten bestehen bei Gerichten, Jugendschutzbehörden, Gutachtern, Selbstkontrolleinrichtungen und Verbänden (vgl unten).

Haftung

Die persönliche Haftung kann der Anbieter von Erotikseiten in Deutschland nur verhindern, in dem er eine deutsche Kapitalgesellschaft, also z.B. eine GmbH, gründet. Neben der Einzahlung von 25.000 Euro Stammkapital ist der Geschäftsführer dennoch von Durchgriffshaftungstatbeständen infolge des deutschen GmbH-Rechts bedroht.

TIPP: Wenn Sie Ihre Betriebsstätte weiterhin in Deutschland haben, gründen Sie wenigstens eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte Deutschland.

Steuerliche Belastung

Die steuerliche Belastung deutscher Unternehmen ist im internationalen Vergleich sehr hoch: Der Einzelunternehmer wird im Spitzensteuersatz mit über 40% belastet, die deutsche Körperschaft leistet 15% Ertragssteuer und Gewerbesteuer nach Hebesatz des Bundeslandes, also ca. 30% insgesamt. Gewinnausschüttungen an den deutschen Anteilseigner als natürliche Person, werden mit 25%tiger Abgeltungssteuer belastet.

Lösungen für deutsche Adult-Webmaster: Verlagerung der Betriebsstätte ins Ausland

Durch Verlegung der Betriebsstätte ins Ausland, kann der Adult-Anbieter die Beschränkungen des deutschen Jugendschutzes hinter sich lassen, die Haftung begrenzen und die Steuern senken.

I.d.R. ist folgende Einlassung auf ausländischen Webseiten (USA,Holland,Spanien,England,DK) ausreichend (Maximalanforderung). Der User muss die Einlassung nur durch einen Klick bestätigen, der Text wird i.d.R. in einem Dropdownfeld platzsparend installiert: 


Warnung! Pornografischer Inhalt. Vor dem Besuch dieser Seite muss die folgende Information bestätigt werden:

 • Ich bin über 18 Jahre alt (21 in einigen Ländern)
 • Das sexuelle Material, was ich sehen werde, ist ausschliesslich für den privaten Gebrauch und wird in keinem Falle Minderjährigen gezeigt.
 • Ich empfinde Bilder von nackten Erwachsenen, Erwachsenen die Sex haben oder jegliches andere sexuelle Material weder als anstössig noch unangenehm und wünsche sexuelles Material zu erhalten/zu betrachten.
 • Das Betrachten, Lesen und Herunterladen sexuellen Materials steht im Einklang mit den Normen/Gesetzen meiner Gemeinde, Stadt, Staat oder Land.
 • Ich bin der einzig Verantwortliche für die Verbreitung falscher Information oder jeglicher rechtlicher Konsequenzen, die sich aus dem Betrachten, Lesen oder Herunterladen des Materials dieser Seite ergeben.Weiterhin ist weder diese Seite noch ihre Partner für jegliche rechtliche Beanstandung, die sich aus illegalem Zugang oder Benutzung dieser Seite ergeben, verantwortlich.
 • Dieses Warnseite ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dieser Webseite.
 • Alle gezeigten Modelle und Schauspieler auf den folgenden Seiten sind über 18 Jahre alt.


Geeignet ist die Gründung einer US INC, englischen Limited, spanischen S.L. oder einer holländischen Körperschaft, ergänzend und/oder/mithin die Installation der Niederlassung einer englischen Limited in Holland. In diesen Ländern existieren im Bereich der Erotikangebote via Internet keine großen Auflagen zum Jugendschutz. Unter bestimmten Umständen kann auch die Installation einer Gesellschaft in einer Nullsteueroase/Offshore-Staat geeignet sein, also Z.B. Sychellen,Panama oder Belize.

Dabei brauchen Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht zwingend in den Sitzstaat der Gesellschaft verlagern, auf Wunsch stellen wir einen Direktor-/Geschäftsführer treuhänderisch und installieren einen ordentlichen Geschäftssitz nach den Vorschriften des Sitzstaates.

Besteuerung in der Kurzübersicht

  • US INC: Je nach Bundesstaat, bei 15- 25%
  • Englische Limited: 21% im Mittelstandssatz bis 300.000,00 ePfund Gewinn
  • Spanische S.L.: 30%
  • Niederlande: Der Gewinn einer Besloten Vennootschap und einer Naamloze Vennootschap unterliegt der Körperschaftssteuerpflicht. Der Körperschaftssteuertarif beträgt bis 22.689 Euro Gewinn 29 %, darüber 34,5 %.

Holland/Spanien: Es bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. durch Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft, Ausnutzung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie usw...

Erforderliche Maßnahmen

Gründung einer Auslandsgesellschaft und Erfüllung der Betriebsstättenmerkmale, analog der Legaldefinition der steuerlichen Betriebsstätte nach DBA:

1. Ort der geschäftlichen Oberleitung: Ein im Sitzstaat der Gesellschaft Ansässiger im Sinne, muss- zumindest nach außen- als Geschäftsführer der Gesellschaft auftreten. Auf Wunsch stellen wir einen treuhänderischen Geschäftsführer mit Lebensmittelpunkt im Sitzstaat

2. Installation eines ordentlichen Geschäftssitzes im Sitzstaat der Gesellschaft

3. Hosting des Erotikangebotes auf einem Internetserver im Sitzstaat der Gesellschaft, also z.B. Holland, Spanien oder England. Inwieweit ein deutsches Hosting parallel bestehen bleiben kann, müssen wir in einem persönlichen Gespräch klären.

Offshore-Lösungen

Neben EU-und USA können Adult-Webmaster Ihre Betriebsstätte auch in ein Offshore-Land verlagern, z.B. Panama. Vorteile: Kein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland. Nachteil: Durch den NICHT-DBA-Sachverhalt,  Nicht-Anwendung der EU-Niederlassungsfreiheit und EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, müssen mutmaßliche Steuerhintergehungstatbestände und/oder Gestaltungsmissbrauch besonders sorgfältig abgesichert werden, eine Repräsentanz ist in Deutschland nicht möglich und der Geldzufluss nach Deutschland müsste besonders gut "begründet" werden.


Fusszeile:

  • Erdemir, MMR 2004, Heft 6, Seite 410, Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17. Februar 2004
  • Sieber, November 2003, "Gutachten zu den Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen bei der Verbreitung von Pornographie in Telemedien"
  • Berger, MMR 2003, "Geschlossene Benutzergruppen nach § 4 II 2 JMStV: Am Beispiel personalausweiskennziffergestützter Altersverifikationssysteme "
  • FSM, 17. August 2003, Empfehlungsvorschlag für Altersverifikationssysteme